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Montabaur

Seite 16

Niedererbach

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1985

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer­gesetzes vom 7.8.1973-BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976- BGBl. IS. 3341 -, der Hundesteuer gern. §9 Hunde­steuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Land­wirtschaftskammerbeitrages gern. § 18des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung).

Die Ortsgemeinde Niedererbach erhebt im Kalenderjahr 1985 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1984.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu fest­gesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sieh ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neu­er Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta­baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

5431 Niedererbach, 2.8.1985 Ortsgemeindeverwaltung Niedererbach Zey, Ortsbürgermeister

Nomborn

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1985

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer­gesetzes vom 7.8.1973-BGBI. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976-BGBl. IS. 3341 -, der Hundesteuer gern. §9 Hunde­steuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Land­wirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung).

Die Ortsgemeinde Nomborn erhebt im Kalenderjahr 1985 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1984.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu fest­gesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben,

er Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in de zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abt Schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffei Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugeg wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festst der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nachl fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben») Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beide bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 li baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widers» ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der) spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behördei gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichte Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben 5431 Nomborn, 2.8.1985 Ortsgemeindeverwaltung Nomborn Brach, Ortsbürgermeister

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Girod

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Zur ersten Gesangsprobe nach der Sommerpause treffenij am 14.8.1985 um 18.30 Uhr im Vereinslokal. Um pünktlich« vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Auch neue Säng4ij_ 10 . herzlich willkommen. <HJhrSte

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Am Samstag, dem 17.8.1985,16.00 Uhr,gemeinsameCho§^ r j ar der »Weimer Chöre« in Holler oder evtl. Horbach (wirdnci kanntgegeben). Stag, 11.1

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Frauenchor »Georgia« b LW

Die 1. Probe des Frauenchores »Georgia« nach der Somit;

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se findet am 16.8.1985, 20.00 Uhr im Vereinslokal statt

Der Verein würdees begrüßen, wenn möglichst viele neueS; rinnen zu der Chorprobe erscheinen.

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MGV »Concordia« Görgeshausen p&tjan al

Es werden nochmals alle Mitglieder zu einem Spießbratetj für Samstag, den 10. August, 20.00 Uhr an den Platz anamittagsf wensteinhalle eingeladen. Die Frauen und FreundinnenälBIpKindi glieder sind ebenfalls eingeladen. |£indergar

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SV Grün-Weiß Görgeshausen e.V. pjflder a

Die Tischtennisabteilung lädt für Samstag, 17.8.85,20.00prtsn Nen einem Grillfest am Sportplatz ein. Am Sonntagmorgen finÄbfährtszi Frühschoppen statt. Für Speisen und Getränke ist beste* sorgt. herscheid

Großholbach

Die nächste Sitzung des Festausschusses für die 750-Jal findet am Freitag, 9.8.1985 um 19.30 Uhr im Gemeindehaus

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MGV »Cacilia« 1903 Großholbach

Nach der Sommerpause beginnen wir am Dienstag, 13.8.1985 um 20.30 Uhr wieder mit den Gesangsproben, ten um vollzähliges Erscheinen.

Der Wiederbeginn der Probenarbeit ist auch ein günstig' punkt, neue Sänger in den Chor aufzunehmen. Deshalb wir alle sangesfreudigen Bürger bitten, jetzt zu uns zu kor

Heilberscheid

Eisbachtaler Spfrde

Sonntag, den 11.8.1985:

10.30 Uhr A-Jugend Eisbaöhtal-VfL Bad Ems in Nehterslf 15.00 Uhr Amateuroberliga: SV Elverberg-Eisbachtal inf

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