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Nr. 32/85
3S , Holst-ti'Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur rT der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Ärbach, 2.8.1985 Usgfemeindeverwaltung Horbach
riH „ f Grundschule Horbach
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ald e.V.jU e j| U ngen zum Schuljahresbeginn
nterricht im Schuljahr 1985/86 beginnt am Donnerstag, dem fe85. Für die Schülerinnen und Schüler des 2. bis 4. Schul- . i S t die Anfangszeit 8.00 Uhr. DieKinderdes 1. Schuljahres
9 ISnen um 10.00 Uhr.
fend die Schulneulinge von den Erziehungsberechtigten zur Be gebracht werden, fahren die übrigen Fahrschüler mit den ihulbussen zu den bekannten Abfahrtszeiten. Am ersten Schul- fan erhalten alle Kinder den Stundenplan und den Fahrplan. Eltern der Schulneulinge werden gebeten, dafür zu sorgen, für jedes Kind wie üblich eine Schultüte überreicht werden nnjEine Veränderung im Lehrerkollegium ist im neuen Schul- L |cht eingetreten. Voraussichtlich 109 Kinder werden in 6 unterrichtet, die Klassen 2 und 3.werden doppelt geführt.
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Hübingen
öffentliche Bekanntmachung über die stsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1985
rkenbaistsetzung der Grundsteuer gern. §27 Abs.3desGrundsteuer- ). 1983 |setfesvom 7.8.1973-BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des fnführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 1.12.1976 - BGBl. IS. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hunde- iuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Land- |tsMiaftskammerbeitragesgem.§ 18des Landesgesetzes über D6rdii3ndwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in •n fü|k derzeit geltenden Fassung).
efirtsgemeinde Hübingen erhebt im Kalenderjahr 1985 die [un|steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft iGruri/y^steuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens irch AriLficfsteuer B) sowie die sonstigen Abgabön nach den gleichen tO 197Äätzen wie im Kalenderjahr 1984.
(m.§9f !
^®^ju4tbgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die , oii - 7 'P«en werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu fest- 1 281 fyzt, wenn
liejAbgabenpflicht neu begründet wird,
Abgabenschuldner wechselt Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert, i dentj ^ neue Fälligkeitstermine ergeben.
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zuerhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neu- bgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Ffstsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe intrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten riftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben- ildner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche mntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn 1 an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen ustellui k
$sbehelfsbel eh ru n g:
die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung ’Taieindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf- fliung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Viderspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ver- Igemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta- |zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider- 5 Fesl! ^ noc ^ vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge- ts nad in ist - oben*
ift beit i Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur 5430 ng der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
A/ideri Hübingen, 2.8.1985
nn dei emeindeverwaltung Hübingen
shördt iann, Ortsbürgermeister
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Naturschutzgruppe Buchfinkenland
Namensänderung
Die Naturschutzgruppe Buchfinkenland ist dem Westerwaldverein beigetreten und führt jetzt den Namen »Westerwaldverein - Zweigverein Buchfinkenland«. Wir bitten alle Naturfreunde um Beachtung.
Kräuterwanderung
Zu einer Kräuterwanderung mit Frau Bäldus, Montabaur, laden wir alle interessierten Mitbürger am Samstag, 10.8. ein. Treffpunkt ist um 15 Uhr an der »Hausges-Mühle« zwischen Horbach und Daubach.
Senioren Buchfinkenland
Wie bereits am Grillnachmittag angekündigt, fahren wir am Dienstag, 13.8.1985 nach Welschneudorf und kommen somit der Einladung der dortigen Senioren nach.
Das Treffen findet in der Gaststätte »Westerwälder Hof« in Welschneudorf statt. Wer nicht auf dem Grillnachmittag war und dennoch mitfahren möchte, melde sich bitte bis Sonntag, 11. August 1985 hei Bernhard Wilhelmi in Gackenbach an.
Die Abfahrtszeiten des Busses sind wie folgt:
Kirchähr Dies
Hübingen Gackenbach Horbach
Gackenbach
Gesangstunde des MGV »Cacilia« Gackenbach Nach der Sommerpause findet die erste Chorprobe wieder am Mittwoch, dem 14. August um 19.00 Uhr im Vereinslokal Schneider statt. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Horbach
Grußwort des Ortsbürgermeisters zur Kirmes in Horbach vom 10.-12.8.1985
Namens des Rates der Ortsgemeinde Horbach heiße ich alle Besucher unserer Kirmes herzlich willkommen und wünsche allen Horbachern fröhliche und entspannende Kirmestage bei Musik, Tanz und Vergnügen.
Folgendes Kirmesprogramm gebe ich bekannt:
Samstag, 10. August 1985
9.30 Uhr Aufstellen des Kirmesbaumes 20.00 Uhr Tanz im Saale »Zum Grünen Baum« mit der Kapelle »Blue Rockets«
20.00 Uhr Musik und Tanz im Lokal »Zum Westerwaldblick« mit der Kapelle»New Sound«.
Sonntag, 11. August 1985
14.00 Uhr Kirmeszug der Kirmesgesellschaft mit dem
DRK Blasorchester Daubach, anschl. Konzert mit dem DRK Blasorchester vor der Gastwirtschaft »Zum Westerwaldblick
20.00 Uhr Tanz im Saale »Zum Grünen Baum« mit der Kapelle »Blue Rockets«.
Montag, 12. August 1985
9.00 Uhr Hl. Messe in der St. Laurentius Kapelle für alle Lebenden, Verstorbenen, Gefallenen und Vermißten der Gemeinde Horbach, anschließend
ca. 10.00 Uhr traditioneller Kirmesfrühschoppen des MGV »Cäcilia« im Vereinslokal »Zum Grünen Baum« mit der Kapelle »Bauer«, danach Kirmesaus- klang.
Unterschrift, Ortsbürgermeister
Öffentliche Ordnung
Ich weise darauf hin, daß jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, entlang seines Grundstücks der Straßenreinigungspflicht nachzukommen. Aus Anlaß der Horbacher Kirmes wäre es sehr
14.25 Uhr 14.30 Uhr 14.35 Uhr 14.40 Uhr 14.45 Uhr

