Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 12

schön, wenn alle dieser Verpflichtung besonders nachkommen würden. Ein schöner Brauch war und ist es, die Häuser an den Kir­mestagen mit Fahnenschmuck zu versehen. Damit verleihen Sie unserem Dorf einen festlichen Eindruck.

MGV »Cacilia« Horbach

Nach der Sommerpause beginnen am Freitag, 9.8.85,18.30 Uhr wieder die regelmäßigen Chorproben. Die Verpflichtungen in den kommenden Monaten machen einen vollzähligen Probenbesuch erforderlich.

Spvgg. Horbach

In der 2. Pokalrunde kommt es am Samstag, 10. August 1985 um 16.00 Uhr zu der Begegnung Horbach I - Oberelbert I.

Hübingen

Kirmesgesellschaft bittet um Mithilfe Auch in diesem Jahr übernimmt die Kirmesgeselslchaft die Durchführung der Hübinger Kirmes, die vom 24.-26. August 1985 gefeiert wird. Zur Schmückung des Kirmesbaumes benötigen wir ausgeblasene Eier.

Wir bitten deshalb die Hausfrauen, die Eier nicht zu zerschlagen, sondern diese ausgeblasen der Kirmesgesellschaft zur Verfü­gung zu stellen.

Wir werden in den nächsten Tagen eine Sammelaktion starten und die Eier abholen.

Anmeldung zum Senioren-Nachmittag Am 2. Oktober 1985 findet in Montabaur ein Senioren-Nachmitag für die Senioren der Verbandsgemeinde Montabaur statt und zwar im Haus Mons Tabor. Nähere Informationen entnehmen Sie bittedem Amtsblatt. Die Anmeldung fürdiese Veranstaltung kann bei der Gemeindeverwaltung erfolgen.

ELBERTGEMEINDEN

Niederelbert

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1985

(Festsetzung der Grundsteuer gern. §27 Abs. 3 des Grundsteuer­gesetzes vom 7.8.1973 -BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976-BGBl. IS. 3341 der Hundesteuer gern. §9 Hunde­steuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Land- wirtschaftskammerbeitragesgem. § 18des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung).

Die Ortsgemeinde Niedereiert erhebt im Kalenderjahr 1985 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1984.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu fest­gesetzt, wenn

1 . die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neu­er Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte FestJ der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nacl fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhobeniJ Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beit bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 543qi] baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widers! ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn deil Spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde! gangen ist.

leim

zterZi un

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtin vo Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben. IMknlaß 5431 Niederelbert, 2.8.1985 j hieänit no<

Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert IßüTgerstei

Hübinger, Ortsbürgermeister sen _^

"Dieses gilt

Nachmittagsfahrten zum Kindergartefcbennaßer Niederelbert

Um allen Kindern aus den umliegenden Gemeinden densl im Kindergarten Niederelbert zu ermöglichen, hat die M gemeinde Montabaur einen Bus eingesetzt, der die Kindei] kinder an allen Tagen der Woche nachmittags zum Kii ten in Niederelbert fährt.

Die Abfahrtszeiten in den einzelnen Ortsgemeinden i folgt:

Daubach 13i-(Festsetzui

'Wirkten i fand, C

löffe 'Festse

Stahlhofen 13,1

Untershausen 13 ,

Holller 13,

Die Abfahrt erfolgt von der ortsüblichen Haltestelle.

Der Rücktransport ist zwischen 16.15 und 16.30 Uhrvorgi

setzesvi 3 hrunc 12.1976 steuergess wirtfchafts andw

Oberelbert lÄf' 1

u [Dieprtsge

Öffentliche Bekanntmachung überdiilfBrunds Festsetzung der Gemeindeabgaben füiV n ^ steL Kalenderjahr 1985 fJJjjJsatS

(FestsetzungderGrundsteuergern. § 27 Abs. 3 des Grundk. t gesetzes vom 7.8.1973-BGBl. IS. 965, geändert durch Art,fcue Abga

ben w gesetzt, w« 1.<Jje Abga

Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 197! 14.12.1976 - BGBl. IS. 3341 -, der Hundesteuer gern. §9I Steuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des wirtschaftskammerbeitragesgem.§l 8 des LandesgesetzfZ-äer Abg; die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7, i^^er Jahr der derzeit geltenden Fassung). U. sich neu

Die Ortsgemeinde Oberelbert erhebt im Kalenderjahr IX Grundsteuer für die Betriebe der Land- und ForstwiiDieiuerhe (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvemfcrflbgaber (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach dengpidfFestsel Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1984. 1 zu entricht«

^ i | | J , , ^schriftliche

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht ertif Schuldner t Abgaben werden nur dann durch schriftlichen BescheidilBekanntms

ihnen an d wäre.

Rechtsbeh ! Gegen die

gesetzt, wenn

1 . die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hierm it ohne ZusteliüiW^ eme ' r er Abgabenbescheide allgemein festgesetzt. n*

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin 1lders

zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus demV£' cls 9 em < schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abl®' r ' z® rl Schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öfleBP ie Wlcl( Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein,vrtp^ ich noc ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugei wäre.

arjgen ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Fesisf der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nacl fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben#! Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei« bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 54301 baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widers] ist die Widerspruchsfrist (Satz 1 ) nur gewahrt, wenn der!

lieh Einl« »lung de |1 Welse taemeir hlhofen,

Ge

(30.6.19

Spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde) m£

gangen ist.

Nach Alters