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Montabaur

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Nr. 2 ^»jitabaur

Aus diesem Grunde hatte der Rat (eine gleiche Entscheidung war auch vom Ortsgemeinderat Neuhäusel herbeizuführen) über die Verabschiedung einer neuen Verbandsordnung für den Zweck­verband »Kindergartenzweckverband Simmern/Neuhäusel« zu entscheiden. Die Verbandsgemeindeverwaltung legte unter Dar­legung der Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen den Entwurf einer neuen Verbandsordnung vor. Der Rat erklärte mit 9 Ja-Stimmen bei 5 Gegenstimmen, daß er dieser neuen Ver­bandsordnung zustimme.

Zustimmung zur Abweichung von der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen erklärt Aufgrund einer Empfehlung seitens der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur erklärte der Rat einstimmig die Zustimmung zur Abweichung von der Satzung für das Friedhofs- und Bestat­tungswesen in der Weise, als künftig auch Grababdeck ungen zu­lässig sind. Die bislang gültigen Regelungen der Friedhofssat­zung lassen Abdeckplatten nicht zu. Ein völliges Verbot von Ab­deckplatten entspricht jedoch nicht mehr der derzeitigen Recht­sprechung der Verwaltungsgerichte. Mit Blick darauf, daß die sat­zungsmäßigen Regelungen für das Friedhofs- und Bestattungswesen eine grundsätzliche Änderung erfahren sol­len, wurde vom Rat auf den Erlaß einer Änderungssatzung ver­zichtet und statt dessen die Zustimmung zur Abweichung von der bislang gültigen Satzungsregelung erklärt.

Weitere Beschlüsse im Bebauungsplanverfahren »Im Hüt­schert«

Am 15.4.1985 hatte der Rat beschlossen, im Bereich des Seifen- und Wambachales im Gemarkungsteil »Im Hütschert« einen Be­bauungsplan aufzustellen. Dieser umfaßt das in Flur 10 gelegene Flurstück Nr. 54. Dieses Flurstück stellt den Standort der geplan­ten Kläranlage dar. Das Bebauungsplanverfahren soll die pla­nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung dieser Kläranlage und deren Einbindung in die Landschaft schaffen.

Zur Fortführung des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens hatte der Rat zunächst über die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingegangenen Bedenken und Anregungen zu entscheiden. Nachdem dies unter ausführlicher Begründung der Einzelentscheidungen vollzogen war, erklärte der Rat seine Zustimmung zu dem vorgelegten Bebauungsplanentwurf ein- schl. Begründung. Letztlich wurde noch die Offenlage des Planes einschl. Begründung gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG beschlossen. (Der Zeitraum, während dem die Offenlage erfolgt, wird noch durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung zur Kenntnis ge­geben.)

Vorstehende Entscheidungen wurden vom Rat mit jeweils 9 Ja- Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung ausgesprochen.

Zustimmung zur 1. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur erklärt

Zum Abschluß des 1. Novellierungsverfahrens zum Flächennut­zungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur wurden sämtliche Gemeinden im Verbandsgemeindebereich um Stellungnahme gebeten, ob sie den im 1. Novellierungsverfahren zusammenge- faßen Änderungen und Ergänzungen entsprechen. Dem Rat wur­de hierzu der Katalog sämtlicher Änderungen und Ergänzungen, die verschiedene Gemeinden - so auch die Ortsgemeinde Sim- mern - betreffen zur Kenntnis gegeben.

Mit 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen sprach der Rat seine mehrheitliche Zustimmung zur 1 . Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgerminde Montabaur aus.

Antrag des Sportclubs Simmern befürwortet (Zuschußgewährung zur Restfinanzierung für die Erweite­rung des Sportlerheimes/ Beteiligung an den Bewirtschaf­tungskosten für die Sportplatzeinrichtung)

Der Sportclub Simmern 1946 e.V. ersuchte die gemeinde um Ko­stenbeteiligung für die Erweiterung des Sportplatzumkleidege- bäudes sowie um eine Beteiligung an den Bewirtschaftungdso- sten für die Sportplatzeinrichtung.

Mehrheitlich (12 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen) erklärte der( für die Gemeinde die Bereitschaft, den Erweiterungsbau am j kleidegebäude mit 9.500 DM zu bezuschussen.

Zudem wurde die Bereitschaft erklärt, Kosten für die GrünanlJ

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die entlang des Sportplatzgebäudes neu angelegt wird, bis it| 3.500 DM zu übernehmen.

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Bezüglich der Beteiligung an den Bewirtschaftungskosten ertLjw Mozar te der Rat durch einstimmigen Beschluß die Bereitschaft, dieF c re j taa standenen Stromkosten (Restbetrag aus den Jahren bis is? 171 . ottm 817,- DM und aus dem Jahre 1984 ca. 800,- DM) in voller Höl)|^ m ^ q

übernehmen. hnlÖOOU

die ab Januar 1985 jährlich anfallenden Bewirtschaftungskof g n Ansi | (Gas, Strom, Wasser und Versicherung), die sich nach Aussig b j tten U r des Sportlclubs auf jährlich ca. 5.500 DM belaufen, werde* e erste Ratsbeschluß zu 50 % von der Gemeinde getragen, alledingj diglich bis zu maximal 2.750,- DM. fereinsring

Nach einem Zeitraum von 2 Jahren soll erneut über die Hölijftg be ä(ter g Kostenbeteiligung an den Bewirtschaftungskosten durch diejg n! meinde entschieden werden. Namen d<

Entscheidungen über die Errichtung von Räumlichkeiten;ilia«lEitelbc die Ortsgemeindeverwaltung zurückgestellt '1.7.%5 um 1

In einer vorangegangenen Sitzung war von der SPD-Faktionpcht herzlicl Antrag gestellt worden, in die Planung für den Bau des Doil ür Kaffee k meinschaftshauses auch noch die Errichtung von Räumlic^g ns iq es0 r g ten für die Ortsgemeindeverwaltung aufzunehmen. Der i% er( jg n p ab Planung des Dorfgemeinschaftshauses beauftragte Archt^gi^ggjght hatte diese Anregung aufgenommen und ergänzende Planu^ 19 melden und Kostenberechnungen erstellt. Diese Unterlagen wurden Ortsgemeinde zugeleitet und vom Ortsbürgermeister in der" irw ^ rclen u

zung am 1.7.1985 zur Kenntnis gegeben. Daraus ging hen/orjebrauch rrn

bei der Einplanung und Einrichtung von 2 Verwaltungsräumef in bei Ihnen Dorfgemeinschaftshaus beieinerGrößenordnungvon insgespf öfter zu 40 qm Bau- und Einrichtungskosten in einer Größenordnungk rr t(erk r ca. 80.000,- DM entstehen. Unter diesem Gesichtspunkt v% e Eier für von Ortsbürgermeister Schneider infrage gestellt, ob esf) e Möhnen I verantworten sei, bei solch hohen Kosten die Verwaltungsräi^_ zusätzlich in die Planung aufzunehmen, zumal die VerwaltuJjpt e ibom beiten der Ortsgemeinde zu einem Großteil durch die Verbaljjgfch zwei« gemeindeverwaltung Montabaur erledigt werden und zweiF^ rbere j tun g me von insgesamt 40 qm andererseits dennoch nicht ausreicl# sind zur Durchführung von Sitzungen der Ausschüsse undlsc Güls - S Ortsgemeinderates. fj cb t - wie i

Es wurde fernerauf den ungünstigen Standort (Ende Sieber# b,enz ' Güls Straße) verwiesen. Unter diesen Gesichtspunkten wurde ai^fn/N. ist regt, z.B. das Grundstück Hauptsr.21, welches die Kirche§p ast be * de meinde derOrtsgemeinde übertragen wird, hierfür zu nutzent|^ s - aber einen Anbau am Grundschulgebäude zu errichten.

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Insgesamt wurde vorgeschlagen, eine endgültige Entscheifli nen Fußba zudiesem Fragenkomplex zurückzustellen und zunächstfe nnsc haftd schulische Entwicklung abzuwarten, da bei einer evtl. Auflös|ttwoch, de der Schule, diese Räumlichkeiten zum Teil frei und nicht infrn/Neu'häu: samt für den Kindergarten benötigt würden. erbandsliga

Die vorgenannte Argumentation, die vom Vorsitzenden nai# ideManns( der CDU-Fraktion vorgetragenwurde, fand nicht die Zustimmr'' versuche der SPD-Fraktion. Diese forderte im Dorfgemeinschaftshaus ?* 1 ®^?' 612 waltungsräume in einer Größenordnung von 40 qm zu erriclig Veran,w0 da nach deren Ansicht eine Integration von Verwaltungsräii®| en Kurstai in der Grundschule keine dauerhafte Lösung darstelle undP® n - Erweiterung des Kindergartens dann nur noch durch eine^sursprüngl baumaßnahme möglich sei. V Niedererb

NachAbschlußderkontroversenDiskussionstelltederVorsill de zunächst den Antrag der SPD-Fraktion (Errichtung von Vei CJfo Borr F er S tungsräumen im Dorfgemeinschaftshaus) zur Abstimmung]" bonnta 9 c

ser Antrag wurde mit 5 Ja-Stimmen bei 9 Gegenstimmen ai

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lehnt. Daran anschließend wurde mit 9 Ja-Stimmen und 5 Ger 1rden dia J-e

stimmen beschlossen. Eine Entscheidung über die Erricli!^ bchü .! 2 und Einrichtung von Räumlichkeiten für die Verwaltung ist b'Sr?.!. De p ^

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Klärung der Fragen bezüglich der Grundschulsituation zurück stellen.

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Uhr, dionstag;

r Verbendsgemeindeverweltung, Rathaus Großer Markt 10 u. Konrad-Adenauer-PIatz 8, montags, mittwochs bis freitags von 8.00 blipniorenfahrl 18,00 bis 12.00 Uhr, 16.00 bis 18.30 uhr. )r die Bürqei

Fernsprechaniehiüsso der Verbandrgemeindeverwaltung 02602-126-0 (DurchwahlmögUchkeit)-nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02601'l| rr i ,,, . .

Bürgermeister der Vorbandsgemeinde und der Stadt Montabaur Dr. Possel-Dölken 02602/126.100 (nach Dienstschluß 02602/126.184), 1. Beigeordneter drrt' uen J Uno Q bandsgemem.le Montabaur Keusch 02602 126.101 (narh Dirnstschluß 02602/126.187), Verbandsgemcindewerk (Wasserwerk) nach Dienstschluß: siche Bereitst®31 . Aua. 1< dienst. RedaktionsschluD für das Wochenblatt ist jeweils montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung. P 3 "

Konten der Verbandsgemeindekasse: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500 017 (BLZ 57051001), Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803 000 212 (BLZ 51051 Volksbank Montabaur Nr. 108 (BLZ 570 910 00), Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 108 006 03 (BLZ 500 100 60), Di ~ ...

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