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Nr. 21/85
„zuder Änderung des Bebauungsplanes »Vogelsang« der Leinde Heiligenroth.
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(.Deutsche Eiche« Boden ber feiern
Nachmittag des 6. Juni 1985 (Fronleichnam) beginnt in der Bo- KGrillhütte der traditionelle Spießbratän für die Mitglieder stFamilienanhang und Freunden. Für Speisen und Getränke Kbewährter Qualität gesorgt. Der Verein will hieran nichts verwund gibt alles zum Selbstkostenpreis ab. Wir bitten um An- fdung bis spätestens 30. Mai 1985 beim I. Vorsitzender des /»Deutsche Eiche« Boden, Paul Müller.
Mllige Feuerwehr Heiligenroth
iidiesem Jahr wandert die Feuerwehr am 17. Juni 1985. Alle bieder mit Angehörigen sind zum Wandern herzlich eingela-
i Wir treffen uns um 9.30 Uhr an der Vogelsanghalle. Um mit pisenund Getränken’vorsorgen zu können, bitten wir um recht- eAnmeldung bei Siegfried Herbst oder Herbert Kromik mit ibe der Teilnehmer (Erachsene und Kinder).
Inseren Nachmittagskaffee bitten wir noch um Kuchenspen- Meldung ebenfalls bei Siegfried Herbst oder Herbert Kromik.
pHerren, Heiligenroth
ISamstag, 25. Mai 1985 spielen die Alten herren auf einem Türkin Arzheim. Abfahrt 12.30 Uhr von der Gaststätte Neuroth.
Isger des Mandolinen-Vereins
| 15 ., 16. und 17. Juni 1985 führt der Mandolinen-Verein ein Tägeram Wiesensee bei Pottum durch. Wir wollen am 15. Juni /ensnach Pottum wandern und lassen uns am 17. Juni nachts abholen.
Wen sind alle Mitglieder des Mandolinen-Vereins, dessen porige oder Freunde, selbstverständlich auch diejenigen, I® * 1 vorigen Jahr am Zeltlager teilgenommen haben.
«düngen bitte an Albert Quirmbach, Heiligenroth, Dres- fwStr. 22, Tel. 4854.
> - Jugendtreff aktuell - Ijomine und Kabarettveranstaltung ISamstag, dem 1. Juni 1985 tritt im Pfarrheim, Heiligenroth, ei- faitomime und Kabarettgruppe auf. p: 20.00 Uhr
Einritt: 99 Pfennige
Veranstalter: Jugendtreff Heiligenroth in Verbindung mit der Verbandgemeinde MT, Abt. Jugendpflege.
Neuhäusel
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am Donnerstag, dem 30. Mai 1985, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über den 1. Nachtrag zum Fällungsplan 1985
2. Berastung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes »Montabaurer Sraße - Änderung und Erweiterung«
3. Beratung und Beschlußfassung über den Beitritt der Gemeinde zum Verein »Freundeskreis Landschaftsmuseum Westerwald e.V.«
4. Berastung und Beschlußfassung über einen Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid«
5. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung eines Tisches für die Friedhofshalle
6. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung von Zuschüssen an Ortsvereine
2. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Zuschußgewährung
3. Berastung und Beschlußfassung über die Vergabe von Arbeiten
4. Verschiedenes 5411 Neuhäusel, 20.5.85 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Spiel- und Sportzentrum« der Ortsgemeinde Neuhäusel
Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG) Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 9.5.1985 beschlossen, den Bebauungsplan »SpieF und Sportzentrum« zu ändern.
Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:
1. Die im Bebaujungsplan dargestellte »Mehrzweckhalle« wird entsprechend ihrem tatsächlichen Standort aus dem Planbereich herausgenommen
2. Die vorgesehenen Stellplätze innerhalb des Geltungsbe-. reiches entfallen, da deren Anordnung bereits außerhalb des Geltungsbereiches vorgenommen ist
3. Im östlichen Teil des Geltungsbereiches werden folgende sportliche Nutzungen vorgesehen:
Reservespielfelder
Anlagen für Tennisplätze und Kleinspielfelder mit Leichtathletikanlagen
Der Änderungsbeschluß des Ortsgemeinderate wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
Neuhäusel, 21.5.1985 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Spiel- und Sportzentrum« der Ortsgemeinde Neuhäusel
Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 2 a Abs. 1 und 2 des Bundesaugesetzes (BBauG).
AUGST

