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Fehden Termin versäumen. Pfingstsamstag im Festzelt auf dem splatzerwarten wir Sie als Gast.

nntag haben wir einen Fußballtag auf dem Sportplatz ge- I pw arten Sie hier attraktive Gegner und spannende Spiele. Pg Stm oniag findet der Gottesdienst im Zelt statt mit anschließen-

Ifnihschoppen.

Nr. 17/85

Neuhäusel

Gemeinschaft Umweltschutz Augst lirf n Sie ein, zusammen mit Schülern der Augst-Schule Unrat von 1 Feldern und Wegen zu sammeln und wegzuräumen. Bringen Sie

■ ch Möglichkeit Ihren Pkw zur Augst-Schule mit. Dort treffen wir

■ cli Ende der Säuberungsaktion wieder zu einem Erfrischungs-

leuhäusel e.V. -Maiwanderung-

i Mai 1985 veranstaltet die SG Neuhäusel wieder ihre traditionelle Wanderung. Hierzu laden wir alle Wanderfreudigen (auch Nichtmit- L)aus nah und fern recht herzlich ein.

irZiel it die Neuhäuseler Hütte, wo wir Ihnen Erbseneintopf, Grill- ialitäten und div. Getränke zu zivilen Preisen zur Stärkung anbieten.

Sie Ihr Auto also einmal zu Hause und wandern Sie mit der Sport - Cinschaft durch unsere schöne Heimat.

| Mai 1985. 9.30 Uhr am Feuerwehrhaus Neuhäusel.

Simmern:

jnerschoppen in den Mai am 30. April 1985 und 1. Mai 1985 in Schutzhütte Simmern, im Steinbruch.

: 19,00 Uhr am 30. April 1985.

Essen und Getränke zu zivilen Preisen ist bestens gesorgt.

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BUCHFINKENLAND ]

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Girod

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1985 vom 18.4.1985

1

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haus­haltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal­tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 15.4.1985 hiermit bekannt­gemacht wird.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im ‘ VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­

ermächtigungen auf

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1 .GRUNDSTEUER:

a) für die land- u.forstwirtschaftl.Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundst .B.) 240 v. H.

753.000,-

DM

753.000,-

DM

916.000,-

DM

916.000,-

DM

183.000,-

DM

110.000,-

DM

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag u.Gewerbekapital

280 v.H.

loren Buchfinkenland

Soinntag, dem 5. Mai machen wir wieder unseren alljährlichen Halb- jusflug mit unserem »Fahrer Otto«. Alle Senioren sind wieder herz- tingeladen. Die Fahrt geht durch den Westerwald und das Wiedbach- llnier anderem besichtigen wir das Keramikmuseum in Höhr­pausen. Bitte anmelden bis Montag, den 29. Mai bei den bekannten

p.

pfahrtzeiten sind folgende: iBushaltestelle, 12.30 Uhr Ingen, Kapelle, 12.35 Uhr lenbach, Kirche, 12.45 Uhr Jach, ■Kapelle, 12.50 Uhr

Horbach

k.Horbach

lende Sdpiele finden am Wochenende statt:

■tag. 28.4.1985

lach 1 - Dernbach I um 15.00 Uhr »ach II - Leuterod um 13.00 Uhr ig, 27.4.1985

pschelbach - AH Horbach

/

Hübingen

Kmusikkorps und MGV Hübingen geben Konzert

.nnnerung ergeht nochmals eine herzliche Einladung an alte Musik-

Bde.

r°ntag, dem 29. April 1985 um 20.00 Uhr, geben das Musikkorps FBundeswehr und der MGV »Frohsinn« Hübingen ein gemeinsa 1 Bonzert. Die Veranstaltung ist kostenlos und findet am Feriendorf pistatt, bei schlechter Witterung in der Buchfinkenlandhalle.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemein­degebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,-DM

II

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushalts­jahr 1985 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 102.000,- DM

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 183.000,- DM Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSEUER:

a) für land- u.forstwirtschaftl.Betriebe (A)Hebes.220 v.H.

b) für Grundstücke (B), Hebesatz 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v.H.

Montabaur, 15. April 1985 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel

III

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.4.1985 bis 10.5.1985 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur

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