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Fehden Termin versäumen. Pfingstsamstag im Festzelt auf dem splatzerwarten wir Sie als Gast.
nntag haben wir einen Fußballtag auf dem Sportplatz ge- I pw arten Sie hier attraktive Gegner und spannende Spiele. Pg Stm oniag findet der Gottesdienst im Zelt statt mit anschließen-
Ifnihschoppen.
Nr. 17/85
Neuhäusel
Gemeinschaft Umweltschutz Augst lirf n Sie ein, zusammen mit Schülern der Augst-Schule Unrat von 1 Feldern und Wegen zu sammeln und wegzuräumen. Bringen Sie
■ ch Möglichkeit Ihren Pkw zur Augst-Schule mit. Dort treffen wir
■ cli Ende der Säuberungsaktion wieder zu einem Erfrischungs-
leuhäusel e.V. -Maiwanderung-
i Mai 1985 veranstaltet die SG Neuhäusel wieder ihre traditionelle Wanderung. Hierzu laden wir alle Wanderfreudigen (auch Nichtmit- L)aus nah und fern recht herzlich ein.
irZiel it die Neuhäuseler Hütte, wo wir Ihnen Erbseneintopf, Grill- ialitäten und div. Getränke zu zivilen Preisen zur Stärkung anbieten.
Sie Ihr Auto also einmal zu Hause und wandern Sie mit der Sport - Cinschaft durch unsere schöne Heimat.
| Mai 1985. 9.30 Uhr am Feuerwehrhaus Neuhäusel.
Simmern:
jnerschoppen in den Mai am 30. April 1985 und 1. Mai 1985 in Schutzhütte Simmern, im Steinbruch.
: 19,00 Uhr am 30. April 1985.
Essen und Getränke zu zivilen Preisen ist bestens gesorgt.
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BUCHFINKENLAND ]
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Girod
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1985 vom 18.4.1985
1
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 15.4.1985 hiermit bekanntgemacht wird.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im ‘ VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs
ermächtigungen auf
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1 .GRUNDSTEUER:
a) für die land- u.forstwirtschaftl.Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundst .B.) 240 v. H.
753.000,-
DM
753.000,-
DM
916.000,-
DM
916.000,-
DM
183.000,-
DM
110.000,-
DM
2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag u.Gewerbekapital
280 v.H.
loren Buchfinkenland
Soinntag, dem 5. Mai machen wir wieder unseren alljährlichen Halb- jusflug mit unserem »Fahrer Otto«. Alle Senioren sind wieder herz- tingeladen. Die Fahrt geht durch den Westerwald und das Wiedbach- llnier anderem besichtigen wir das Keramikmuseum in Höhrpausen. Bitte anmelden bis Montag, den 29. Mai bei den bekannten
p.
pfahrtzeiten sind folgende: iBushaltestelle, 12.30 Uhr Ingen, Kapelle, 12.35 Uhr lenbach, Kirche, 12.45 Uhr Jach, ■Kapelle, 12.50 Uhr
Horbach
k.Horbach
lende Sdpiele finden am Wochenende statt:
■tag. 28.4.1985
lach 1 - Dernbach I um 15.00 Uhr »ach II - Leuterod um 13.00 Uhr ig, 27.4.1985
pschelbach - AH Horbach
/
Hübingen
Kmusikkorps und MGV Hübingen geben Konzert
.nnnerung ergeht nochmals eine herzliche Einladung an alte Musik-
Bde.
r°ntag, dem 29. April 1985 um 20.00 Uhr, geben das Musikkorps FBundeswehr und der MGV »Frohsinn« Hübingen ein gemeinsa 1 Bonzert. Die Veranstaltung ist kostenlos und findet am Feriendorf pistatt, bei schlechter Witterung in der Buchfinkenlandhalle.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,- DM
für den zweiten Hund 54,- DM
für jeden weiteren Hund 72,-DM
II
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 102.000,- DM
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 183.000,- DM Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSEUER:
a) für land- u.forstwirtschaftl.Betriebe (A)Hebes.220 v.H.
b) für Grundstücke (B), Hebesatz 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v.H.
Montabaur, 15. April 1985 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel
III
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.4.1985 bis 10.5.1985 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur
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