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Fehden Termin versäumen. Pfingstsamstag im Festzelt auf dem splatzerwarten wir Sie als Gast.

nntag haben wir einen Fußballtag auf dem Sportplatz ge- I pw arten Sie hier attraktive Gegner und spannende Spiele. Pg Stm oniag findet der Gottesdienst im Zelt statt mit anschließen-

Ifnihschoppen.

Nr. 17/85

Neuhäusel

Gemeinschaft Umweltschutz Augst lirf n Sie ein, zusammen mit Schülern der Augst-Schule Unrat von 1 Feldern und Wegen zu sammeln und wegzuräumen. Bringen Sie

ch Möglichkeit Ihren Pkw zur Augst-Schule mit. Dort treffen wir

cli Ende der Säuberungsaktion wieder zu einem Erfrischungs-

leuhäusel e.V. -Maiwanderung-

i Mai 1985 veranstaltet die SG Neuhäusel wieder ihre traditionelle Wanderung. Hierzu laden wir alle Wanderfreudigen (auch Nichtmit- L)aus nah und fern recht herzlich ein.

irZiel it die Neuhäuseler Hütte, wo wir Ihnen Erbseneintopf, Grill- ialitäten und div. Getränke zu zivilen Preisen zur Stärkung anbieten.

Sie Ihr Auto also einmal zu Hause und wandern Sie mit der Sport - Cinschaft durch unsere schöne Heimat.

| Mai 1985. 9.30 Uhr am Feuerwehrhaus Neuhäusel.

Simmern:

jnerschoppen in den Mai am 30. April 1985 und 1. Mai 1985 in Schutzhütte Simmern, im Steinbruch.

: 19,00 Uhr am 30. April 1985.

Essen und Getränke zu zivilen Preisen ist bestens gesorgt.

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BUCHFINKENLAND ]

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Girod

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1985 vom 18.4.1985

1

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haus­haltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal­tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 15.4.1985 hiermit bekannt­gemacht wird.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­

ermächtigungen auf

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1 .GRUNDSTEUER:

a) für die land- u.forstwirtschaftl.Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundst .B.) 240 v. H.

753.000,-

DM

753.000,-

DM

916.000,-

DM

916.000,-

DM

183.000,-

DM

110.000,-

DM

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag u.Gewerbekapital

280 v.H.

loren Buchfinkenland

Soinntag, dem 5. Mai machen wir wieder unseren alljährlichen Halb- jusflug mit unserem »Fahrer Otto«. Alle Senioren sind wieder herz- tingeladen. Die Fahrt geht durch den Westerwald und das Wiedbach- llnier anderem besichtigen wir das Keramikmuseum in Höhr­pausen. Bitte anmelden bis Montag, den 29. Mai bei den bekannten

p.

pfahrtzeiten sind folgende: iBushaltestelle, 12.30 Uhr Ingen, Kapelle, 12.35 Uhr lenbach, Kirche, 12.45 Uhr Jach,Kapelle, 12.50 Uhr

Horbach

k.Horbach

lende Sdpiele finden am Wochenende statt:

tag. 28.4.1985

lach 1 - Dernbach I um 15.00 Uhr »ach II - Leuterod um 13.00 Uhr ig, 27.4.1985

pschelbach - AH Horbach

/

Hübingen

Kmusikkorps und MGV Hübingen geben Konzert

.nnnerung ergeht nochmals eine herzliche Einladung an alte Musik-

Bde.

r°ntag, dem 29. April 1985 um 20.00 Uhr, geben das Musikkorps FBundeswehr und der MGV »Frohsinn« Hübingen ein gemeinsa 1 Bonzert. Die Veranstaltung ist kostenlos und findet am Feriendorf pistatt, bei schlechter Witterung in der Buchfinkenlandhalle.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemein­degebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,-DM

II

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushalts­jahr 1985 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 102.000,- DM

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 183.000,- DM Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSEUER:

a) für land- u.forstwirtschaftl.Betriebe (A)Hebes.220 v.H.

b) für Grundstücke (B), Hebesatz 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v.H.

Montabaur, 15. April 1985 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel

III

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.4.1985 bis 10.5.1985 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur

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