Montabaur
Seite 12
Nr,
I?
Zimmer 110, öffentlich aus.
Girod, den 18.4.1985 Ortsgemeinde vei-waltung Girod (S.) Leber, Ortsbürgermeister HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachta eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Girod oder der VerbandspmeindeverwaltungMoMji gellend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (QVB1. S. 419, IS 2020-1) geändert durch das Landesgesetz v om 15,3,1983 (GVBi, S. 31).
Görgevshausen
öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung 1983 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 20,3.1988 der 0| gemeinde Görgeshausen für das Haushaltsjahr 1983
' I .
Festste! 1 urtg Ges ErgehnIsses: _
Soll-EInnahmen
./. Abgang alter Kassen* eInnahmereste
Summe bereinigte Sol 1 -E Innahmen
So 11-Ausgaben
+ Neue Hausha1tt»- auagabereste
Summe bereinigte Sol 1-Ausgaben
Überschuß/Fehlbetrag
Hausha1tsrechnung
Verwaltungs- haushalt/DM
426 . 521,43
Vermögenshaushai t/DM
517 . 448,09
2 . 152,54
Gesamt
DM
943 . 969,52
2 . 152,54
426 . 521,43
426 . 521,43
515 . 295,55 941 . 816 ,
514 . 844,77
450,78
941 . 366,20 450,78
426 . 521,43
515 . 295,55 941 . 816,98
Festgestellt: Montabaur, 26.4.1984
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur: Reuseh, I. Beigeordneter
11. Entlastungsbeschluß
Oer Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1983 aufgestellte Jahresreehtutntf i 114 Oemo. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der II bandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1983 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrauspta) einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt,
An der vorstehenden Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermeister, Ratsmitglied Henrich (1 .Ortsbeipordneter der vorattgept Legislaturperiode) und 2. Ürtsbeigeordneter Richard Girmann wegen Sonderinteresse gern. §22 Abs, 1 GemO nicht teilpnommen, Den Von führte der I. Qrtsbeigeordnete Theodor Burkard,
111
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 29.4. -9.5.1985 während der allgemeinen Dienststunden im B haus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Görgeshausen, 18.4.1985 * Ortsgemeindeverwaltung (JörptW
(S.) Herz, Ortsbürpmsil
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