Montabaur
Nr.
__ Seite 14 ___
Neuhäusel Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1983 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 21 . 2.19
der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1983
Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses:
Sol 1-Elnnahmen
./. Abgang alter Kassen- eInnahmereste
Summe bereinigte Sol 1-E1nnahmen
Sol 1-Ausgaben
+ neue Haushaltsausgabereste
Summe bereinigte Sol 1-Ausgaben
Überschuß/Fehl bet rag
Festgestellt: Montabaur, den 26. April 1984
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur: Reusch, I. Beigeordneter
II .Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1983 aufgestellte Jahresrechnungj § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der] bandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1983 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt behältlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergbebnisses. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmige sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermeister sowie der 2. C beigeordnete wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen. Den Vorsitz führte der I. Ortsbeigeordnete Klein:
III.
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 9.4.1985 -18.4.1985 während der allgemeinen Dienststil im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Neuhäusel, den 29.3.1985 Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel (S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister
Verwaltungs- hausha1 t/DM
Vermögens
haushalt/DM
Gesamt
DM
,913.694,88
1.435,20
1 . 1 18.567/38
2.032.262,26 1 •*+35,20
912.259,68
1 . 1 1 8.567/38
2.030.827,06
912.259,68
~ ;
939.340,13 '
179.227,25
1 . 851 . 599,81
1 79.227,25
912.259,68
1.118.567/38
2.030.827,06
— ,
1
was*Ä^^ Ä wo
Augst-Hallen-Ausschuß trifft wichtige Entscheidungen
In der 2. Sitzung des Augst-Hallen-Ausschusses wurden wichtige Aussagen getroffen.
Der Ausschuß legte die Entschädigungsbeträge fest, die vondenMilj dem anläßlich der Abnahme der Räume nach jeder Veranstaltungcj telt werden. Hierbei werden nur die Anschaffungskosten erhoben]
Kein Ausleihen der Einrichtung für pri Zwecke
Ablehnende Meinung herrschte vor, als es darum ging, über dieÄ gen von Privatpersonen zu entscheiden, die Möbel und sonstigen] richtungsgegenstände für private Feierlichkeiten auszuleihen.
Hallenbenutzungsgebühr wird nicht erhoben
Einstimmig wurde dem Vorschlag zugestimmt, auf eine Benutzungsgebühr bei Veranstaltungen in der Halle zu verzichten.
Zum einen einen stehen die Einnahmen in keinem Verhältnis zu dem ohnehin von den Gemeinden zu entrichtenden Unterhaltungsaufwand, zum anderen gilt diese Regelung auch als Gleichbehandlung gegenüber den sporttreibenden Vereinen, denen ohnehin die kostenlose Benutzung der Halle zusteht.
Soweit bisher Benutzungsgebühren erhoben wurden, werden sie den
Veranstaltervereinen zurückerstattet.
Zerstörtes, beschädigtes Inventar ist zu ersetzen
Die anläßlich einer Veranstaltung zerbrochenen, zerstörten, beschädigten oder unbrauchbar gewordenen Gegenstände sind von dem jeweiligen Veranstalter zu ersetzen.
Die Ausschußmitglieder gehen davon aus, daß die Bürger Vers» für diese Aussage zeigen, zumal die Gefahr der Beschädigung dura oftmaligen Transport usw. ungleich hoch besteht und in Kürze Schaffungen notwendig würden.
Bei dieser Gelegenheit wurde nochmals daraufhingewiesen, i staltungen durch Firmen oder ähnl. zu Werbezwecken nach wiev«| zugelassen werden.
Hümmerich, Vors, des Augst-Hallen-Ausschusses
Eitelborn
MGV Eitelborn 1866
Am Donnerstag, dem 11. April 1985,20 Uhr, beginnen wieder ditl proben des MGV Eitelborn 1866 im Vereinslokal »Zur Sporkenr Bitte vormerken:
Samstag, 27. April 1985: Konzert der Sängergruppe H in Mo» (Haus Mons Tabor)

