Montabaur
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Ferner wurde eine E rhöhung der Benutzungsgebühren für die Grillhütte, beginnend ab 1985 beschlossen.Demnach sollen künftig Ortsansässige 20.- DM (bisher 10,- DM) und Ortsfremde 60,- DM (bisher 10,- DM) zahlen. Der Sicherheitsbetrag, der vor der Benutzung hinterlegt werden muß, wurde auf 60,- DM festgelegt.
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Heiligenroth
Eröffnung der Jugend räume
Am Ostermontag, dem 8.4.85, werdendie Jugendräume die sich im Keller der Schule befinden, eröffnet. Die Eröffnung beginnt um 15.00 Uhr mit der Einsegnung der Räume durch den Pfarrer.
Nach der Einweihung findet ein gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Gebäck statt.
Eingeladen sind alle Jugendlichen und Erwachsenen der Gemeinde.
Frauenchor Heiligenroth Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung findet am Dienstag, dem 23.4.1985 um 20.00 Uhr im Gasthaus Neuroth statt.
Tagesordnung:
Bericht der I. Vorsitzenden Bericht der Kassiererin Verschiedenes.
Alle Mitglieder des Chores sind herzlich eingeladen.
Am Dienstag, dem 9.4.85 treffen alle Sängerinnen sich um 19.00 Uhr zum Ständchenbringen im Gasthof Neuroth.
Ruppach-Goldhausen
Beilagenhinweis
Die Satzung der Gemeinde Ruppach-Goldhausen über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) und die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 25.3.85 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der vollständige Wortlaut dieser Satzung ist der für die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen bestimmten Ausgabe der Wochenzeitung als Anlage beigefugt.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Kindergartenverbandes Simmern/Neu- häusel für das Jahr 1985 vom 26.3.1985
I
Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), dem Zweckverbandsgesetz vom 3.12.1954 (G VB1. S. 156) und dem § 9 der Satzung zur Errichtung und Unterhaltung eines Kindergartens für die Ortsgemeinden Simmern und Neuhäusel vom 26.2.1973 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 14.3.1985 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird
im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf
259.400,- DM
in der Ausgabe auf
259.400,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf
15.000,- DM
in der Ausgabe auf
15.000,- DM
festgesetzt.
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§5
Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung d dergartens beträgt 72.445,- DM. Die Umlage 1985 ist nach der 2#! Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am iru f Vorjahres besuchten (§ 10 Abs. 3 der Satzung) zu ermitteln Danach haben zu zahlen:
Umlage 1985:
Ortsgemeinde Simmern Kinder 42, % 53,85, DM 39.009,— Ortsgemeinde Neuhäusel Kinder 36,% 46,15, DM 33.436,.] Insgesamt 78 Kinder, 100,00 %, 72.445,- DM.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenverbandes SimttienA'J häusel für das Haushaltsj ahr 1985 werden gemäß § 24 Abs. 2 derGemi* deordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S.4i9n9 Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, 14. März 1985 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029(901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9.4.1985 bis 18.4.|i während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, j mer 110, öffentlich aus.
Simmern, 26.3.1985 (S.) Schneider
Der Vorsitzende des Kindergartenverbandes Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeiaj rates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalbeines Jahres nach dieser®! liehen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der TatsadJ die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dl Vorsitzenden des Kindergartenverbandes Simmem/Neuhäuseloderl Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO-J 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durchdasl] desgesetz vom 15.3.1983 (GVB1. S. 31)
Eitelborn
Öffentliche Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.3.1985 unterHin! auf den § 8 des Kommunalabgabengesetzes und der §§ 7 und Sderi zung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau f Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) in der Ortsgemeinde Eilei vom 20.9.1983 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter 1 Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwandl Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Ausbaubeiträge zu ben. -Kostenspaltung-
Bezeichnung verlaufend von bis hergest.Tdleinrichtung
Fahrbahn
Straßenentwässerung
Straßenbeleuchtung
Streimerich K 113, Triftstr.bis K 113
Unterdorfstraße)
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungsan der 15.2.1985.
Eitelborn, 29.3.1985 Ortsgemeinde Eitelborn Hümmerich, Ortsbürgermeister (S.)
Neuhäusel
Aus der Arbeit des Rates der Ortsgemeinde Nfj
häusel
die Mitglieder des Ortsgemeinderates Neuhäusel trafen sicham21.i 1985 zu ihrer 2. Sitzung im Jahre 1985. In einer umfangreichenTj Ordnung hatten sie eine Reihe von Entscheidungen zu treffen, derenif tigste n^phstehend behandelt werden.
Haushaltssatzung der Gemeinde für 1985 verabschiedet
nach vorbereitender Beratung im Haupt- und Finanzausschuß wm
Rat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1985 nebst Haust»
und Investitionsprogramm vorgelegt.

