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Nr. 10/85
labaur
III.
. D l a n liegt zur Einsichtnahme vom 11.3.1985 bis 20.3.1985 ^ndderallgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zim- ■ 110 , öffentlich aus.
, , n 28.2.1985
tj’ndeverwaltung Hübingen (S.)Hoffmann, Ortsbürgermeister
/EIS . ...
Setzung der Bestimmungen über
Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
Pinberufung und die Tagesordnung von Sitzungen imeinderates(§34GemO)
chtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffent- Dekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, c solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem reermeister von Hübingen oder der Verbandsgemeindeverwal- raitabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde- lnRheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, 0-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 S. 31).
?
was-^i^Zwo
Grundschule Horbach
jreifetest für die Schulneulinge im Schuljahr 1985/86.
fermin für den Schulreifetest der Schulneulinge 1985/86 ist Don- jg,d. 14.3.1985.
|00 Uhr für alle Kinder aus Untershausen, Stahlhofen und Hübin- llm9.00 Uhr fiiir alle Kinder aus Daubach, Horbach, Gackenbach
lies.
hd Rückfahrt der Kinder regeln die Erziehungsberechtigten selbst. pnder sollen einen Bleistift mitbringen.
Kultur- und Heimatverein
|tten alle Mitglieder, sich den vorgesehenen Termin für die Jahres- iderversammlung, die im November 1984 verschoben werden \ vorzumerken. Sie findet gemäß Beschluß des Vorstandes am fe,dem 22. März 1985 im Hotel Tannenhof, Dies, statt, jnladung hierzu mit Angabe der Tagesordnung erfolgt rechtzeitig ichenblatt der Verbandsgemeinde.
Horbach
I. Horbach
Ide Spiele finden am Wochenende statt:
[g, 10.3.1985
- Horbach 1 um 15.00 Uhr Ihll - Otzingen II um 13.00 Uhr
Gackenbach
inverein
, 14. März 1985,20.00 Uhr, Generalversammlung des Möh- jeinsGackenbach in der Gaststätte P. Schneider.
Ireinsmitglieder werden gebeten, pünktlich und vollzählig zu er-
Großholbach
Ijdie Bekanntmachung
I le Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am 1 Donnerstag, 14. März 1985, um 19.30 Uhr pmdehaus statt.
{ORDNUNG piche Sitzung
phraigung d er Niederschrift über die Sitzung des Rates ^•2.1985 (öffentlicher Teil).
2. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1983 sowie über die Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1983
3. Wahl der Mitglieder und Stellvertreter für den Umlegungsausschuß
4. Wahl der Stellvertreter für den Bauausschuß
5. Beratung und Beschlußfassung über die Anhebung des Gemeindeanteils an den Kosten der Schullandheimaufenthalte
6. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates
vom 8.2.1985 (nichtöffentlicher Teil) "
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes
5431 Großholbach, 5.3.1985 Metternich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Jahr 1985 vom 1.3.1985
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssalzung beschlossen, die nach Genehmigungdurch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 26.2.1985 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 478.000,- DM
in der Ausgabe auf 478.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 325.000,- DM
in der Ausgabe auf 325.000,-DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 209.750,- DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer:
für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
220 v.H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B)
240 v.H.
Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
280 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund
40,- DM
für den zweiten Hund
60,-DM
für jeden weiteren Hund
80,- DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushallssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 209.750,- DM
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer:
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und-kapital 280 v.H.
5430 Montabaur, 26. Febr. 1985
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) i.A. Meckel

