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Montabaur

Seite 14

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III.

DerHaushaltsplanliegtzurEinsichtnahme vom 11.3.1985 bis 20.3.1985 während der al lgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zim­mer 110, öffentlich aus.

Großholbach. 1.3.1985

Ortsgemeindeverw. Großholbach (S.) Metternich, Ortsbürgermeister HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffent­lichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Großholbach oder der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. öder Gemein­deordnung von Rheinland-Pfalz - Gemo - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020 - 1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVB1. S. 31).

Girod - Kleinholbach (Ortsteil Girod)

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Die KEVAG informiert:

Mitteilung für unsere Kunden in Girod-Kleinholbach (Ortsteil Girod)

Um die erfahrungsgemäß sichere Stromversorgung gewähr­leisten zu können, sind neben der Errichtung neuer Strom­versorgungsanlagen die vorhandenen Einrichtungen stän­dig zu warten. Hierzu gehören vor allem Wartungsarbeiten in Transformatorenstationen und Ortsnetzanlagen. Zur Durch­führung solcher betriebsnotwendiger Arbeiten wird

die Stromversorgung am Dienstag, dem 12.3.85 in der Zeit von 13.30 bis etwa 16.00 Uhr unterbrochen.

Wir bitten unsere Kunden um Verständnis.

IHRE KEVAG

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Niedererbach

Haushaltsbericht

Nachtrag zur Berichterstattung über die Sitzung des Ortsgemein­derates Niedererbach vom 25.1.1985

In der Ausgabe Nr. ödes Wochenblattes vom 8.2.1985 wurde bereits zur Kenntnis gegeben, daß der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 25.1.1985 durch einstimmigen Beschluß den Haushaltsplan 1985 be­schlossen hatte, ln diesem Bericht wurde angekündigt, daß neben den Festsetzungen in der Haushaltssatzung in einer gesonderten Berichter­stattung noch weitere Informationen über die Finanzsituation der Ge­meinde zur Kenntnis gegeben werden sollten. Dies erfolgt durch nachste­henden Bericht:

Rückblick auf 1984

Der Ablauf der Haushaltswirtschaft 1984 wurde wesentlich geprägt durch die Nichterlangung der Rechtskraft des Umlegungsverfahrens Am Hehlberg. Dies deshalb, weil Einnahmen (Erschließungsbeiträge und Grundstückserlöse) nicht erzielt werden konnten. Andererseits stan­den jedoch auch noch Ausgabeeinsparungen an. Durch zusätzliche Mehr­einnahmen im Verwaltungshaushalt (Konzessionsabgabe und zusätzli­che Einnahmen im Steuersektor) konnte der Haushaltsausgleich dennoch gesichert werden.

Zum Abschluß des Haushaltsjahres 1984 errechnete sich ein Gesamt­schuldenstand von 517.705,44 DM.

Haushalt 1985

Das Gesamtvolumendes Etat 1985 betgrägt 1.21Ö.000,- DM. Es entfal­len hiervon auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 572.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 644.000,- DM.

Nach den gegenwärtigen Berechnungen wird im Haushaltsjahr 1985 eine Neuverschuldung von 52.000,- DM erforderlich. Zusätzlich sollen für Umschuldungsmaßnahmen 33.500,- DM angesetzt werden. Zum Ver­waltungshaushalt wird ein sprunghafter Anstieg gegenüber den Ansätzen des Vorjahres festgestellt (plus 70.000,- DM).

Ausschließlich verantwortlich für diese Entwicklung ist der Anstieg des Volumens im Forsthaushalt hervorgerufen wiederum durch eine Ar­beitsbeschaffungsmaßnahme, die sich in Einnahmen und Ausgaben glei­chermaßen auswirkt.

_Nr. ]

Zum Forstetat 1985 ist noch anzumerken, daß er mit einem Zust, darf von 10.943,-DM abschließt. Dies bedeutet gegenüber 1984 1

sätzliche Belastung des Verwaltungsetats von ca. Ö.000,- DM

Aufder Einnahmenseite werden im Steuersektor Mehreinnahmen tet. Besonders hervorzuheben ist hier die Steigerung beim Gerne teil an der Einkommenssteuer (plus 11.500,- DM). Im Ergebnis j sich für den Verwaltungshaushalt ein Überschuß, der dem Vermöi haushalt zugeführt werden kann in Höhe von 59.000, - DM (1984t lediglich 10.000,- DM zugeführt werden).

Vermögenshaushalt

Um alle Vorhaben einer Ortsgemeinde koordinieren zu können« zu sehen, wie sich die Finanzierbarkeit darstellt, beschließt der 0 meinderat das Investitionsprogramm. Ausweislich des von der(1 meinde verabschiedeten Konzepts sollen in 1985 für folgende V« Haushaltsmittel bereitgestellt werden:

2 .

3 .

4.

9.

10 .

Ausgleichszahlungen an Beteiligte im Rahmen des UmlegungsverfahrensAm Hehlberg Bürgersteigherstellung im Zuge der Verkabelungs-sarbeiten der Deutschen Bundes­post

Ausbau der Gartenstraße einschließlich Straßeno­berflächenentwässerungsanteil und Straßenbe­leuchtung

ErschließungAm Helhberg einschließlich der Straßenbeleuchtungsverkabelung -1. Abschnitt Bauausgaben (Einlauf mit Rückstau, Kontroll- schacht) für die Dorfgemeinschaftshalle Ankauf von Geräten Aufstellen einer Doppelgarage Renovierung des Treppenhauses in der Brücken­straße 1

Haus- und Kanalanschlußkosten für gemeindeei­gene Grundstücke im BaugebietAm Hehlberg Zuführung zur allgemeinen Rücklage - Planungs­betrag -

Tilgung von Krediten an den Bund Umschuldung

Tilgung von Krediten am Kreditmarkt

33 , 59)1

9.5201

Die Finanzierung dieses Programmes wird gesichert durch die« genden Einnahmen:

4.

5.

Ausgleichszahlungen von Beteiligten im Umle­gungsverfahrenAmHelberg

Erschließungs- und Ausbaubeiträge beantragter Landeszuschuß zum Ausbau der Gar­tenstraße

Zuweisungsbetrag der Verbandsgemeinde zu der Renovierung des Treppenhauses in der Brücken­straße 1

Einnahmen aus der Veräußerung von Grund­stücken

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

Umschuldung

Neuverschuldung

203.5

105.0

2.0

136.0

59 .«

33.5001

52.0001

Ausblick 1986 - 1988 j

Die weitere ErschließungAm Hehlberg wird die Schwerpia stion der kommenden Jahre sein.

Die Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung belegen, i nanzierung als gesichert gilt.

Bei entsprechenden Eingängen von Beiträgen und Grundstück» werden in 198ö und 1988 sogar Rücklagenzuführungen erwartctl

Niedererbach

Beilage von Satzungen

Die Satzung der Gemeinde Niedererbachüber die Erhebungm trägen f ü r die erstmalige Herstellung von ErschließungsanW Schließungsbeiträge) vom 16. Febr. 1985 und die Satzung^ Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließung! (Ausbaubeiträge) vom 16. Febr. 1985 werden hiermit offa 1 ® kanntgemacht.

Der vollständige Wortlaut dieser Satzung ist der für die Ort de Niedererbach bestimmten Ausgabe der Wochenzeit ung®*| ge beigefügt.