Montabaur
Seite 14
I’-Cv
m
iS
law
III.
DerHaushaltsplanliegtzurEinsichtnahme vom 11.3.1985 bis 20.3.1985 während der al lgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Großholbach. 1.3.1985
Ortsgemeindeverw. Großholbach (S.) Metternich, Ortsbürgermeister HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Großholbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. öder Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - Gemo - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020 - 1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVB1. S. 31).
Girod - Kleinholbach (Ortsteil Girod)
»MM« »♦♦♦♦♦M«»««««««M»»««»»««»««« »M»« «M»
Die KEVAG informiert:
Mitteilung für unsere Kunden in Girod-Kleinholbach (Ortsteil Girod)
Um die erfahrungsgemäß sichere Stromversorgung gewährleisten zu können, sind neben der Errichtung neuer Stromversorgungsanlagen die vorhandenen Einrichtungen ständig zu warten. Hierzu gehören vor allem Wartungsarbeiten in Transformatorenstationen und Ortsnetzanlagen. Zur Durchführung solcher betriebsnotwendiger Arbeiten wird
die Stromversorgung am Dienstag, dem 12.3.85 in der Zeit von 13.30 bis etwa 16.00 Uhr unterbrochen.
Wir bitten unsere Kunden um Verständnis.
IHRE KEVAG
«««»•»••«
» ♦M « «« «M« M » M «««««»»M
Niedererbach
Haushaltsbericht
Nachtrag zur Berichterstattung über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 25.1.1985
In der Ausgabe Nr. ödes Wochenblattes vom 8.2.1985 wurde bereits zur Kenntnis gegeben, daß der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 25.1.1985 durch einstimmigen Beschluß den Haushaltsplan 1985 beschlossen hatte, ln diesem Bericht wurde angekündigt, daß neben den Festsetzungen in der Haushaltssatzung in einer gesonderten Berichterstattung noch weitere Informationen über die Finanzsituation der Gemeinde zur Kenntnis gegeben werden sollten. Dies erfolgt durch nachstehenden Bericht:
Rückblick auf 1984
Der Ablauf der Haushaltswirtschaft 1984 wurde wesentlich geprägt durch die Nichterlangung der Rechtskraft des Umlegungsverfahrens ’Am Hehlberg’. Dies deshalb, weil Einnahmen (Erschließungsbeiträge und Grundstückserlöse) nicht erzielt werden konnten. Andererseits standen jedoch auch noch Ausgabeeinsparungen an. Durch zusätzliche Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt (Konzessionsabgabe und zusätzliche Einnahmen im Steuersektor) konnte der Haushaltsausgleich dennoch gesichert werden.
Zum Abschluß des Haushaltsjahres 1984 errechnete sich ein Gesamtschuldenstand von 517.705,44 DM.
Haushalt 1985
Das Gesamtvolumendes Etat 1985 betgrägt 1.21Ö.000,- DM. Es entfallen hiervon auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 572.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 644.000,- DM.
Nach den gegenwärtigen Berechnungen wird im Haushaltsjahr 1985 eine Neuverschuldung von 52.000,- DM erforderlich. Zusätzlich sollen für Umschuldungsmaßnahmen 33.500,- DM angesetzt werden. Zum Verwaltungshaushalt wird ein sprunghafter Anstieg gegenüber den Ansätzen des Vorjahres festgestellt (plus 70.000,- DM).
Ausschließlich verantwortlich für diese Entwicklung ist der Anstieg des Volumens im Forsthaushalt hervorgerufen wiederum durch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, die sich in Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen auswirkt.
_Nr. ]
Zum Forstetat 1985 ist noch anzumerken, daß er mit einem Zust, darf von 10.943,-DM abschließt. Dies bedeutet gegenüber 1984 1
sätzliche Belastung des Verwaltungsetats von ca. Ö.000,- DM
Aufder Einnahmenseite werden im Steuersektor Mehreinnahmen tet. Besonders hervorzuheben ist hier die Steigerung beim Gerne teil an der Einkommenssteuer (plus 11.500,- DM). Im Ergebnis j sich für den Verwaltungshaushalt ein Überschuß, der dem Vermöi haushalt zugeführt werden kann in Höhe von 59.000, - DM (1984t lediglich 10.000,- DM zugeführt werden).
Vermögenshaushalt
Um alle Vorhaben einer Ortsgemeinde koordinieren zu können« zu sehen, wie sich die Finanzierbarkeit darstellt, beschließt der 0 meinderat das Investitionsprogramm. Ausweislich des von der(1 meinde verabschiedeten Konzepts sollen in 1985 für folgende V« Haushaltsmittel bereitgestellt werden:
2 .
3 .
4.
9.
10 .
Ausgleichszahlungen an Beteiligte im Rahmen des Umlegungsverfahrens ’Am Hehlberg’ Bürgersteigherstellung im Zuge der Verkabelungs-sarbeiten der Deutschen Bundespost
Ausbau der Gartenstraße einschließlich Straßenoberflächenentwässerungsanteil und Straßenbeleuchtung
Erschließung ’Am Helhberg’ einschließlich der Straßenbeleuchtungsverkabelung -1. Abschnitt Bauausgaben (Einlauf mit Rückstau, Kontroll- schacht) für die Dorfgemeinschaftshalle Ankauf von Geräten Aufstellen einer Doppelgarage Renovierung des Treppenhauses in der Brückenstraße 1
Haus- und Kanalanschlußkosten für gemeindeeigene Grundstücke im Baugebiet ’Am Hehlberg’ Zuführung zur allgemeinen Rücklage - Planungsbetrag -
Tilgung von Krediten an den Bund Umschuldung
Tilgung von Krediten am Kreditmarkt
33 , 59)1
9.5201
Die Finanzierung dieses Programmes wird gesichert durch die« genden Einnahmen:
4.
5.
Ausgleichszahlungen von Beteiligten im Umlegungsverfahren ’Am ‘Helberg’
Erschließungs- und Ausbaubeiträge beantragter Landeszuschuß zum Ausbau der Gartenstraße
Zuweisungsbetrag der Verbandsgemeinde zu der Renovierung des Treppenhauses in der Brückenstraße 1
Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken
Zuführung vom Verwaltungshaushalt
Umschuldung
Neuverschuldung
203.5
105.0
2.0
136.0
59 .«
33.5001
52.0001
Ausblick 1986 - 1988 j
Die weitere Erschließung ’Am Hehlberg’ wird die Schwerpia’ stion der kommenden Jahre sein.
Die Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung belegen, i nanzierung als gesichert gilt.
Bei entsprechenden Eingängen von Beiträgen und Grundstück» werden in 198ö und 1988 sogar Rücklagenzuführungen erwartctl
Niedererbach
Beilage von Satzungen
Die Satzung der Gemeinde Niedererbachüber die Erhebungm trägen f ü r die erstmalige Herstellung von ErschließungsanW Schließungsbeiträge) vom 16. Febr. 1985 und die Satzung^ Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließung! (Ausbaubeiträge) vom 16. Febr. 1985 werden hiermit offa 1 ® kanntgemacht.
Der vollständige Wortlaut dieser Satzung ist der für die Ort de Niedererbach bestimmten Ausgabe der Wochenzeit ung®*| ge beigefügt.

