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ntabaur 9/6/85

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Freitag, 8. Februar 1985 um 20.00 Uhr wird im Rahmen Ixoipingabendss im Haus Mons Tabor über die geplante rfmarkenaktion und deren Organisation informiert, ird darauf hingewiesen, daß am Schriftenstand in der kirche ein Sammelbehälter aufgestellt wird.

jon Ndanda

das Hospital in Ndanda, Tansania, sammelt der Ausschuß ianda und 3. Weit" in den Pfarrgemeinden Horressen und Sndorf nochmals weiße Bettwäsche und Strickbinden. Wer [daran beteiligen möchte, kann die Sachen in Eigendorf bei ilf Dupp, Bornwiesenstr. Tel. 5195 und in Horressen bei Ste- Stricker, Parkstr. 5, Tel. 4706 oder jedem Ausschußmitglied ben.

i Kauf neuer Wäsche zu diesem Zweck rät der Ausschuß |a sie kostengünstiger selbst genäht werden kann. I n diesem bitten wir um eine evtl. Geldspende.

Anlaß des Besuches von Sr. Dr. Birgitta Schnell geben wir mals das Spendenkonto bekannt.

Montabaur, Nr. 223310). Für die Stadtteile Horressen Eigendorf liegen Überweisungsvordrucke bei.

Horressen / Eigendorf jjitag, 10.2.1985,14.30 Uhr |alspiel

Horressen / Eigendorf I gegen Spvgg. Ransbach/Baumbach I.

i Freunde hallo Ehemalige

ASS 13 des staatlichen Aufbaugymnasiums Montabaur lädt [)er zu ihrer traditionellen Fassenachtsfete ein. Wann? Mitt­el, den 13. Februar 1985,19.00 Uhr.

Birkenhalle Otzingen, tat? 1,99 DM. kiimierung erwünscht!

I *

Horressen E/E/St. jttag, den 9.2.1985 lUhr Bl-Jugend hen/F Horressen E/E/St.

[tplatz in Kirchen (Hartplatz) Bus

Klub Horressen 1984

unsere Fahrt zur 1. Vereinsmeisterschaft nach Aftersteg/ uarzwald, 1. 3.3.1985, konnte ein Bus gemietet werden, jinser Vereinsmitglied Gerhard Ehrlach fahren wird, /ereinsmeisterschaft tragen wir gemeinsam mit dem Ski- jSpeyer aus. >

hrt ist am Freitag, 1.3.1985, 14.00 Uhr, an der Bürgerstube bssen.

ishauptvarsammlung

)rsnzug Horressen; Freiwillige Feuerwehr Horressen aktiven und inaktiven unseres Vereins werden hiermit pi zu unserer Jahreshauptversammlung am Freitag, 22.2.1985 um 19.30 Uhr ^Gaststätte Bürgerstube eingeladen.

ESORDNUNG:

grüßung

jiresbericht Löschgruppenführer

Iresbericht Gruppenführer

Siresbericht 1. Kassierer

rieht der Kassenprüfer

ihl des Wahlleiters

jtlastung des Vorstandes

pnzungswahlen

fschiedenes.

fne rege Teilnahme wäre der Vorstand dankbar.

AUGST

Öffentliche Bekanntmachung - Haushaltssatzung des Zweck- verbandesAbwasserverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1985 vom 28.1.1985

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Landesgesetzes über Zweckverbände und andere Formen der kommunalen Zu­sammenarbeit (Zweckverbandsgesetz) vom 02. 12. 1964 (GVBI.

S. 156 - BS 2020-20) in Verbindung mit den §§ 95 ff. Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. 12. 1973 (GVBI. S. 419 - BS 2020-1) folgende Haushaltssatzung be - schlossen, die nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 16. 01. 1985 hiermit be - kanntgegeben wird :

§ 1

Der Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 1985 im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

1.238.800,00 DM 1.238.800,00 DM

2.592.100,00 DM 2.592.100,00 DM festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt er­forderlich ist, wird festgesetzt auf 6.100.000,00 DM.

§3

VerpfJichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Die Verbandsumlage wird nach § 11 der Verbandssatzung nach dem Verhältnis der Einwohnergleichwerte mit insgesamt 40.000 berechnet.

Von den Einwohnergleichwerten entfallen

auf die Verbandsgemeinde Bad Ems = 85 %

auf die Verbandsgemeinde Montabaur = 15 %

Die gesamten Ausgaben des Verwaltungshaushalts werden nach den oben genannten Sätzen auf die Verbandsgemeinden Bad Ems und Montabaur umgelegt.

Bad Ems, den 28. Januar 1985 Zweckverband "Abwasserverband Bad Ems"

Genehmigung der Bezirksregierung

Die nach den §§ 6, 7 Abs. 2 und 29 Abs. 2 des Zweckverbands- gesetzes in Verbindung mit den §§ 2 , 95 Abs. 3 Nr. 2,

97 Abs. 1 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) er - forderliche Genehmigung zur Haushaltssatzung des Zweckver­bandes "Abwasserverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1985 in der Fassung des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 04. 12. 1984 wird hiermit erteilt für

die in § 2 der Haushaltssatzung des Zweckverbandes "Abwasserverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1985 in der Fassung des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 04. 12. 1984 vorgenommene Festsetzung des Gesamt­betrages zur Finanzierung des Vermögenshaushalts vorge­sehenen Kredite (Inlandskredite) in Höhe von 6.100.000,00 DM (2.500.000,00 DM für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie 3.600.000,00 DM für Umschuldungen) wird hiermit nach den §§ 5 und 7 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes in Verbindung mit den