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Montabaur 10/6/85

§§ 24 Abs. 2, 95 Abs. 3 Nr. 2, 97 Abs. 1 und 103 der Ge­meindeordnung (GemO) genehmigt.

Darüber hinaus teilen wir Ihnen aufgrund der §§ 5 und 7 Abs.

1 des Zweckverbandsgesetzes in Verbindung mit den §§ 24 Abs. 2 und 97 Abs. 1 GemO mit, daß wir nicht beabsichtigen, gegen die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und die Ansätze des dazugehörenden Haushaltsplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.

5400 Koblenz, den 16. 01. 1985 im'Auftrage :

Bezirksregierung Koblenz Voigt

HINWEIS:

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntge - macht.

Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 der Gemeindeordnung)

unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG :

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 11. 02. 1985 bis einschließlich 19. 02. 1985 öffentlich aus

a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems, Zimmer 30

b) im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Zimmer 22

5427 Bad Ems, den 28. Januar 1985 Diel

Verba ndsgemei ndeverwa Itu ng Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1983 und des Entlastungsbeschlusses der Verbandsversammlung vom 19.12.1984 des Kindergartenver­bandes Simmern/Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1983

I.

HAUSHALTSRECHNUNG '

Verwaltungs- Vermögens- Gesamt

haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 221.242,49 . /. Abgang alter Kasseneinnahme­reste 49,50

22.540,29

243.782,78

49,50

Summe bereinigte Soll-Einnahmen 221.192,99

22.540,29

243.733,28

Soll-Ausgaben 221.192,99

22.540,29

243.733,28

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 221.192,99

22.540,29

243.733,28

Überschuß/

Fehlbetrag

Festgestellt:

Montabaur, 26. April 1984 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II.

Mont

Entlastungsbeschluß Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbands# Verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1983 auf# Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird! dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das« jahr 1983 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der fd belege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt Vorbehalt« vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses. Soweit MeJ bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigtj sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemÖff

An der Beratung und Beschlußfassung haben wegenSonj esse der Verbandsvorsitzende sowie deren Ste11VertreterrI teilgenommen.

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht|J Einsichtnahme vom 11.2.1985 bis 20.2.1985 währendjJ allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur,Zjf 110, öffentlich aus.

Simmern, 4.2.1985 Kindergartenverband Simmern/Neuhäusel SEs' nu

(S.) Schneider, Verba ndsvorsitzender

jhäusel

KADENBACH: [ritten

Öffertliche Bekanntmachung 9** h

der Haushaltsrechnung 1983 und des Entlastungsbeschl# 1 ^ des Ortsgemeinderates vom 11.12.1984 der Ortsgemeindf Kadenbach für das Haushaltsjahr 1983

I.

HAUSHALTSRECHNUNG Verwaltungs- Vermögens- Ges

haushalt/DM haushalt/DM

Feststellung des SIMM!

Ergebnises Dffent

Soll-Einnahmen 745.471,21 1.529.103,11 2.274»

Summe bereinigte [ni

Soll-Einnahmen 745.471,21 1.529.103,11. 2.274,5«

Soll-Ausgaben 745.471,21 1.529.103,11 2.27451

Summe bereinigte Soll-Ausgaben 745.471,21 1.529.103,11 2.274,5?

Überschuß/

Fehlbetrag

,0FI

Festgestellt:-

Montabaur, 26. April 1984 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II.

Entlastungsbeschluß Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbands# Verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1983 auf# Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird t dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem f und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für dasH jahr 1983 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der F belege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt Vorbehalt! vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses. Soweit Mehf bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt* sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemOij

An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbüf meister, der II. Ortsbeigeordnete Mäurer sowie Ratsmif~ Lenz wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO it) teilgenommen.