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Montabaur 11 / 3 / 85

ide 1 Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird um die

' Flurstücke Nr. 55, 56, 57,58/1, 60, 61, 62, 63, 64/1, 67/1 (Flur 22) erweitert; für den erweiterten Bereich werden Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung getrof- - fen.

2. Im Einmündungsbereich der öffentlichen Verkehrsflächen

! ' ßrinkenstraße/Stichstraße Nr. 73/1 Wirtschaftsweg Nr. 74,

wird die öffentliche Verkehrsfläche geringfügig erweitert.

3. Die Anbindung des Wirtschaftsweges Nr. 74 an die Schul­straße wird entsprechend der gegebenen örtlichen Verhält­nisse dargestellt.

H 4. Die überbaubare Fläche im Bereich des Flurstückes Nr. 116 wird geringfügig erweitert.

H.

des

Die Textfestsetzungen

Nr. 4 (Nicht überbaubare Flächen sind von jeglicher Bebau­ung freizuahlten") und

Nr. 6 (Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Flä­chen und im Bauwich zulässig und müssen von der vorde­ren Grundstücksgrenze zur Straßenfront einen Mindestab­stand von 5,00 m haben.

'Garagen an den seitlichen Grundstücksgrenzen sind zusam­menzufassen. Die äußere Gestaltung ist aufeinander abzustim­men.

Garagen dürfen bergseitig bis zu einer Höhe von max. i 2,80 m und talseitig bis zu einer Höhe von max. 3,80 m und einer Bautiefe von max. 7,50 m errichtet werden.

Die Höhenmaße beziehen sich auf gewachsenen Boden.

Kellergaragen können nur dann zugelassen werden, wenn das Einfahrtsgefälle 15 % nicht überschreitet.")

werden ersatzlos aufgehoben

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Die Textfestsetzung Nr. 11 (Bepflanzungen") erhält fol­gende Fassung:

Die Bepflanzung im Bereich der Straßeneinmündungen darf 0,80 m Höhe nicht übersteigen. Vorgärten sind ziergar­tenmäßig zu bepflanzen. Rückwärtig liegende Gartenteile können als Nutzgärten verwendet werden.

Der Bereich der Sichtdreiecke ist zeichnerisch festgelegt."

7. Die Textfestsetzung Nr. 12 (Einfriedung") erhält folgende Fassung:

(1) Die Einfriedungen sollen mit lebenden Hecken oder Holzzäunen erfolgen.

(2) Die Höhe der Einfriedung wird

a) im Bereich der Straßeneinmündungen auf 0,80 m

b) im übrigen Bereich auf 1,20 m festgesetzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaßt im groben i das Gebiet:

! R' a) das begrenzt wird:

-- im Norden und Osten von der Schulstraße 1 -- im Süden vom Wirtschaftsweg Nr. 74

im Westen von der Brinkenstraße und

b) die zwischen der B 255 im Westen und der Brinkenstraße im Osten liegenden Flurstücke Nr. 55,56, 57, 58/1, 60, 61, 62, 63, 64/1, 67/1, 68/1,

73/1, 73/2 und 73/3.

Boden, 11.1.1985 | Eulberg,

| Ortsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Holzversteigerung in Ruppach-Goldhausen

Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß am Samstag, 19.1.1985 eine Holzversteigerung stattfindet.

Treffpunkt: 10.00 Uhr an denGiröder Erlen". Es kommen

ca. 27 rm Eschen zur Versteigerung. Anschlie - ßend - ca. 10.45 Uhr - werden amRuppberg" ca. 35 rm Buchen/Eichen versteigert. Treffpunkt: Am geteerten Mittelweg.

Der vorhandene Schlagabraum wird jeweils mitversteigert Ferdinand, Ortsbürgermeister.

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TuS Ahrbach 1921 e.V.

Wir möchten schon jetzt auf den großenBunten Abend" desTuS Ahrbach am 26.1.1985 in der Turnhalle Ruppach- Goldhausen hinweisen. Die Verantwortlichen haben wieder ein gutes, unterhaltsames Programm zusammengestellt, das von einer bekannten Kapelle begleitet wird.

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach - Ruppach-Goldhausen Heiligenroth e.V.

HANDBALL:

Am 19.1.85 Senioren

Hüllenberg II - Ahrbach II

Anwurf in Hüllenberg um 17.30 Uhr

Treffpunkt: Vogelsanghalle um 16.15 Uhr.

Am 20.1.1985 DAMEN

Bendorf - TuS Ahrbach

Anwurf in Bendorf um 11.15 Uhr

Treffpunkt Vogelsanghalle um 10.00 Uhr

Am 20.1.1985 SENIOREN

Bad Marienberg III - Ahrbach I

Anwurf in Bad Marienberg um 11.30 Uhr.

Treffpunkt: Vogelsanghalle um 10.00 Uhr

Am 20.1.1985 männliche A-Jugend Neustadt - TuS Ahrbach Anwurf in Neustadt um 13.30 Uhr Treffpunkt: Vogelsanghalle um 12.00 Uhr.

Helau - Auf zum Kindermaskenball

Hallo Ihr Kinder vom 1. - 4 Schuljahr. Für Euch alle findet im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit des Pfarreienverban­des Großholbach-Ruppach-Goldhausen-Boden-Girod am Sonn­tag, dem 3.2.1985, ab 14.11 Uhr bis ca. 17.00 Uhr ein lustiges Faschingstreiben im Pfarrheim Großholbach statt.

Getränke gibt es zu kaufen, Eintritt 0,50 DM. Was Ihr auf jeden Fall mitbringen müßt: Gute Laune

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HEILIGENROTH:

Große Kappensitzung des Vereinsringes Heiligenroth in der Vogelsanghalle

am Samstag, 2.2.1985, 20.11 Uhr.

Kartenvorverkauf am Samstag, 26.1.1985 ab 10.00 Uhr im Bürgermeisteramt. Eintrittspreis 8,- DM.

Sonntag, 3.2.85,14.00 Uhr Kinderkappensitzung in der Vogel­sanghalle. Eintritt frei I

Mandolinenverein Heiligenroth e.V.

Der Mandolinenverein Heiligenroth e.V. wandert am 25.1.85 zum Koppel mit anschließendem gemütlichen Hüttenabend. Alle Mitglieder und Helfer, die zum Gelingen verschiedentlicher Veranstaltungen des Vereins beigetragen haben, sind mit Ehe­partner, Freund oder Freundin recht herzlich eingeladen. Abmarsch 17.30 Uhr Vogelsanghalle. Diejenigen, die nicht ganz soweit laufen möchten, haben Gelegenheit, sich in Horressen Kirmesplatz, (Parkmöglichkeiten) um ca. 19.00 Uhr, anzu­schließen

Für eine Busrückfahrt ist gesorgt.