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Montabaur 10/3/85

Blasorchester der Freiw. Feuerwehr Montabaur bildet Nachwuchs aus

Wie bereits angekündigt, bildet das Blasorchester der Freiw. Feuerwehr Montabaur Nachwuchs aus. Aufgenommen werden Mädchen und Jungen ab dem 10. Lebensjahr.

Der Lehrgang beginnt am Montag, dem 21. Januar 1985 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses in Montabaur, Eichwiese, pünktlich um 18.30 Uhr. Interessierte Jungen und Mädchen werden noch angenommen und melden sich umgehend bei Helmut Groß, Montabaur, Vord. Rebstock 20, Tel. Nr.

3658.

Gleichzeitig sind alle Freunde der Blasmusik , die bereits ein Instrument beherrschen, angesprochen und gebeten, sich dem Orchester anzuschließen.

Die allwöchentlichen Musikproben des Orchesters finden mon­tags von 19.30 Uhr bis 21.30 Uhr im Schulungsraum des Feuer­wehrgerätehauses in Montabaur, Eichwiese, statt.

Vorstand und Dirigent stehen gerne zu Auskünften zur Verfügung.

AHRBACHGEMEINDEN

BODEN:

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Boden für das Jahr 1985 vom 9.1.1985

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12 1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 2.1.1985 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf

527.000,-

DM

in der Ausgabe auf

527.000,-

DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf

70.000,-

DM

in der Ausgabe auf

70.000,-

DM

festgesetzt

§ 2

Es Werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf -- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf -- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER nach Gewerbeertrag und

Geweirbekapital 300 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,-DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

IVtOr

vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde g £ Boden für das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt: ' c

1. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

(

ermächtigungen in Höhe von

-

DM

F

2. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in

f

Höhe von

-

DM

2. I t

»i

3. Zu dem Höchstbetrag der Kassenkredite v. -

DM

4. Zu den festgesetzten Steuersätzen

(Hebesätzen)

V

3. I

c

1.GRUNDSTEUER

a) für land- und forstwirtschaftliche

r

Betriebe (A)

Hebesatz

220 v.H.

i

b) für Grundstücke (B)

Hebesatz

240 v.H.

4. 1 \

2.GEWERBESTEUER

5. 1

. I

nach Gewerbeertrag und -kapital

Hebesatz

300 v.H.

5430 Montabaur, den 2. Jan. 1985

KREISVERWALTUNG des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-00 (S.) Im Aufträge:

Meckel

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.1.1985 bi 31.1.1985 während der allgemeinen Dienststunden im Rathai in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Boden, den 9.1.1985 Ortsgemeindeverwaltung Boden (S.) Eulberg,

O rtsbürgermeister

HINWEIS

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des

Gemeinderates (§ 34 GemO) we

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeidij ® - nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün i den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Boden od^ der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemach' worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland Pfalz -GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zulf geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 3I

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung und Erweiterung des BebauungsplanesBeul II" der Ortsgemeinde Boden, Offenlage des Änderungs- und Er­weiterungsentwurfes sowie Text und Begründung gemäß § 2aj Abs. 6*des Bundesbaugesetzes (BBauG).

Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 14.6.1984 beschlossen, den BebauungsplanBeul II" zu ändej und zu erweitern. [j (

Der Entwurf des Änderungs- und Erweiterungsplanes sowie ^ ^ Text und Begründung liegen gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in dtj| a j Zeit vom

28. Januar 1985 bis 28. Februar 1985 (einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienst­stunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr) sowie nachrit lieh in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Boden während der ortsüblichen Dienststunden öffenltich aus.

b]

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei dt;-. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und derOrtsgemeire Boden schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebrachf werden.

Die Bebauungsplanänderung und -erweiterung hat folgenden Inhalt: