Montabaur 10/3/85
Blasorchester der Freiw. Feuerwehr Montabaur bildet Nachwuchs aus
Wie bereits angekündigt, bildet das Blasorchester der Freiw. Feuerwehr Montabaur Nachwuchs aus. Aufgenommen werden Mädchen und Jungen ab dem 10. Lebensjahr.
Der Lehrgang beginnt am Montag, dem 21. Januar 1985 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses in Montabaur, Eichwiese, pünktlich um 18.30 Uhr. Interessierte Jungen und Mädchen werden noch angenommen und melden sich umgehend bei Helmut Groß, Montabaur, Vord. Rebstock 20, Tel. Nr.
3658.
Gleichzeitig sind alle Freunde der Blasmusik , die bereits ein Instrument beherrschen, angesprochen und gebeten, sich dem Orchester anzuschließen.
Die allwöchentlichen Musikproben des Orchesters finden montags von 19.30 Uhr bis 21.30 Uhr im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses in Montabaur, Eichwiese, statt.
Vorstand und Dirigent stehen gerne zu Auskünften zur Verfügung.
AHRBACHGEMEINDEN
BODEN:
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Jahr 1985 vom 9.1.1985
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12 1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 2.1.1985 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf
527.000,-
DM
in der Ausgabe auf
527.000,-
DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf
70.000,-
DM
in der Ausgabe auf
70.000,-
DM
festgesetzt
§ 2
Es Werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf -- DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf -- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER nach Gewerbeertrag und
Geweirbekapital 300 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,- DM
für den zweiten Hund 54,-DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
• IVtOr
vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde g £ Boden für das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt: ' c
1. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
(
ermächtigungen in Höhe von
-
DM
F
2. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in
f
Höhe von
-
DM
2. I t
»i
3. Zu dem Höchstbetrag der Kassenkredite v. -
DM
4. Zu den festgesetzten Steuersätzen
(Hebesätzen)
V
3. I
c
1.GRUNDSTEUER
a) für land- und forstwirtschaftliche
r
Betriebe (A)
Hebesatz
220 v.H.
i
b) für Grundstücke (B)
Hebesatz
240 v.H.
4. 1 \
2.GEWERBESTEUER
5. 1
. I
nach Gewerbeertrag und -kapital
Hebesatz
300 v.H.
5430 Montabaur, den 2. Jan. 1985
KREISVERWALTUNG des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-00 (S.) Im Aufträge:
Meckel
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.1.1985 bi 31.1.1985 während der allgemeinen Dienststunden im Rathai in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Boden, den 9.1.1985 Ortsgemeindeverwaltung Boden (S.) Eulberg,
O rtsbürgermeister
HINWEIS
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des
Gemeinderates (§ 34 GemO) we
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeidij ® - nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün i den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Boden od^ der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemach' worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland Pfalz -GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zulf geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 3I
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Beul II" der Ortsgemeinde Boden, Offenlage des Änderungs- und Erweiterungsentwurfes sowie Text und Begründung gemäß § 2aj Abs. 6*des Bundesbaugesetzes (BBauG).
Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 14.6.1984 beschlossen, den Bebauungsplan „Beul II" zu ändej und zu erweitern. [j (
Der Entwurf des Änderungs- und Erweiterungsplanes sowie ^ ^ Text und Begründung liegen gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in dtj| a j Zeit vom
28. Januar 1985 bis 28. Februar 1985 (einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr) sowie nachrit lieh in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Boden während der ortsüblichen Dienststunden öffenltich aus.
b]
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei dt;-. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und derOrtsgemeire Boden schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebrachf werden.
Die Bebauungsplanänderung und -erweiterung hat folgenden Inhalt:

