Einzelbild herunterladen

Montabaur

24/51 /52/84

richtig kalkuliert werden kann, wird gebeten, daß sich jeder , der mitwandert, zuvor bei Helmut Keul, Tel. 4411, Josef Theis, Tel. 16445 oder Angelika Kurt, Tel. 3905, anmeldet.

Sportverein '.Blau-Weiß" Niederelbert

JAH RESHAUPT VERSAMM LUNG

Am Sonntag, dem 6.1.1985, findet um 17.00 Uhr in der Gast­stätte Keul die diesjährige Jahreshauptversammlung statt.

TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden

2. Wahl eines Protokollführers

3. Berichte des Vorstandes, des Kassierers, der Kassenprüfer und der Abteilungsleiter und Betrsuer

4. Aussprache

5. Wahl eines Versammlungsleiters

6. Entlastung des Vorstandes

7. Neuwahl des Vorstandes

8. Wahl der Kassenprüfer

9. Beratung und Beschlußfassung über vorliegende Anträge von Vereinsmitgliedern

10. Verschiedenes

Anträge zu Ziffer 9. der Tagesordnung müssen bis zum 31.12. 1984 schriftlich an den Vorstand gestellt werden. Alle Mitglie­der sind herzlich eingeladen.

OBERELBERT

Freiwillige Feuerwehr Oberelbert Alle Mitgliederder Freiwilligen Feuerwehr Oberelbert werden hiermit sehr herzlich zur Teilnahme an der Jahreshauptversamm­lung am Samstag, dem 29. Dez. 1984, in die Gaststätte Pilgen- röther eingeladen; Beginn: 20.00 Uhr.

MGV Liederkranz

Der Reinerlös aus dem Adventskonzert in Höhe von 500,00 DM konnte mittlerweile dem Kinderheim St. Marien in Dernbach überwiesen werden. Wir bedanken uns recht herzlich.

JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

Am Samstag, dem 5. Januar 1985, findet die Jahreshauptver­sammlung des MG V statt. Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen.

WELSCHNEUDORF Kinderchor Welschneudorf

An Heiligabend singt der Kinderchor um 18.20 Uhr in der Christmette die Weihnacht ein.

IV!GV "Eintracht" Welschneudorf Wir möchten heute schon darauf hinweisen, daß am Samstag, dem 5.1.1985, die Jahreshauptversammlung des Vereins um 20.00 Uhr im Gasthaus "Westerwäfder Hof" stattfindet und laden alle Mitglieder hiermit recht herzlich dazu ein.

Der Pfarrgemeinderat Welschneudorf dankt Der Basar am 1. Adventssonntag war ein großer Erfolg, so daß ein stattlicher Betrag für die Anschaffung von Krippenfiguren und einem neuen Kreuzweg eingeplant werden kann.

Allen Besuchern dieser Veranstaltung, vor allem aber den vie­len Helfern sei auf diesem Weg ein herzliches Dankeschön ge­sagt.

GELBACHHÖHEN

DAUBACH

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Daubach die Erschließung des Neubaugebietes "In den Gärten" öffentlich aus.

Leistungsumfang:

ca. 4.000 qm B.a.ustraße

ca. 500 lfdm Entwässerung D N 300

ca. 500 lfdm Bewässerung DN 100 GGG

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemein deverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 50,-- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbands gemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Monta­baur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Dienstag, 29. Januar 1985,10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer- Platz 8, 5430 Montabaur, Zimmer 217, einzureichen.

5430 Montabaur, 12. Dezember 1984 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

HOLLER

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Holler

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen

für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)

vom 14. Dez. 1984

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 305, BS 610-10),'zu letzt geändert durch Landesgesetz vom 7.2.1983 (GVBI. S. 25) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreis­verwaltung des Westerwaldkreises vom 10. Dez. 1984 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 10. Mai 1983 wird wie folgt geändert:

§ 1 Abs. 3 erhält folgende Neufassung:

"Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstel­lung und den Ausbau von Erschließungsanlagen, soweit diese nicht beitragsfähig nach §§ 127 ff BBauG sind."

§2

Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen Be­kanntmachung in Kraft.

Holler, 14. Dezember 1984

Ortsgemeinde Holler

(S.) Molsberger, Ortsbürgermeister

Genehmigt gemäß § 2 Abs. 2 des Kommanalabgabengesetzes

für Rheinland-Pfalz

Montabaur, den 10. Dez. 1984

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Im Aufträge: Hannappel, Regierungsamtmann

HINWEIS:.

Gern. § 24 Äbs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz Ge vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31), wird auf folgendes hingewiesen: Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)