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Montabaur 23/51 / 52 / 84

§ 3

Die Steuersätze werden nicht geändert.

II.

GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.

S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1984 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 483.500,-- DM.

5430 Montabaur, den 13.12.1984 Kreisverwaltung des

Westerwaldkreises Im Aufträge:

Abt. 1 Az. 029/901-10. (S.) gez. Hannappel

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.12. 1984 bis 10.1.1985 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Niederelbert, den 18.12.1984 Ortsgemeindeverwaltung Nie­derelbert

(S.) gez. Hübinger, Ortsbürgermeister

HINWEIS

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niederelbert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

Erörterung Bebauungsplanentwurf "Ortslage"

Im Wochenblatt vom 14.12.1984 hat die Freie Wählergruppe Hubert Hübinger veröffentlicht, daß am 19.12.1984 eine Erör­terung des Bebauungsplanentwurfes "Ortslage" mit mir als Be­auftragtem, der anstelle des Ortsgemeinderates Niederelbert we­gen dessen Befangenheit das Bebauungsplanverfahren durchzu­führen hat, erfolgen soll.

Diese Erörterung kann nicht stattfinden, da die Ratsmitglieder der Fraktion Hubert Hübinger - wie bis auf wenige Ratsmitglie­der auch - wegen vorliegendem Sonderinteresse an der Mitwir­kung im Bebauungsplanverfahren gehindert sind.

Aus Verfahrensgründen kann daher der von der Fraktion Hu­bert Hübinger veröffentlichte Termin nicht stattfinden.

gez. Reusch, 1. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Montabaur und Beauftragter

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OBERELBERT

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ober­elbert vom 7.12.1984

GEMEINDEANTEIL AN DEN KOSTEN DER SCHULLAND­HEIMAUFENTHALTE ANGEHOBEN

Da der finanzielle Aufwand der Kreisverwaltung des Westerwald­kreises für die laufende Unterhaltung der kreiseigenen Heime seit 1982 erheblich angestiegen ist, hat der Ortsgemeinderat be­schlossen, den Gemeindeanteil von bisher 5,-- DM auf nunmehr 7,--DM zu erhöhen. (

Der Ortsgemeinderat bemängelt jedoch, daß die Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises den Anteil der Eltern um 30 % von bisher 10,- DM auf nunmehr 13,- DM erhöht hat.

HAUSHALTSRECHNUNG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR

1983 BESCHLOSSEN UND ENTLASTUNG ERTEILT

Bei der Prüfung der Haushaltsrechnung 1983 durch den Rech­nungsprüfungsausschuß konnten keine Mängel in der Haus­haltsführung festgestellt werden. Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1983 Entlastung zu erteilen.

Gleichzeitig wurden Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstel­len genehmigt, zu deren Leistung bisher noch kein Beschluß des Ortsgemeinderates vorlag.

ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES "FESTERLING" BERATEN UND BESCHLOSSEN

Der Ortsgemeinderat stimmte der Änderung des Bebauungs­planes "Festerling" zu und beschloß die Änderung als Satzung gern. §§ 24 GemO und 10 BBauG. Die Planänderung hat zum Inhalt, daß "bei Dächern mit unterschiedlicher Dachneigung die Summe der beiden Winkel an der Dachtraufe bei 1-geschossiger Bauweise 90 0 bei 2-geschossiger Bauweise 56° nicht überschreiten darf."

Die Änderungssatzung wird nunmehr der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zur Genehmigung vorgelegt.

DIE ORTSGEMEINDEVERWALTUNG IST MITVERANSTAL­TER DER WEIHNACHTSFEIER FÜR DIE ÄLTEREN MIT­BÜRGER DER ORTSGEMEINDE

Bürgermeister Wayand weist darauf hin, daß die Ortsgemeinde­verwaltung neben der Kirchengemeinde Mitveranstalter der Weihnachtsfeier für die älteren Mitbürger der Ortsgemeinde ge­wesen sei, da sie sich sowohl finanziell als auch personell an der Durchführung beteiligt habe.

WELSCHNEUDORF

Abrechnung der Besamungsgebühren 1984

Tierhalter, die einen Zuschuß für die Besamungsgebühren 1984 geltend machen wollen, werden gebeten, dies bis zum 27.12.

1984 bei der Gemeindeverwaltung unter Vorlage des Nachwei­ses zu tun.

Brennholzverkauf 1985!

Wir machen noch einmal darauf aufmerksam, daß der Brenn­holzbedarf 1985 bei der Gemeindeverwaltung bis Ende 1984 anzumelden ist. Eine öffentliche Versteigerung findet in diesem Jahr nicht statt.

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NIEDERELBERT

Weihnachtsfeier der Freiw. Feuerwehr und des Spielmannszuges

Samstag, den 22.12.1984,19.00 Uhr, findet im Mannschafts­raum im Rathaus die Weihnachtsfeier der Aktiven der Freiwil­ligen Feuerwehr und des Spielmannszuges statt.

ASV Niederelbert

Samstag, 5. Januar 1985 alljährliche Winterwanderung; Abmarsch bei jedem Wetter um 14.30 Uhr von der Gaststätte Keul.

Die Wanderstrecke ist so bemessen, daß nach einer angemesse­nen appetitanregenden Zeit "in der Fremde" ein gemeinsames Abendessen hervorragend schmecken wird. Damit das letztere