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Montabaur 18/51 / 52 / 84

5411 Kadenbach, in verschlossenem Umschlag mit der Auf­schrift: "Jagdverpachtung Kadenbach" bis spätestens am Samstag, dem 26.1.1985, 14.00 Uhr , vorliegen. Mit der Ab­gabe eines Gebotes werden die Jagdpachtbedingungen aner­kannt. Die Jagdpachtbedingungen liegen bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, während der Dienststunden in der Zeit vom 14.1. bis 23.1.1985 öffentlich aus.

Sie können auch gegen Voreinsendung von 10,-- DM bei der Verbandsgemeindekasse Montabaur, BLZ 570 510 01, Kreis­sparkasse Montabuar, Konto-Nr. 500 017 , angefordert werden. Die Eröffnung der Gebote erfolgt am Samstag, dem 26. 1.1985, 14.00 Uhr, im Bürgermeisteramt, 5411 Kadenbach,

Jagdgenossenschaft Kadenbach

vertreten durch die Ortsgemeinde Kadenbach

Karbach, Ortsbürgermeister u. Jagdvorsteher

NEUHÄUSEL

Sportgemeinschaft Neuhäusel e. V.

Hiermit laden wir unsere Mitglieder zur Jahreshauptversamm­lung ein, die am

SAMSTAG, dem 29. Dez. 1984 um 16.00 Uhr im Vereinslokal

Kaltenhäuser

stattfindet.

TAGESORDNUNG

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Totengedenken

3. Wahl des Protokollführers und eines Wahlleiters

4. Geschäftsbericht des Vorsitzenden

5. Berichte der einzelnen Abteilungen

a) Fußball (Senioren, Jugend, Alte Herren)

b) Tischtennis

c) Frauengymnastik und Kinderturnen

d) Leichtathletik

6. Kassenbericht

7. Bericht der Kassenprüfer und Aussprache zu den Berichten

8. Entlastung des Vorstandes

9. Neuwahl des Vorstandes ( § 16 der Satzung)

10. Anträge gem.§ 12 der Satzung

11. Verschiedenes

Anträge zu Punkt 10 bitten wir satzungsgemäß bis zum 27.12.84 dem Vorstand zuzuleiten.

SIMMERN

CDU-Ortsverband Simmern

Die diesjährige Jahresabschlußfeier findet am Samstag, dem 29.12.1984, um 19.00 Uhr, in der Gaststätte Hilpisch statt. Hierzu laden wir alle CDU-Mitglieder mit ihremEhepartner sowie Freunde und Gönner der CDU herzlich ein.

BUCHFINKENLAND

HORBACH

Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Jahr 1984 vom 14.12.1984 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeinde­ordnung für RheinlandPfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichts­behörde vom 7.12.1984 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

Mi

erhöht vermindert u. damit der Gesamtbetr

um

DM

um DM

des Haushaltsplans einst der Nachträge gegenüber auf nunrr

bisher DM fest-|

DM gesetzt

a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen

die Ausgaben

b) im Vermögenshaushalt d. Einnahmen 11 1.000,-- d. Ausgaben 111 .000,--

265,000,-

265.000,-

376,000|

376,000|

5 2

Es werden neu festgesetzt 1. der Gesamt­betrag der Kredite von bisher 15.000,-- DM auf 126,000,- (davon f. Umschul­dung: , 111.000,-- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher

§3

Die Steuersätze werden nicht geändert.

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung

Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs.

3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.19/ (GVBI. S 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tei| der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach das Haushalstjahr 1984 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 126,000,-

5430, Montabaur, 7. Dez. 1984 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1. Az. 029/901-10 (S.)

Im Aufträge, Meckel Meckel

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.12.1984 bis 10.1.1985 während der allgemeinen Dienst-] stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentliclj

Horbach, den 14.12.1984

Ortsgemeindeverwaltung Horbach Noll, Ortsbürgermeister

Eine

HINWEIS

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Auschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen de| Gemeinderates ( § 34 GemO )

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nachl dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeil nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrüii können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Horbach oda Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht f worden ist ( § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von RheinlaJ Pfalz - GemO - vom 14.12. 1973 ( GVBI. S 419, BS 2020- zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 ( (GVBI. S. 31).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach von 5.12.1984

Nachtragshaushaltssalzung 1984 sowie Haushaltssatzung f$| beschlossen

Dem Ortsgemeinderat wurden zur Sitzung 2 Planentwürfe zl