Montabaur 10/51/52/84
seinerzeit mit Landeszuwendungen in Höhe von 80 % der Baukosten finanziert. Die Verbandsgemeinde Montabaur beteiligt sich an den nicht gedeckten Kosten im Verhältnis der angeschlossenen Kapazitäten. Hieraus resultiere ein Baukostenzuschuß in Höhe von 244.000,- DM, der an die Verbandsgemeinde Wirges zu zahlen sei. Bei einer Erweiterung der Kläranlage Montabaur wäre mit Kosten von mindestens 1,2 Mio DM zu rechnen.
Ein Vergleich dieser beiden Zahlen zeige, daß der Anschluß an die Kläranlage der Verbandsgemeinde Wirges die günstigere Lösung sei.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken wies auf einen weiteren Vorteil dieser Lösung hin. Der Anschluß an die „Aubach-Kläranlage sei zeitlich wesentlich schneller durchzbführen, als die Erweiterung der Kläranlage in Montabaur, wodurch eine baldige Erschließung des Industriegebietes „Alter Galgen" der Stadt Montabau ermöglicht werde.
Für die SPD-Fraktion erklärte Ratsmitglied Melf Schaerffenberg, daß es beim Vergleich der beiden m öglichen Alternativen nur ein Ergebnis geben dürfe, nämlich den Anschluß an die „Aubach" Kläranlage der Verbandsgemeinde Wirges. Die SPD-Fraktion stimme diesem Vorschlag zu. In der abschließenden Abstimmung wurde die öffentlich-rechtl. Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Wirges wegen Anschluß der Stadtteile Eigendorf und Eschelbach sowie des Gewerbegebietes „Alter Galgen" an die Aubach - Kläranlage einstimmig beschlossen.
Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Fäkalschlammbeseitigung
Ratsmitglied Wolfgang Müller (CDU) sprach sich für die Satzung der Verbandsgemeinde über die Fäkalschlammbeseitigung aus, da es in Zukunft nur noch eine einheitliche Abwassergebühr gebe und dies der Gleichbehandlung der Bürger diene. Außerdem sei somit sichergestellt, daß in Zukunft der Fäkalschlamm auch tatsächlich abgefahren werde.
Die CDU-Fraktion stimme dem Satzungsentwurf zu.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Reiner Schlemmer bemerkte, daß durch den Satzungsentwurf der Mißstand beseitigt werde, wonach im Verbandsgemeindegebiet unterschiedliche Abwassergebühren erhoben wurden. Zwar bedeute die Neuregelung einen verwaltungsmäßigen Mehraufwand, es sei aber sichergestellt, daß die Hauskläranlagen auch ausgefahren werden.
Nach § 3 der Satzung sind bestimmte Grundstücke für ihr häusliches und sonstiges betriebliches Abwasser von der öffentlichen Fäkalschlammbeseitigung befreit, soweit sie dies gemeinsam mit dem durch Viehhaltung anfallenden Abwasser sammeln, auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Böden aufbringen und eine wesentliche Beeinträchtigung der Gewässer nicht zu befürchte nTst. —
Hierzu führte Ratsmitglied Willi Bode (SPD) aus, daß die SPD- Fraktion sich mit der Formulierung „wesentliche Beeinträchtigung" nicht einverstanden erklären könne, da diese Regelung bedeute, daß unwesentliche Beeinträchtigungen erlaubt sind.
Eine derart weitgefaßte Landwirtschaftsklausel könne er nicht akzeptieren und stelle daher im Namen der SPD-Fraktion den Antrag das Wort „wesentlich" ersatzlos zu streichen.
Der I. Beigeordnete der Verbandsgemeinde, Herr Reusch, führte dazu aus, daß die beantragte Änderung in der Praxis nicht durchsetzbar sei. Dies bedeute, daß es den landwirtschaftlichen Betrieben nicht mehr möglich sei, ihr betriebliches Abwasser auf land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden aufzubringen, da ansonsten in -jedem Falle mit einer Beeinträchtigung der Gewässer zu rechnen sei.
Auf Anfrage von Ratsmitglied Günter Windeck (FWG) teilte der I. Beigeordnete mit, daß beabsichtigt ist, den Fäkalschlamm in den biologischen Kläranlagen der Verbandsgemeinde Wirges und der Verbandsgemeinde Bad Ems derart behandeln zu lassen, daß dort die Feststoffe herausgepreßt und die Flüssigstoffe wiederum der Biologie zugeführt werden.
Die verbleibenden Feststoffe sollen auf der Mülldeponie desWe - stsrwaldkreises in Moschheim gelagert werden, um so ein Eindringen in die Bachläufe zu verhindern.
Nachdem der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion mit 25 Neinstimmen ,bei 9 Ja-Stimmen abgelehnt wurde, beschloß der Verbandsgemeinderat die Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Fäkalschlammbeseitigung mit 26 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen.
Änderungssatzung der Gebühren- und Beitragssatzung „Abwasser"
Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig die Änderungssatzung über die Gebühren- und Beitragssatzung „Abwasser" wodurch der Benutzerkreis erweitert wurde.
Vit Verwaltung in firmiert I
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geschlossen An Heiligabend, 24. Dezember 1984 und Silvester, 31. Dezember 1984 sind die Büros der Verbandsgcmeindeverwaltung Montabaur geschlossen.
Das Standesamt und die Friedhofsverwaltung sind jedoch an beiden Tagen von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet (Durchwahl 126.130)
Hallenbad Montabaur wieder in Betrieb
Ulfe
Nachdem die Wartungs- und Grundreinigungsarbeiten im Hallenbad Montabaur abgeschlossen sind, nimmt die Badean- iage wieder ab
Donnerstag, 27.12.1984 den Badebetrieb auf.
Während den Weihnachtsferien (bis 8.1.1985) und danach, gilt folgendes Badezeitenangebot für die Allgemeinheit:
FERIENPLAN bis8.1.1985 Montag 13.30 - 18.30 Uhr Dienstag 10.00 - 21.00 Uhr Mittwoch, g go - 19.30 Uhr Warmbadet. 19 3 Q. 2 i.oo Uhr (Frauenbad)
Donnerstag 10.00 - 21.00 Uhr Warmbadet.
Freitag
Samstag
Sonntag
10.00 - 16.00 Uhr 9.00-16.30 Uhr 8.00- 12.00 Uhr
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BADEZEITENPLAN ab . 9.1.1985
Montag 13.30 - 18.30 Uhr
Dienstag 15.00 - 21.00 Uhr Mittwoch 9.00 -19.30 Uhr 19.30-21.00 Uhr Donnerstag 15.00 - 21.00 Uhr
Warmbadet.
(ab Anfang Februar Schwimm unterricht
(Frauenbad)

