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Montabaur 10/51/52/84

seinerzeit mit Landeszuwendungen in Höhe von 80 % der Bau­kosten finanziert. Die Verbandsgemeinde Montabaur beteiligt sich an den nicht gedeckten Kosten im Verhältnis der angeschlos­senen Kapazitäten. Hieraus resultiere ein Baukostenzuschuß in Höhe von 244.000,- DM, der an die Verbandsgemeinde Wirges zu zahlen sei. Bei einer Erweiterung der Kläranlage Montabaur wäre mit Kosten von mindestens 1,2 Mio DM zu rechnen.

Ein Vergleich dieser beiden Zahlen zeige, daß der Anschluß an die Kläranlage der Verbandsgemeinde Wirges die günstigere Lösung sei.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken wies auf einen weiteren Vorteil dieser Lösung hin. Der Anschluß an dieAubach-Kläranlage sei zeitlich wesentlich schneller durchzbführen, als die Erweite­rung der Kläranlage in Montabaur, wodurch eine baldige Erschließung des IndustriegebietesAlter Galgen" der Stadt Montabau ermöglicht werde.

Für die SPD-Fraktion erklärte Ratsmitglied Melf Schaerffenberg, daß es beim Vergleich der beiden m öglichen Alternativen nur ein Ergebnis geben dürfe, nämlich den Anschluß an dieAubach" Kläranlage der Verbandsgemeinde Wirges. Die SPD-Fraktion stimme diesem Vorschlag zu. In der abschließenden Abstim­mung wurde die öffentlich-rechtl. Vereinbarung mit der Verbands­gemeinde Wirges wegen Anschluß der Stadtteile Eigendorf und Eschelbach sowie des GewerbegebietesAlter Galgen" an die Aubach - Kläranlage einstimmig beschlossen.

Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Fäkal­schlammbeseitigung

Ratsmitglied Wolfgang Müller (CDU) sprach sich für die Satzung der Verbandsgemeinde über die Fäkalschlammbeseitigung aus, da es in Zukunft nur noch eine einheitliche Abwassergebühr gebe und dies der Gleichbehandlung der Bürger diene. Außer­dem sei somit sichergestellt, daß in Zukunft der Fäkalschlamm auch tatsächlich abgefahren werde.

Die CDU-Fraktion stimme dem Satzungsentwurf zu.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Reiner Schlemmer bemerkte, daß durch den Satzungsentwurf der Mißstand besei­tigt werde, wonach im Verbandsgemeindegebiet unterschiedliche Abwassergebühren erhoben wurden. Zwar bedeute die Neurege­lung einen verwaltungsmäßigen Mehraufwand, es sei aber sicher­gestellt, daß die Hauskläranlagen auch ausgefahren werden.

Nach § 3 der Satzung sind bestimmte Grundstücke für ihr häus­liches und sonstiges betriebliches Abwasser von der öffentlichen Fäkalschlammbeseitigung befreit, soweit sie dies gemeinsam mit dem durch Viehhaltung anfallenden Abwasser sammeln, auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Böden aufbringen und eine wesentliche Beeinträchtigung der Gewässer nicht zu befürch­te nTst.

Hierzu führte Ratsmitglied Willi Bode (SPD) aus, daß die SPD- Fraktion sich mit der Formulierungwesentliche Beeinträchti­gung" nicht einverstanden erklären könne, da diese Regelung bedeute, daß unwesentliche Beeinträchtigungen erlaubt sind.

Eine derart weitgefaßte Landwirtschaftsklausel könne er nicht akzeptieren und stelle daher im Namen der SPD-Fraktion den Antrag das Wortwesentlich" ersatzlos zu streichen.

Der I. Beigeordnete der Verbandsgemeinde, Herr Reusch, führte dazu aus, daß die beantragte Änderung in der Praxis nicht durch­setzbar sei. Dies bedeute, daß es den landwirtschaftlichen Be­trieben nicht mehr möglich sei, ihr betriebliches Abwasser auf land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden aufzubringen, da ansonsten in -jedem Falle mit einer Beeinträchtigung der Gewässer zu rechnen sei.

Auf Anfrage von Ratsmitglied Günter Windeck (FWG) teilte der I. Beigeordnete mit, daß beabsichtigt ist, den Fäkalschlamm in den biologischen Kläranlagen der Verbandsgemeinde Wirges und der Verbandsgemeinde Bad Ems derart behandeln zu lassen, daß dort die Feststoffe herausgepreßt und die Flüssigstoffe wiederum der Biologie zugeführt werden.

Die verbleibenden Feststoffe sollen auf der Mülldeponie desWe - stsrwaldkreises in Moschheim gelagert werden, um so ein Ein­dringen in die Bachläufe zu verhindern.

Nachdem der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion mit 25 Nein­stimmen ,bei 9 Ja-Stimmen abgelehnt wurde, beschloß der Ver­bandsgemeinderat die Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Fäkalschlammbeseitigung mit 26 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen.

Änderungssatzung der Gebühren- und Beitragssatzung Abwasser"

Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig die Änderungs­satzung über die Gebühren- und BeitragssatzungAbwasser" wodurch der Benutzerkreis erweitert wurde.

Vit Verwaltung in firmiert I

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geschlossen An Heiligabend, 24. Dezember 1984 und Silvester, 31. Dezem­ber 1984 sind die Büros der Verbandsgcmeindeverwaltung Montabaur geschlossen.

Das Standesamt und die Friedhofsverwaltung sind jedoch an bei­den Tagen von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet (Durchwahl 126.130)

Hallenbad Montabaur wieder in Betrieb

Ulfe

Nachdem die Wartungs- und Grundreinigungsarbeiten im Hallenbad Montabaur abgeschlossen sind, nimmt die Badean- iage wieder ab

Donnerstag, 27.12.1984 den Badebetrieb auf.

Während den Weihnachtsferien (bis 8.1.1985) und danach, gilt folgendes Badezeitenangebot für die Allgemeinheit:

FERIENPLAN bis8.1.1985 Montag 13.30 - 18.30 Uhr Dienstag 10.00 - 21.00 Uhr Mittwoch, g go - 19.30 Uhr Warmbadet. 19 3 Q. 2 i.oo Uhr (Frauenbad)

Donnerstag 10.00 - 21.00 Uhr Warmbadet.

Freitag

Samstag

Sonntag

10.00 - 16.00 Uhr 9.00-16.30 Uhr 8.00- 12.00 Uhr

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BADEZEITENPLAN ab . 9.1.1985

Montag 13.30 - 18.30 Uhr

Dienstag 15.00 - 21.00 Uhr Mittwoch 9.00 -19.30 Uhr 19.30-21.00 Uhr Donnerstag 15.00 - 21.00 Uhr

Warmbadet.

(ab Anfang Februar Schwimm unterricht

(Frauenbad)