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Montabaur

23/50/84

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Görgeshausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO -vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1), zu­letzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

Fundsachen

Bei der Gemeindeverwaltung liegen als Fundsachen z. Z. 2 Schir­me, 1 Halskette, eine Kinderweste sowie eine Kinderregenjacke. Die Verlierer werden gebeten, sich die Fundgegensfände bei' der Gemeindeverwaltung abzuholen.

gez. Herz, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID

Weihnachtsbäume

Es wird darauf hingewiesen, daß auch in diesem Jahr keine Weihnachtsbäume im Gemeindewald geschlagen werden können.

gez. Reichwein, Ortsbürgermeister

NIEDERERBACH

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 30.11.1984

NEUE ERSCHLIESSUNGS UND AUSBAUBEITRAGS­SATZUNG ERLASSEN

Nach umfassendem Sachvortrag durch den zuständigen Sachbe­arbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in der Ratssitzung erklärte der Ortsgemeinderat einstimmig seine Zu­stimmung zum Erlaß einer neuen Erschließungs- und Ausbaubei­tragssatzung. Die Notwendigkeit zum Erlaß dieser neuen Sat- | zungen wurde mit einer größeren Praktikabilität und Beitrags- I rechtlichkeit begründet. Diese Neuregelungen, die für die Bei­tragspflichtigen zum Teil eine Begünstigung gegenüber dem bis­herigen Beitragsrecht darstellen, konnten erst jetzt satzungs- I mäßig erfaßt werden, nachdem inzwischen vom Bundesverwal­tungsgericht zu einigen bislang strittigen Fragen abschließende 1 Entscheidungen getroffen wurden.

Gegenüber den bisherigen Satzungsregelungen ergeben sich ins- Ibesondere folgende Änderungen:

[1, Die Kosten für den Bau von Kinderspielplätzen werden nicht mehr in den umlegungsfähigen Aufwand einbezogen, d. h. die Anlieger werden mit diesen Kosten nicht belastet.

12. Grundstücke, die nur mit einer wegemäßigen Verbindung an die Erschließungsanlage angrenzen, sollen künftig wie die übrigen Anliegergrundstücke veranlagt werden, d. h. bei der Regelung hinsichtlich der Tiefenbegrenzung findet die Länge des Verbindungsweges keine Berücksichtigung.

|3.Gewerbegrundstücke sollen entlastet werden durch Reduktion des Gewerbezuschlages von 40 % auf 20 %. Diese Entlastung ist angezeigt, da Gewerbegrundstücke nach dem jetzigen Satzungsrecht ohnehin höher belastet werden, in Bezug auf die regelmäßig höher liegende Geschoßflächenzahl und durch die Nichtanwendbarkeit der Eckgrundstücksvergünstigung.

|(. Eckgrundstücke sollen nicht stärker belastet werden als Mittel­liegergrundstücke, d. h. Grundstücke,die z. B. an zwei Ge­meindestraßen angrenzen werden, künftig nur noch mit je­weils 50 % bei 3 angrenzenden Gemeindestraßen jeweils nur noch 33 1/3 % pro beitragsfähiger Maßnahme belastet.

5 Bei Teilabrechnungen, d. h. teilweiser Abrechnung der Bau­maßnahme (Kostenspaltung) werden Borsteinanlagen künf­tig jeweils zusammen mit der Fahrbahn abgerechnet.

Ne vom Rat beschlossenen Satzungsentwürfe werden nunmehr F Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt und anschlie- pd nach Ausfertigung durch den Ortsbürgermeister bekanntge- ®ht. Entsprechend dem Satzungsinhalt werden beide Satzun- fnerst nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft treten und

somit erst für die künftigen Erschließungs- und Ausbaubeitrags­abrechnungen zur Anwendung kommen.

ZUSCHUSSANTRAG DER GRUNDSCHULE NIEDERERBACH/ GÖRGESHAUSEN STATTGEGEBEN Die Schulleitung der Grundschule Niedererbach/Görgeshausen teilte der Gemeinde mit, daß für das Jahr 1985 eine Klassen­fahrt der Grundschule geplant ist. Da gemäß den bestehenden Richtlinien eine Bezuschussung für solche Fahrten, die von der Grundschule durchgeführt werden, nicht vorgesehen ist, wurde eine Sonderregelung ,d. h. Bezuschussung auch für diese Klassen­fahrt, von der Schulleitung erbeten.

Diesem Antrag gab der Ortsgemeinderat einstimmig statt. Die Zuschußgewährung soll in analoger Anwendung der bestehen­den Richtlinien erfolgen.

GEMEINDEANTEIL AN DEN KOSTEN FÜR SCHULLAND­HEIMAUFENTHALTE ANGEHOBEN Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Rat seine Zustim­mung zur Anhebung des Kostenanteils der Gemeinde an den Schullandheimaufenthalten von 5,- DM auf 7,-- DM pro Schüler und Tag.

Diesem Beschluß liegt zugrunde, daß die Kreisverwaltung mitge­teilt hat, daß der finanzielle Aufwand für die laufende Unterhal­tung der kreiseigenen Heime erheblich angestiegen ist und so­mit auch die Kosten für solche Schullandheimaufenthalte höher anzusetzen sind. Die Tagessätze wurden daher wie folgt angeho­ben:

Elternanteil von bisher 10,-- auf 13,-- DM,

Gemeindeanteil von bisher 5,-- auf 7,- DM.

Seitens des Kreises erfolgte zugleich der Hinweis, daß für den Fall, daß die Gemeinde der Anhebung des Gemeindeanteils nicht zustimmen würde, dies zugleich eine zusätzliche Anhe­bung des Elternanteils erforderlich macht. Unter diesem Ge­sichtspunkt wurde vom Rat der Anhebung des Gemeindeanteils einstimmig entsprochen.

HAUUNGS- UND KULTURPLAN 1985 BESCHLOSSEN Dem Ortsgemeinderat wurde in der Ratssitzung der Hauungs­und Kulturplan 1985 nebst Sonderplänen vorgelegt. In der Ge­samtzusammenfassung wiesen die Pläne die Erwirtschaftung von 118.000,-- DM sowie die Verausgabung von 128.943,- DM aus. Dar Holzeinschlag war auf insgesamt 700 fm festgelegt worden.

Aufgrund der in den vergangenen Wochen hervorgerufenen star­ken Sturmschäden beschloß der Rat,dem Hauungsplan nicht zu­zustimmen, d. h. zunächst sollen die Sturmschäden im Wald auf­gearbeitet werden. Da diese Sturmschäden zu einem Überange­bot von Holz auf dem Holzmarkt führen und voraussichtlich die Kostenentwicklung negativ beeinträchtigen, sollen weitere Ein­schläge zunächst unterbleiben. Nach Auffassung des Rates soll die Entwicklung auf dem Holzmarkt abgewartet werden.

Verloren - gefunden

Es wurde ein Motorradhelm gefunden. Der Eigentümer kann diesen während der Dienststunden bei Eigentumsnachweis beim Ortsbürgermeister abholen.

Zey, Ortsbürgermeister

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GIROD

Frauengemeinschaft Girod

Der Erlös unseres Kaffeebasars beträgt 1.585,-- DM. Wir möch­ten allen, die in irgendeiner Form dazu beigetragen haben, recht herzlich danken.

Möhnenverein Kleinholbach

Am Sonntag, 16.12.84, 20.00 Uhr, sind alle Möhnen zu einer Weihnachtsfeier ins Gasthaus Krekel eingeladen.