Montabaur
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EISBACHGEMEINDEN
GIROD
Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, dem 18. Dezember 1984, um 19.30 Uhr, im Pfarr- und Jugendheim statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 13.11.1984 (öffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Sonderkulturplan 1985
3. Beratung und Beschlußfassung über die Anhebung des Gemeindeanteiles an den Kosten der Schullandheimaufenthalte
4. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1983 und Entlastungserteilung für 1983
5. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 13.11.1984 (nichtöffentlicher Teil)
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes
5431 Girod, 10.12.1984 gez. Leber, Ortsbürgermeister
Altentag in Girod-Kleinholbach
Am Sonntag, dem 23 12.1984, 14.30 Uhr, findet der diesjährige Altentag in der Gastwirtschaft Meurer-Schönberger in Girod statt. Ganz herzlich eingeladen sind unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 65. Lebensjahr.
gez. Leber, Ortsbürgermeister
GROSSHOLBACH
Weihnachtsbäume
Da auch in diesem Jahr keine Weihnachtsbäume im Gemeindewald geschlagen werden können, ist unseren Bürgern die Möglichkeit gegeben, am kommenden
Dienstag, dem 18. Dez. 1984, um 15.30 Uhr, am Parkplatz beim Münzfernsprecher (gegenüber dem ehern. Gasthaus F(schbach) durch Händlerbezug einen Weihnachtsbaum käuflich zu erwerben.
gez. Metternich, Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am Mittwoch, dem 19. Dezember 1984, um 20.00 Uhr im Rathaus statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung zur Änderung der Ausbaubeitragssatzung
2. Beratunq und Beschlußfassung über den Antrag der Grundschule Niedererbach/Görgeshausen über die Zuschußgewährung für eine Klassenfahrt
3. Beratung und Beschlußfassung über die Festlegung der Holzgeldpreise für die nächste Versteigerung (Mindespreisfestle- gung für Buchen- und Eichenholz in Eigenwerbung)
4. Bericht über die Sitzung des Hallenausschusses vom 4.12.84
5. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Berücksichtigung ge
meindlicher Belange im Rahmen des zweiten Novellierungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeindfe Montabaur 2. Verschiedenes
5431 Görgeshausen, 11.12.84 gez. Hörz, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Jahr 1984 vom 3.12.1984
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.11.1984 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden'
erhöht um und damit der Gesamtbetrag des DM Haushaltsplans einschl. der Nachträge
gegenüber bis- auf nunmehr her DM festgesetzt DM
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 35.000 425.000,-- 460.000,--
die Ausgaben 35.000 425.000,- 460.000,--
Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes -Volumensbetrag - bleiben unverändert.
ge:
gez
§2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite: von bisher
auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflich- tu ngsermächtigu ngen:
von bisher auf
§3
Die Steuersätze werden nicht geändert.
464.000,- DM 442.000,- DM (Umschuldung)
0,- DM 0,- DM.
GENEHMIGUNG DER NACHT RAGSHAUSHALTSSATZUNC Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 deij Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBlJ S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen fürj das Haushaltsjahr 1984 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 442.000,-- DM|
5430 Montabaur, den 20.11.1984
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge:
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) gez. Meckel
III.
Der Nachtragshaushaltsplan Ifegt zur Einsichtnahme vom 17. 12.1984 bis 4.1.1985 während der allgemeinen Dienststundeij im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Görgeshausen, den 3.12.1984 Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen (S.) gez. Herz, Ortsbürgermeister
HINWEIS
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

