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Montabaur 18/50/84

Samstag, 15.12.1984, 9.00 - 12.00 Uhr in der Grundschule Hor­bach.

Angemeldet werden müssen alle Kinder, die bis zum 30.6.1985 das 6. Lebensjahr vollendet haben.

Kinder, die zwischen dem 1.7.1985 und dem 31.12.1985 das 6. Lebensjahr vollenden,

können auf Wunsch der Eltern angemeldet werden.

Die Eltern werden gebeten, Stammbuch oder Geburtsurkunde zur Einsicht mitzubringen.

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GACKENBACH

Weihnachtsbaumausgabe

Am Samstag, dem 15.12.1984, findet wie gewohnt der Weih - nachtsbaumverkauf durch den Förster statt.

Treffpunkt ist um 11.30 Uhr an der Feldscheune.

Zum Verkauf kommen normale Fichten, Blautannen, ameri­kanische Edeltannen und kleinere Weihnachtsbäume mit Ballen.

HORBACH:

Weihnachtsbaumverkauf

Am Samstag, dem 15.12.1984, findet wie gewohnt der Weih­nachtsbaumverkauf durch den Förster statt.

Treffpunkt ist um 10.30 Uhr am Bürgermeisteramt.

Zum Verkauf kommen normale Fichten, Blautannen, amerika­nische Edeltannen und kleinere Weihnachtsbäume mit Ballen.

Spvgg. Horbach

Am Wochenende kommt es zu folgendem Spiel:

Sonntag, 16.12.1984, Niederahr I - Horbach I um 14.00 Uhr

ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER:

In letzter Zeit wurde wiederholt festgestellt, daß Kinder mit Fahrrädern unseren Sportplatz als Radrennbahn benutzen. Da der Platz entsprechend der Jahreszeit sehr weich ist, sind die Fahrspuren nur schwer und mit erheblichem Arbeitsaufwand zu beseitigen. Wir bitten die Eltern ihre Kinder dahingehend zu beeinflussen, damit solche Beschädigungen künftig nicht mehr eintreten.

HÜBINGEN:

Weihnachtsbaumausgabe

Am Samstag, dem 15.12.1984 findet wie gewohnt der Weih­nachtsbaumverkauf durch den Förster statt.

Treffpunkt ist um 12.00 Uhr am Bürgermeisteramt. Zum Ver­kauf kommen normale Fichten, Blautannen, amerikanische Edeltannen und kleinere Weihnachtsbäume mit Ballen.

Jahreshauptversammlung der Thekenmannschaft Die Jahreshauptversammlung der Thekenmannschaft Hübingen findet am Freitag, dem 14. Dez. ab 20.00 Uhr im Gasthaus Zimmermann statt. Alle Mitglieder sind hierzu herzlich eingela­den.

Weihnachtsfeier der Freiw. Feuerwehr Der Verein der Freunde und Förderer der Freiw. Feuerwehr Hübingen e.V. lädt auch in diesem Jahr wieder alle Mitglieder mit Ehefrau oder Freundin zur diesjährigen Weihnachtsfeier in die Buchfinkenlandhalle nach Hübingen ein.

Wir würden uns freuen, alle Mitglieder zu dieser Feier mit Schlachtessen -wie in früheren Jahren - am Samstag, dem 15.12. 1984 ab 20.00 Uhr begrüßen zu dürfen.

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ELBERTGEMEINDEN ]

NIEDERELBERT:

Weihnachtsbäume für Bürger von Niederelbert und Oberelbert Am Samstag, dem 15. Dez.. 1984 von 9.00 bis 11.00 Uhr wer­den Weihnachtsbäume aus dem gemeindeeigenen BestandIn der Heckenwiese" an Bürger von Nieder* und Oberelbert in Selbstwerbung abgegeben.

Der Preis pro Baum beträgt 6,- DM und ist abgezählt an Ort und Stelle an den Beauftragten der Gemeinde zu entrichten. Die einzige Anmelde- und Abrechnungsstelle befindet sich am alten Wasserbehälter. Es wird darauf hingewiesen, daß der Weihnachtsbaumbestand nur über die Anmeldestelle betreten und verlassen werden darf.

Hübinger, Ortsbürgermeister

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters am Donnerstag,dem

20.12.1984 fallen aus.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zuge­stimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201, 5430 Montabaur wäh­rend der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Orts­bürgermeisters in Niederelbert während der ortsüblichen Dierat-| stunden eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche (1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeich- neten Vermögensnachteile eingetreten sind.

Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeifüh-j ren, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich I dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhal von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem diel in Abs. 1, Satz 1 bezeichnten Vermögensnachteile eingej treten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

( 2 )

§ 155 aBBauG

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften I dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsj plänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbe- J achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahresl seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanesoderdej Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wordcf

(3)

JÖffer I Satze iSatzti lErscfi

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesHostigfeldchen" | der Ortsgemeinde Niederelbert für das Grundstück Flur 17, Flurstück 47/1 gemäß § 13 des Bundesbaugesetzes (BBauG) Bekanntmachung gern. § 12 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung vom 20.9.1984 die vereinfachte Änderung des Bebauungspla­nes gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

1. Die überbaubare Grundstücksfläche wird entsprechend dem vorhandenen Gebäudebestand im östlichen Bereich erwei­tert

2. Die bisherige Festsetzung einer 2-geschossigen Bauweise wirdl auf eine 1-geschossige Bauweise reduziert und die Firsthöhe ] auf 5,00 m begrenzt.

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