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(Montabaur 5/50/84

Luerwehren sowie die ehrenamtlichen Gerätewarte der Frei­willigen Feuerwehr erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Mit der Aufwandsentschädigung sind die mit der Wahrneh­mung des Ehrenamtes verbundenen notwendigen baren Ausla- und die sonstigen persönlichen Aufwendungen abgegolten.

1(3) Ein etwaiger Verdienstausfall wird in Anwendung des § 11 Fb$, 3 Satz 2 - 4 des Landesgesetzes über den Brandschutz technische Hilfe vom 27.6.1974 ersetzt und ist bei Arbeitnehmern durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers achzuweisen.

L) Die Aufwandsentschädigung ist monatlich im voraus zu feahlen.

) Die Aufwandsentschädigung ruht.

wenn der Betreffende ununterbrochen länger als drei Monate i Ehrenamt nicht wahrnimmt, für die über drei Monate (linausgehende Zeit,

i solange der Ehrenbeamte vorläufig seines Dienstes enthoben oder ihm die Führung seiner Dienstgeschäfte verboten ist

||5 - Höhe der Aufwandsentschädigung |)Die Aufwandsentschädigung wird in Form eines monatli- len Pauschalbetrages gewährt.

E) Sie beträgt für Iden Wehrleiter 180,- DM,

Iden Vertreter mit Aufgaben 54,50 DM,

I die Wehrführer der Stützpunktfeuerwehren Montabaur,

I Nentershausen und Neuhäusel 37,-- DM, lalle übrigen Wehrführer 18,50 DM,

I die Gerätewarte der voll eingerichteten Stützpunktfeuer- I wehren 18,50 DM.

ng ihres) Oie Wehrführer oder Vertreter erhalten für die Teilnahme |en nadiBoienstversammlungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,-- Diesewirr

1 Sofern die Sätze nach der Feuerwehr-Entschädigungs-Ver- jdnung geändert werden, verändern sich die Beträge um den liehen Hundertsatz. Der sich hierbei ergebende neue Gesamt- Krag ist auf volle 50 Pfennig aufzurunden.

Die Mitglieder des Feuerwehrausschusses erhalten für jede lilnahme an einer Sitzung des Feuerwehrausschusses ein Tzungsgeld in Höhe von 10,-- DM.

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IS - Inkrafttreten

I Diese Satzung tritt rückwirkend ab 18. September 1984 Kraft.

(Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde (ntabaur vom 14.11.1979, zuletzt geändert durch Satzung n 2.5.1983, außer Kraft.

jntabaur, 30. November 1984 [Possel-Dölken, Bürgermeister

PEIS:

n. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz [emO-vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert i Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31), wird auf folgendes ^wiesen:

[«Verletzung der Bestimmungen über * Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 pbs. 1 GemO) und

Pie Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Prtsgemeinderates (§ 34 GemO) pnbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach [eröffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- )der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- [können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Kon- |Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden

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die Webr® tabaur ' 3.12.1984 ler übri9 9l B *-* r - Possel-Dölken, Bürgermeister

öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Nentershausen verschiedene Tiefbauarbeiten öffentlich aus.

LE ISTUNGSUMFANG:

1. ERSCHLIESSUNG DES BAUGEBIETESSTEINBITZ":

Los 1

1.500 qm Baustraße als wassergebundene Decke 100 m Entwässerungskanal 15Stck. Hausanschlüsse 150 m Wasserleitung© 125mmGGG 15 Stck. Hausanschlüsse

2. BEFESTIGUNG EINES KIRMESPLATZES: Los 2

1.300 qm Betonverbundpflasterdecke einschl. Erdaushub Unterbau und Entwässerung

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 18.12.1984 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Ade- nauer Platz 8, Bauamt, 5430 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr für Los 1 = 30,- DM

Los 2 = 20,- DM

ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr.

500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nach­weis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizule^n.

Termin für die Abgabe der Angebote ist

Los 1 Freitag, der 11.1.1985, 10.00 Uhr

Los 2 Freitag, der 11.1.1985, 10.15 Uhr

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 218, Konrad-Adenauer Platz 8,5430 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 7.12.1984

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Untershausen den Bau der Bürgersteige in der Garten- und Buchenstraße einschl. Fußwege öffentlich aus.

Es fallen an:

ca. 1400 qm Verbundpflaster einschl. Unterbau

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur 5430 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz, Bauamt, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 30,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbands- gemendeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Dienstag, der 15. Januar 1985, 10.00 Uhr

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur einzureichen.

Montabaur, den 6. Dez. 1984 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

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