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[llaturschutzgruppe Buchfinkenland
|Am Samstag, 15. Dez. ab 14.00 Uhr, wollen wir am Campingplatz in Dies ein weiteres Feuchtgebiet anlegen. Naturfreunde, |diemit anpacken wollen und keine Angst vor nassen Füßen n,sind willkommen. Geeignetes Arbeitsgerät bitte mitbrin-
|en.
lObrigens: Jeder kann auf einfache Weise in seinem Garten
■einen Teich anlegen, in dem bedrohte Tiere und Pflanzen
■eine Zuflucht finden. Außerdem paßt ein solcher Gartenteich
Luch besser ins Dorfbild wie ein monotoner Zierrasen.
jDie Vorstandsmitglieder der Naturschutzgruppe helfen bei der
Lturnahen Gestaltung einer solchen Anlage gerne mit Tips u.
Informationen.
ipvgg. Horbach, Abt. Tischtennis
Ipieldoch mal wieder Tischtennis. Der Sportverein Horbach lietet allen Tischtennisfreunden die Möglichkeit, diesen schönen Iport auszuüben. Jeden Mittwoch ab 18.00 Uhr im Buchfinken- kntrum.
Loren Buchfinkenland
lueinem Nachmittag im Advent, treffen sich die Senioren Ins dem Buchfinkenland am Sonntag, dem 9.12.1984. Wir be- Innen um 14.00 Uhr mit einer Advendsandacht in der Pfarr- lirche, anschl. Kaffee und Kuchen in der Gaststätte Buchfinken- Indgegenüber der Kirche. Alle Senioren auch solche, die noch licht bei uns waren, sind herzlich eingeladen.
»Kinder aus dem Kindergarten in Hübingen werden das Pro- lamm mitgestalten.
pntliches Beisammensein ei Frauengemeinschaft in der Pfarrei Gackenbach jtiimlich wurde im letzten Pfarrbrief dieses Treffen für den B.Dez. ausgedruckt. Die Frauen sind für Dienstag, den I.Dezember (nicht für den 12. Dez.) in das Familienferien- Irfin Hübingen um 20.00 Uhr herzlich eingeladen.
IrBACH: p. Horbach
«Wochenende kommt es zu folgenden Spielen:
(nntag, 9.12.1984 Horbach I - Marienrachdorf I um 14.00 Uhr II - Horbach II um 12.00 Uhr.
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hnenverein „Immer froh"
'Mittwoch, dem 12.12.1984 findet um 15.30 Uhr unser |ventskaffee im Gasthaus Westerwaldblick statt.
Bt vergessen: Päckchen im Werte von 10,- DM mitbringen.
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I „Frohsinn" Hübingen
^besonderem Anlaß treffen sich alle Sänger am Freitag,dem L. um 19.30 Uhr in der Buchfinkenlandhalle. Wir bitten langer um pünktliches Erscheinen.
[Erm ittlung der Teilnehmerzahl am Ausflug im Juni 1985 , Pnwir nochmals um Rückgabe der Anmeldungen bis spä- V15. Dez. 1984.
GRUNDSCHULE GIROD
Anmeldung der Schulneulinge 1885
Am Samstag, dem 8.12.1984 findet in der Zeit von 10.00
Uhr bis 11.30 Uhr die Anmeldung der Schulneulinge 1985 statt.
Kinder, die vor dem 1. Juli 1985 ihren 6. Geburtstag haben,
müssen angemeldet werden.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dez. 1979 geboren sind, können angemeldet werden.
Geburtsukrunde oder Familienstammbuch sind bei der Anmeldung vorzulegen.
GRUNDSCHULE HEILBERSCHEID
Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 1985/86
aus den Ortsgemeinden Heilberscheid, Nentershausen und
Nomborn
Die Anmeldung der zum Beginn des Schuljahres 1985/86 schulpflichtig werdenden Kinder aus den o.g. Ortsgemeinden findet am 13. und 20.12.1984
in der Grundschule Heilberscheid (Schulgebäude Heilberscheid) statt.
Schulpflichtig werden alle die Kinder, die vor dem 1.7.1985 das 6. Lebensjahr vollenden. Diese Kinder müssen angemeldet werden.
Kinder, die in der Zeit vom 1.7. - 31.12.1985 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Wunsch der Eltern angemeldet werden (Kann-Kinder)
Wir bitten um persönliche Vorstellung der Kinder.
Die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sind vorzulegen.
Die nachfolgende Gliederung bitten wir zu beachten und einzuhalten:
DONNERSTAG, 13.12.1984
Schulpflichtige Kinder aus der Ortsgemeinde Heilberscheid 8.30 - 9.00 Uhr Familiennamen A - Z
Schulpflichtige Kinder aus der Ortsgemeinde Nomborn 9.15-9.45 Uhr Familiennamen A - Z
Schulpflichtige Kinder aus der Ortsgemeinde Nentershausen 10.00 - 10.45 Uhr Familiennamen A - J 11.00 -11.45 Uhr Familiennamen K - M
KANN—KINDER aus der Ortsgemeinde Nentershausen 14.00 - 14.45 Uhr Familiennamen A -1 15.00 - 15.45 Uhr Familiennamen J - Z
DONNERSTAG, 20.12.1984
Schulpflichtige Kinder aus der Ortsgemeinde Nentershausen
8.30 - 9.15 Uhr Familiennamen 0 - R
9.30 -10.15 Uhr Familiennamen S - Z
KANN—KINDER aus den Ortsgemeinden Heilberscheid und Nomborn
10.30 - 11.00 Uhr Familiennamen A - Z
HEILBERSCHEID: öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Heilberscheid zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 30. Nov. 1984 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419,
BS 2020-1) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2 Sept 1977 (GVBi S, 3Q5. BS 610-10) zuletzt geändert

