Montabaur 13/49/84
aU fmerksam.
Tagesordnungspunkte unter anderen:
Bericht des Vorstandes Neuwahlen des Vorstandes,
Programm 1984/85,
Campingwegenabstellplatz Penner, Denzerheide.
KADENBACH:
Vorstandssitzung der Freiw. Feuerwehr Am Donnerstag, dem 20.12.84 findet um 19.30 Uhr im Gerätebaus eine Vorstandssitzung für alle Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer der Freiw. Feuerwehr Kadenbach e.V. statt. Es ist die letzte Vorstandssitzung im Jahre 1984 und ergeht um wichtige Themen. Unter anderem wird über den Ablauf der Jahreshauptversammlung 1985 gesprochen.
Wir bitten daher um vollzähliges Erscheinen.
Verein der Freunde und Förderer der Freiw. Feueiwehr Kadenbach e.V.
Zum Packen der Nikolaustüten treffen sich alle Aktiven, Inaktiven und Vorstandsmitglieder am Freitag, dem 7.12.84 um 19,00 Uhr im Gerätehaus.
Der Nikolaus kommt für die Kinder unserer Mitglieder am Sonntag, dem 9.12.1984 um 15.00 Uhr in der Gaststätte „Zur Augst". Dazu sind alle Kinder des Vereins der Freunde und Förderer der Freiw. Feuerwehr Kadenbach e.V. recht herzlich eingeladen. Ein kleiner Unkostenbeitrag für die Tüten muß leider erhoben werden.
NEUHÄUSEL:
Weihnachtsfeier der Senioren im Gemeindehaus I Die katholische Seniorengruppe in Neuhäusel lädt alle [Seniorinnen und Senioren von Neuhäusel ein, zu einer Weihnachtsfeier im Gemeindehaus „St. Anna" am Donnerstag, dem 13. Dez. 1984 um 15.00 Uhr.
Außer einem weihnachtlichen Programm bei Kaffee und Kuchen gibt es eine kleine Weihnachtsüberraschung.
Anmeldungen bitte bis zum 10. Dezember bei Wilma Marx, Eitelborner Straße 9 oder Mala Reusch, Kadenbacher Straße 19 oder Elisabeth Ferdinand, Simmerner Str. 35.
Unkostenbeitrag 3,- DM.
UI6V „Constantia" 1873 Neuhäusel
[Am Sonntag, dem 16.12.1984,14.00 Uhr, findet im Vereins- [lokal Kaltenhäuser, Inh. M. K reutz, die Jahreshauptversammlung statt, zu der alle aktiven und inaktiven Mitglieder des [Vereins herzlich eingeladen sind.
TAGESORDNUNG:
[1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit [2,Totengedenken 13, Berichte des I a) Kassierers I b) Schriftführers
■ c) I. Vorsitzenden
|4. Kassenprüfungsbericht |5. Entlastung des Vorstandes |6. Neuwahl des Vorstandes |T. Jahresprogramm 1985
18. Beibehaltung oder Wechsel des Vereinslokals
19. Verschiedenes. ^
ISofern Erweiterungen oder Änderungen dieser Tagesordnung Ijwiinscht werden, müssen diese schriftlich bis spätestens
■ Freitag, den 14.12.1984, beim I. Vorsitzenden, eingereicht I borden.
IsiMMERN:
Pkolausfeier 1984 am 16.12.1984
|Diediesjährige Nikolausfeier findet nicht -wie bereits berichtet- | am 9.12.1984 sondern am 12. Dez. 1984, 17.00 Uhr, in der |St. Rochus-Kirche statt. jMleKinder sind hierzu herzlich eingeladen.
Adventfeier für die Senioren fällt aus Die am 16.12.1984 vorgesehene Adventfeier der St. Georgs- Pfadfinder für die Senioren fällt aus, da kurzfristig die Nikolausfeier des Ortsringes auf diesen Termin verlegt wurde.
AH SC Simmern
Unser letztes Heimspiel gegen die AH von Hillscheid vor dem Beginn der Winterpause beginnt am kommenden Samstag,dem 8.12.1984 bereits um 15.00 Uhr. Anschließend ist ein gemütl. Beisammensein im Aufenthaltsraum des Sportheimes.
BUCHFINKENLAND
HORBACH:
Weihnachtsbaumausgabe Gemeinde Horbach Am Samstag, dem 15.12.1984 findet wie gewohnt der Weihnachtsbaumverkauf durch den Förster statt.
Treffpunkt ist um 10.30 Uhr am Bürgermeisteramt.
Zum Verkauf kommen normale Fichten, Blautanhen, amerikanische Edeltannen und kleinere Weihnachtsbäume mit Ballen.
öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Horbach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge ) vom 30. Nov. 1984 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBl. S. 419, BS 2020-1) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBl. S. 305, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 7.2.1983 (GVBl. S. 25) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 29. Nov. 1984 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 20. Juli 1983 wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 3 erhält folgende Neufassung:
„Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung und den Ausbau von Erschließungsanlagen, soweit diese nicht beitragsfähig nach §§ 127 BBauG sind".
§2
Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Horbach, 30. Nov. 1984 Ortsgemeinde Horbach (S.) Noll, Ortsbürgermeister
GENEHMIGT:
gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz
Montabaur, den 29. Nov. 1984 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge:
Hannappel, Regierungsamtmann HINWEIS:
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBl. S. 31), wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. GemO) und

