Einzelbild herunterladen

Montabaur 12 / 46/84

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesVogelsang - Erweiterung" der Ortsgemeinde Heiligenroth

Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG). Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 17.1.1984 beschlossen, den BebauungsplanVogelsang" -Erweiterung" dergestalt zu ändern, daß das Flurstück Nr.109 (Flur 51) aus dem Planbereich herausgenommen wird.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 in Ver­bindung mit § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht. Zerfas, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesVogelsang-Erweiterung" der Ortsgemeinde Heiligenroth

Offenlage der Änderungsunterlagen gemäß § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 17.1.1984 beschlossen, den BebauungsplanVogelsang- Erweiterung" dergestalt zu ändern, daß das Flurstück Nr.

109 (Flur 51) aus dem Geltungsbereich herausgenommen wird. Der Änderungsentwurf einschl. Begründung liegt gemäß § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom

26.11.1984 bis 4.1.1985 (einschließlich)

jeweils während der Dienstzeit (montags mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.30 und 13.30 - 16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, Zimmer 201, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Heiligenroth während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus. (Hinweis: am 24. und 31.12.84 keine Einsichtnahme)

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Heiligenroth schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorge­bracht werden.

VHS-GESCHÄFTSSTELLE

IN NEUEN RÄUMLICHKEITEN UND MIT

NEUER TELEFONNUMMER

Die Geschäftsstelle der Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur finden Sie ab sofort im Rathauserweiterungs­bau auf der 2. Etage in Zimmer 208.

Die neue Rufnummer lautet 126.105.

Vertretung des Ortsbürgermeisters

Der Ortsbürgermeister ist in der Zeit vom 19.11. - 4.12.84 aus beruflichen Gründen gehindert (Schullandheimaufenthalt) die Dienstgeschäfte auszuführen.

Die Amtsgeschäfte übernimmt in dieser Zeit der I. Ortsbeige­ordnete Erich Herbst, Breslauer Straße 27.

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, unmittelbar mit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Verbindung auf. j zunehmen.

Zerfas, Ortsbürgermeister

RUPPACH-G0L0HAUSEN Verloren Gefunden *

Beim Ortsbürgermester wurden folgende Fundgegenstände abgegeben:

1 einzelner Schlüssel (Fundort Friedhof Goldhausen)

1 Armbanduhr (Fundort Gewerbegebiet)

Die Gegenstände können beim Ortsbürgermeister abgeholt werden.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

Schluckimpfung 1984/85

Der erste Impfgang für die Schluckimpfung im Winter 1984/9 findet am Donnerstag, 29.11.84, 16.00 Uhr in der Grundschulj in Ruppach-Goldhausen statt.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

?

was -utfuut *wo

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach - Ruppach-G oldhausen| Heiligenroth e.V.

Am 17.11.1984 finden folgende Handballspiele in der' sanghalle statt.

1. 14.45 Uhr

weibliche B Jugend Ahrbach I - Weißenthurm

2. 16.00 Uhr

Damen TuS Ahrbach-Westerburg

3. 17.30 Uhr

Senioren TuS Ahrbach II - Bad Ems II

4. 19.00 Uhr

Senioren TuS Ahrbach I - Westerburg II Die weibliche B-Jugend II muß am 17.11.84 um 15.00Uhrij Bannberscheid antreten. Treffpunkt 14.00 Uhr an der Vogel-J sanghalle.

Zuschauer sind recht herzlich eingeladen.

TuS 1921 Ahrbach

Samstag, 17.11.84 D Jugend Grenzhausen - Ahrbach Anstoß 14.30 Uhr in Hilgert C-Jugend Feldkirchen - Ahrbach Anstoß 15.30 Uhr in Feldkirchen Damenmannschaft Ahrbach - Mülheim (Pokalspiel)

Anstoß 17.00 Uhr in Ruppach-Goldhausen

Sonntag, 18.11.84 A Jugend Ahrbach - Betzdorf Anstoß 11.00 Uhr in Ruppach-Goldhausen II. Senioren Niederahr II - Ahrbach II Anstoß 12.30 Uhr in Niederahr

I. Senioren Ahrbach I - Dreikirchen Anstoß 14.30 Uhr in Ruppach-Goldhausen

Alle Freunde von attraktivem Amateurfußball sindwie^ Wochenende wieder recht herzlich eingeladen, dies gilt®

sonderen für die Spiele unserer Jugendmannschaften, wo^l

jungen Spieler gerade durch cjie Teilnahme ihrer Eltern®^ besonderen eine Unterstützung erhalten.