Montabaur 12 / 46/84
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Vogelsang - Erweiterung" der Ortsgemeinde Heiligenroth
Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG). Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 17.1.1984 beschlossen, den Bebauungsplan „Vogelsang" -Erweiterung" dergestalt zu ändern, daß das Flurstück Nr.109 (Flur 51) aus dem Planbereich herausgenommen wird.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht. Zerfas, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Vogelsang-Erweiterung" der Ortsgemeinde Heiligenroth
Offenlage der Änderungsunterlagen gemäß § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 17.1.1984 beschlossen, den Bebauungsplan „Vogelsang- Erweiterung" dergestalt zu ändern, daß das Flurstück Nr.
109 (Flur 51) aus dem Geltungsbereich herausgenommen wird. Der Änderungsentwurf einschl. Begründung liegt gemäß § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom
26.11.1984 bis 4.1.1985 (einschließlich)
jeweils während der Dienstzeit (montags mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.30 und 13.30 - 16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, Zimmer 201, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Heiligenroth während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus. (Hinweis: am 24. und 31.12.84 keine Einsichtnahme)
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Heiligenroth schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
VHS-GESCHÄFTSSTELLE
IN NEUEN RÄUMLICHKEITEN UND MIT
NEUER TELEFONNUMMER
Die Geschäftsstelle der Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur finden Sie ab sofort im Rathauserweiterungsbau auf der 2. Etage in Zimmer 208.
Die neue Rufnummer lautet 126.105.
Vertretung des Ortsbürgermeisters
Der Ortsbürgermeister ist in der Zeit vom 19.11. - 4.12.84 aus beruflichen Gründen gehindert (Schullandheimaufenthalt) die Dienstgeschäfte auszuführen.
Die Amtsgeschäfte übernimmt in dieser Zeit der I. Ortsbeigeordnete Erich Herbst, Breslauer Straße 27.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, unmittelbar mit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Verbindung auf. j zunehmen.
Zerfas, Ortsbürgermeister
RUPPACH-G0L0HAUSEN Verloren • Gefunden *
Beim Ortsbürgermester wurden folgende Fundgegenstände abgegeben:
1 einzelner Schlüssel (Fundort Friedhof Goldhausen)
1 Armbanduhr (Fundort Gewerbegebiet)
Die Gegenstände können beim Ortsbürgermeister abgeholt werden.
Ferdinand, Ortsbürgermeister
Schluckimpfung 1984/85
Der erste Impfgang für die Schluckimpfung im Winter 1984/9 findet am Donnerstag, 29.11.84, 16.00 Uhr in der Grundschulj in Ruppach-Goldhausen statt.
Ferdinand, Ortsbürgermeister
?
was -utfuut *wo
Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach - Ruppach-G oldhausen| Heiligenroth e.V.
Am 17.11.1984 finden folgende Handballspiele in der' sanghalle statt.
1. 14.45 Uhr
weibliche B Jugend Ahrbach I - Weißenthurm
2. 16.00 Uhr
Damen TuS Ahrbach-Westerburg
3. 17.30 Uhr
Senioren TuS Ahrbach II - Bad Ems II
4. 19.00 Uhr
Senioren TuS Ahrbach I - Westerburg II Die weibliche B-Jugend II muß am 17.11.84 um 15.00Uhrij Bannberscheid antreten. Treffpunkt 14.00 Uhr an der Vogel-J sanghalle.
Zuschauer sind recht herzlich eingeladen.
TuS 1921 Ahrbach
Samstag, 17.11.84 D Jugend Grenzhausen - Ahrbach Anstoß 14.30 Uhr in Hilgert C-Jugend Feldkirchen - Ahrbach Anstoß 15.30 Uhr in Feldkirchen Damenmannschaft Ahrbach - Mülheim (Pokalspiel)
Anstoß 17.00 Uhr in Ruppach-Goldhausen
Sonntag, 18.11.84 A Jugend Ahrbach - Betzdorf Anstoß 11.00 Uhr in Ruppach-Goldhausen II. Senioren Niederahr II - Ahrbach II Anstoß 12.30 Uhr in Niederahr
I. Senioren Ahrbach I - Dreikirchen Anstoß 14.30 Uhr in Ruppach-Goldhausen
Alle Freunde von attraktivem Amateurfußball sindwie^ Wochenende wieder recht herzlich eingeladen, dies gilt®
sonderen für die Spiele unserer Jugendmannschaften, wo^l
jungen Spieler gerade durch cjie Teilnahme ihrer Eltern®^ besonderen eine Unterstützung erhalten.

