Montabaur 11 / 46 / 84
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Preisskat der AH Eschelbach
Traditionsgemäß findet am 20.11.84 (Tag vor Buß- und Bettag) um 19.30 Uhr in der Waldbachhalle unser Preisskat statt. Wie in den vergangenen Jahren haben wir auch diesmal wieder ganz tolle Geld- und Sachpreise.
(Hir laden alle Freunde und Gönner zu dieser Veranstaltung
recht herzlich ein.
Für das leibliche Wohl ist auch in den neuen Räumen bestens | gesorgt.
HINWEIS: FÜR DIE AH-MITGLIEDER:
Hür treffen uns zu einer Abschlußbesprechung am Sonntag, 18.11,1984, 10.30 Uhr im Sportheim.
Preise nicht vergessen I
Hausfrauenbund Montabaur erprobt die Mikrowelle Lm Dienstag, dem 27. Nov. 1984, 19.00 Uhr, findet in der ILehrküche der Kevag, Bahnhofstraße, Montabaur, eine Veran- Istaltung unter dem Motto:
I Mikrowellen vielseitig und schnell^
IVorschläge für die Festtage, statt.
■Teilnehmer haben die Gelegenheit, die Weihnachtsrezepte linden Mikrowellen-Geräten zu erproben. lUnkostenbeitrag pro Person 7,50 DM.
■Anmeldung bei Christa Kissel, Tel. 4620.
■Ski-Club Horressen 1984
[km Samstag, 17.11.84 fährt der Ski-Club zum Schlittschuh- Lfen nach Neuwied.
[Treffpunkt ist um 13.00 Uhr auf dem Parkplatz an der Bürger- tube Horressen.
für die DSV-Ausweise werden von allen Mitgliedern Paßbilder benötigt.
fiese sollten umgehend bei Jens Diel abgegeben oder zu den ächsten Trainingsstunden mitgebracht werden.
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Jffentliche Bekanntmachung
|enächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Dienstag, 20. Nov. 1984 um 20.00 Uhr bSitzungssaal in der Ahrbachhalle statt. jiGESORDNUNG: peinliche Sitzung
■Beratung und Beschlußfassung über die Änderung und Erwei- Iterungdes Bebauungsplanes „Beul II"
|1. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gern. § 2a Abs. 1 u. 2 BBauG und des Beteiligungsver- fahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG.
|2- Zustimmungsbeschluß
Offenlegungsbeschluß gern. § 2a, Abs. 6 BBauG. Stellungnahme zu einem Aufforstungsantrag jtechlußfassung über die Haushaltsrechnung 1983 und Ent- ptungserteilung für das Haushaltsjahr 1983 verschiedenes.
Verabschiedung und Ehrung der ausgeschiedenen Ratsmitglie- Ber.
g 1 Boden, 13.11.1984 * r 9, Ortsbürgermeister
HEIUGENROTH:
Öffentliche Bekanntmachung
SATZUNG DER ORTSGEMEINDE HEIUGENROTH
ZUR ÄNDERUNG DER HAUPTSATZUNG
(1. Änderungssatzung)
vom 31. Okt. 1984
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Sept. 1973 (GVBI. S. 419 - BS 2020-1) i.V. m. § 8 Abs. 1,3 und 4 der Landesordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemO DVO) vom 21.2.1974 (GVBI. S. 98), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 10. April 1979 (GVBI. S. 111 - BS 2020-1), der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung ttir Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungVO Gemeinden) vom 1.1.1974 (GVBI. S. 105 - BS 2020-1-3) zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 3.8.1983 (GVBI. S. 208, die folgende Satzung beschlossen :
§ 1
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth vom 11.12» 1979 wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„In den Fällen, in denen eine dringliche Sitzung des Ortsgemeinderates nicht rechtzeitig in der Form des Abs. 1 öffentlich bekanntgemacht werden kann, erfolgt die Bekanntmachung durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln
a) an der Bushaltestelle am Feuerwehrgerätehaus
b) an der Einmündung der Kirchstraße in die Limburger Straße
c) an der Ecke Königsberger Straße / Fußweg Bergstraße
2. § 4 erhält folgende Fassung:
"§ 4
ART UND ZUSAMMENSETZUNG VON AUSSCHÜSSEN
(1) Der Ortsgemeinderat wählt folgende Ausschüsse:
a) Rechnungsprüfungsausschuß
b) Bauausschuß
c) Haupt- und Finanzausschuß.
Weitere Ausschüsse können bei Bedarf gewählt werden.
(2) Die Ausschüsse bestehen aus fünf Mitgliedern und Stellvertretern.
(3) Die Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse können aus der Mitte des Ortsgemeinderates und aus übrigen Bürgern gewählt werden. Die Zahl der Ratsmitglieder soll mindestens drei Mitglieder und Stellvertreter betragen".
§2
Diese Satzung tritt rückwirkend ab 4. Sept. 1984 in Kraft.
5431 Heiligenroth, 31. Okt. 1984 Ortsgemeinde Heiligenroth S. Zerfas, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31), wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer Platz , 5430 Mon tabaur, geltend gemacht worden ist.
Ortsgemeinde Heiligenroth 5431 Heiligenroth, 12.11.84 (S.) Zerfas, Ortsbürgermeister

