Montabaur
11/45/84
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der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen sotl, ist darzulegen.
( 3 ) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
Hinweis auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinlandpfalz (GemO)
Eine Verletzung der Bestimmungen über 3 die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Montabaur, 9.10.1984
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
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Änderung des Bebauungsplanes „Schul- und Sportzentrum der Stadt Montabaur gern. § 13 BBauG
Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich des jetzigen Realschulgebäudes
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1. Der Stadtrat der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 13.9.1984 beschlossen, den Bebauungsplan „Schul- und Sportzentrum" dergestalt zu ändern, daß für die Erweiterung des jetzigen Realschulgebäudes als künftigem Standort des Mons-Tabor-Gymnasiums die überbaubare Grundstücksfläche im südwestlichen Teil erweitert wird.
BEGRÜNDUNG:
Nach den Beschlüssen des Kreistages des Westerwaldkreises s <%i das Gebäude der Realschule im Schul- und Sportzentrum and das Gebäude des Mons-Tabor-Gymnasiums getauscht wer- e n. Um den gesamten Raumbedarf des künftigen Moris-Tabor- Vmnasiums abzudecken, ist eine Erweigerung des bisherigen 1 Bealschulgebäudes erforderlich
Die Zulässigkeit des Bauvorhabens setzt eine Erweiterung der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche voraus.
2. Die Bebauungsplanänderung wurde in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 BBauG durchgeführt, da durch diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden.
Eigentümerin der Schulflächen und des angrenzenden Geländes ist die Stadt Montabaur; eine Beteiligung nach § 13 Nr.
2 BBauG war somit nicht erforderlich.
Aufgestellt:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Bauamt
111/1,610-13
im September 1984
Der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes wird gern.
§ 24 GemO zugestimmt.
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Montabaur, den 2. Okt. 1984 Siegel Im Aufträge: Unterschrift.
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Ausstellung der VHS-Hobbykurse
in der Bürgerhalle des Rathauses 12. November -17. November 1984
Ikebana
Makramee
Batik
Bauernmalerei Porzellan-Malerei Aquarelles Malen Graphisches Zeichnen und Keramik
Stadtbücherei Montabaur 250 neue Bücher eingetroffen!
Wie die Büchereileiterin, Frau Nebgen, mitteilte, stehen neben den bereits vorhandenen ca. 12.000 Büchern ab sofort 250 neue Romane, Krimis und Sachbücher zur Ausleihe bereit.
ÖFFNUNGSZEITEN DER STADTBÜCHEREI IN DER KEHREINSTRASSE:
Dienstag und Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr Samstag von 10.00- 12.00 Uhr.
Fußballjugend TuS Montabaur
Samstag, 10.11.1984
14.30 Uhr D-Jugend Niedererbach - Montabaur
15.30 Uhr C-Jugend Glas Chemie II - Montabaur 15.30 Uhr B-Jugend Montabaur - Elbert
Die E-Jugend hat spielfrei!
Sonntag, 11.11.1984
11.00 Uhr A-Jugend Montabaur - Niederahr/Ö.
TuS Montabaur, Abt. Alte Herren
Samstag, 10.11.1984, 15.00 Uhr, Spiel in Heiligenroth gegen die dortige Altherren-Mannschaft. Treffpunkt 14.15 Uhr, Gaststätte Wolkenkratzer.
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