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Montabaur

11/45/84

Me­

der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begrün­den sotl, ist darzulegen.

( 3 ) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächen­nutzungsplanes oder der Satzung.

Hinweis auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland­pfalz (GemO)

Eine Verletzung der Bestimmungen über 3 die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Montabaur, 9.10.1984

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

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Änderung des BebauungsplanesSchul- und Sportzentrum der Stadt Montabaur gern. § 13 BBauG

Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich des jetzigen Realschulgebäudes

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1. Der Stadtrat der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 13.9.1984 beschlossen, den BebauungsplanSchul- und Sportzentrum" dergestalt zu ändern, daß für die Erweiterung des jetzigen Realschulgebäudes als künftigem Standort des Mons-Tabor-Gymnasiums die überbaubare Grundstücks­fläche im südwestlichen Teil erweitert wird.

BEGRÜNDUNG:

Nach den Beschlüssen des Kreistages des Westerwaldkreises s <%i das Gebäude der Realschule im Schul- und Sportzentrum and das Gebäude des Mons-Tabor-Gymnasiums getauscht wer- e n. Um den gesamten Raumbedarf des künftigen Moris-Tabor- Vmnasiums abzudecken, ist eine Erweigerung des bisherigen 1 Bealschulgebäudes erforderlich

Die Zulässigkeit des Bauvorhabens setzt eine Erweiterung der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grund­stücksfläche voraus.

2. Die Bebauungsplanänderung wurde in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 BBauG durchgeführt, da durch diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden.

Eigentümerin der Schulflächen und des angrenzenden Gelän­des ist die Stadt Montabaur; eine Beteiligung nach § 13 Nr.

2 BBauG war somit nicht erforderlich.

Aufgestellt:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Bauamt

111/1,610-13

im September 1984

Der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes wird gern.

§ 24 GemO zugestimmt.

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Montabaur, den 2. Okt. 1984 Siegel Im Aufträge: Unterschrift.

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Ausstellung der VHS-Hobbykurse

in der Bürgerhalle des Rathauses 12. November -17. November 1984

Ikebana

Makramee

Batik

Bauernmalerei Porzellan-Malerei Aquarelles Malen Graphisches Zeichnen und Keramik

Stadtbücherei Montabaur 250 neue Bücher eingetroffen!

Wie die Büchereileiterin, Frau Nebgen, mitteilte, stehen neben den bereits vorhandenen ca. 12.000 Büchern ab sofort 250 neue Romane, Krimis und Sachbücher zur Ausleihe bereit.

ÖFFNUNGSZEITEN DER STADTBÜCHEREI IN DER KEHREINSTRASSE:

Dienstag und Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr Samstag von 10.00- 12.00 Uhr.

Fußballjugend TuS Montabaur

Samstag, 10.11.1984

14.30 Uhr D-Jugend Niedererbach - Montabaur

15.30 Uhr C-Jugend Glas Chemie II - Montabaur 15.30 Uhr B-Jugend Montabaur - Elbert

Die E-Jugend hat spielfrei!

Sonntag, 11.11.1984

11.00 Uhr A-Jugend Montabaur - Niederahr/Ö.

TuS Montabaur, Abt. Alte Herren

Samstag, 10.11.1984, 15.00 Uhr, Spiel in Heiligenroth gegen die dortige Altherren-Mannschaft. Treffpunkt 14.15 Uhr, Gaststätte Wolkenkratzer.

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