Montabaur 9/44/84
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HINWEISE:
| a )§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche ) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeich- neten Vermögensnachteile eingetreten sind
Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
|(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Ü3hren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
§ 24 (6) GemO
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz- GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBl. S. 31) wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) 'und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz , 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
543 Montabaur, 29.10.1984 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
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Martinszug MT-Horressen und MT-Elgendorf
Am Samstag, dem 10.11. geht der Martinszug von Horressen und Eigendorf zur Waldschule. Treffpunkt ist um 18 Uhr in der Kirche in Horressen und Eigendorf.
Pfarrbücherei MT-Horressen
Am Sonntag, dem 4.11. Weihnachtsbuchausstelluna im Pfarr- heim Horressen Öffnungszeiten: 9.45 - 12.00 Uhr und von 14.00- 17.00 Uhr.
Die Pfarrbücherei bleibt an diesem Tag geschlossen !
JSG Horressen E/E/St.
Samstag, den 3.11.1984
14.30 Uhr D-Jugend Horressen E/E/St. - Hundsangen St./W.
14.30 Uhr C II Jugend Horressen E /E/St. - Helferskirchen Sportplatz in Eschelbach
15.30 Uhr C I Jugend Horressen E/E/St. - Marienrachdorf
15.30 Uhr B I Jugend Eisbachtal - Horressen E/E/St.
Hartplatz in Nentershausen (Bus)
Sonntag, 4.11.1984
11.00 Uhr A II Jugend Niederahr/Ö. - Horressen E/E/St. Sportplatz in Otzingen (Bus)
11.00 Uhr A I Jugend Asbach - Horressen E/E/St.
Hartplatz in Asbach (Bus)
SG Horressen / Eigendorf Sonntag, 4.11.84, 14.30 Uhr Urbach/Dernbach gegen SG Horressen/Elgendorf I SG Horressen / Elg. 11 hat spielfrei.
Eigendorf, Jahrgangstreffen 1951 - 52
Zum Jahrgangstreffen am Freitag, dem 9.11.84 um 20 Uhr in der Gaststätte „Forellenstube" sind alle recht herzlich eingeladen.
TSV Eigendorf, Abt. „Alte Herren"
Am Samstag, dem 3.11.84 spielen wir gegen die AH von Stahlhofen.
Treffpunkt in Horressen 15.30 Uhr. Spielbeginn in Horressen 16.00 Uhr.
Kneipp-Verein
Am Dienstag, dem 13. Nov. 1984 spricht um 19.30 Uhr Dr. Dieter Skoluda im Krankenhaus Montabaur, Lehrsaal, über „Erkrankung der unteren Harnwege"
Hierzu laden der Kneipp-Verein und die VHS Montabaur ein.
Altennachmittag bei der Sundeswehr
Am Donnerstag, 15.11.1984, findet im Haus Mons Tabor ein von der Bundeswehr veranstalteter Altennachmittag statt. Anmeldungen nimmt das kath.Pfarrbüro Montabaur, Obere Plötzgasse, Tel. 02602/3366 entgegen. Der Unkostenbeitrag beträgt 3,- DM.
Ski-Club Horressen 1984
Am 3. und 4.11.84 findet in der Bürgerstube in Horressen der 1. Skibasar des jungen Vereins statt.
Jeder - auch Nichtmitglieder - kann gebrauchte Wintersportartikel zum Kauf anbieten und kaufen.
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