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Montabaur 8/44/84

Frage nie den Verfassungsschutz, wer du bist er weiß es!

BRD i960

Regie Bernhard Sinke/

Buch Alf Brusteihn. Bernhard Sinke! Darsteller Helmut Grient. Angela Motma. Martin Benrath u a 90 Mm. Frei ab 16 Jahren (Empfehlung) Farbfilm, Pi eisgruppe 5

Kalfaestelll

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Ein Schüler bringt sich um. Er hat für einen V-Mann des Verfassungsschüt­ze» seine Mitschüler bespitzelt. Sein Lehrer Brasch wird von dem V-Mann Korner angesprochen, ebenfalls Splt- ze/dlenste zu leisten. Wutend lehnt er ab, geht zu einer Zeitung, entfacht ei­

nen Skandal und wird schließlich aus dem Schuldienst entlassen. Korner wird wegen seine» Versagens ausge­schaltet. Er nimmt Rache: an Brasch, Indem er Ihm die Basis seine; bürger­lichen Existenz zerstört; an seinen ehemaligen Auftraggebern, indem

er Brasch das Material über die Machenschaften des Verfassungs­schutzes ubergibt. Brasch erzwingt ein Treffen mit dem politisch Veranh wörtlichen.

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MONTABAUR

Aus den Gemeinden

Gedenken an die Opfer der Gewaltherrschaft der Jahre 1933 -1945

IHR OPFER IST UNSERE VERPFLICHTUNG ZUM FRIEDEN"

Den Monat November, in dem wir ganz besonders unserer Toten gedenken, möchten wir zum Anlaß nehmen, um Sie »ver­ehrte Mitbürger um die aktive Mithilfe zur Errichtung einer Gedenkstätte für die Opfer der Gewaltherrschaft der Jahre 1933 bis 1945 zu bitten.

Neben dem Ehrenmal für die Gefallenen des Weltkrieges 1914/ 1918 auf dem alten Friedhofsteil des städtischen Friedhofs an der Friedensstraße und den Einzelgedenkstätten für die Gefal­lenen der beiden Weltkriege in den Stadteilen gibt es in Monta­baur bisher keine zentrale Stätte zum Gedenken der Opfer der Jahre 1933 bis 1945. Die Tafeln in der Kapelle des Ehren­hainsWesterwald" enthalten lediglich die Namen der 1009 Kriegstoten des letzten Krieges, die auf dem Ehrenhain be­stattet sind.

Der Rat der Stadt Montabaur hat daher beschlossen, in der alten Kapelle auf dem Friedhof an der Friedensstraße Gedenk tafeln mit den Namen aller Opfer des nationalsozialistischen Regimes aus der Stadt Montabaur und ihren Stadtteilen anzu­bringen.

Die bisher angestellten Ermittlungen der Verwaltung zur Erfas­sung einer vollständigen Namensliste haben leider nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt, da weder das städtische Archiv noch sonstige der Stadt bekannte Stellen über die not­wendigen Daten verfügen.

Wir richten daher die Bitte an die Bürger der Stadt Montabaur einschl, der Stadtteile, der Friedhofsverwaltung bei der Ermitt- lung-der Namen behilflich zu sein. Hinweise zur Feststellung einer verstorbenen Person f deren Sterbejahr oder eines über­lebenden Angehörigen werden unter der telefonischen Durch­wahlnummer 126129 erbeten.

Verehrte Mitbürger, falls Sie einen Verstorbenen gekannt haben sollten, dessen Name auf den Gedenktafeln zu erfassen wäre, gehen Sie bitte davon aus, daß dieser Name der Friedhofsver­waltung bisher nicht bekannt ist. Jeder Hinweis, auch der Ihre, istwertvoll.

Sorgt ihr, die ihr noch im Leben steht, daß Friede bleibe,

Friede zwischen den Menschen,

Friede zwischen den Völkern". Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Friedhofsverwaltung

Öffentliche Bekanntmachung Satzung

der Stadt Montabaur über die Fortentwicklung eines Gemar­kungsteils von Bladernheim als im Zusammenhang bebauter Ortsteil (Fortentwicklungssatzung Bladernheim) vom 29. Okt. 1984

Aufgrund des § 34 Abs. 2 a des Bundesbaugesetzes in der Fas-] sungder Bekanntmachung.vom 18.8.1976 (BGBl. I S, 2256) zuletzt geändert durch Gesetz zur Beschleunigung von Verfah-I ren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städte-J baurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit§ j 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), j zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31) hat der Stadtrat von Montabaur am 13. Sept. 1984 folgende Satzung beschlossen, die nach'Genehmigung durch die Kreis­verwaltung des Westerwaldkreises vom 22. Okt. 84 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Für den Teil des GebietesIn der Hehl" im Stadtteil Bladern­heim, der im beigefügten Lageplan rot umrandet ist, wirdgenl § 34 Abs 2 a BBauG eine Entwicklungssatzung aufgestellt,

Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Die Stadt Montabaur beabsichtigt, den Geltungsbereich die» Satzung als zusammenhängend bebauten Ortsteil zu entwicktlj Im Geltungsbereich dieser Satzung bestimmt sich die planunpj rechtliche Zulässigkeit baulicher Vorhaben nach § 34 BBauGj

§ 3

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntj machung in Kraft.

5430 Montabaur, 29. Okt. 1984 Stadt Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

GENEHMIGT:

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur

Montabaur, den 22. Okt. 1984 Im Aufträge Grobe, Baurat