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Montabaur 5/44/84

Kriegsgriberfürsorge - Dienst am Menschen

Dienst am Frieden

[jjbe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

,ls der in Anbetracht der vielen Kriegstoten nach dem 1. Welt­krieg im November 1919 gegründete Volksbund Deutsche j Kriegsgräberfürsorge es sich zur Aufgabe machte, an Stell e ^Staates die Sorge und Pflege von unzähligen Soldatengräbern lies 1. Weltkrieges zu übernehmen, konnten seine Väter nicht einmal ahnen, daß der gleiche Volksbund 65 Jahre später vor einer kaum lösbaren Aufgabe stehen würde.

Eine Aufgabe, die sich nicht zuletzt darin widerspiegelt, daß alleine 1,5 Mill. deutsche Gefallene aus den beiden letzten Kriegen auf 366 Soldatenfriedhöfen und vielen Einzelanlagen [in80 Ländern der Erde eine liebevolle Betreuung erfahren; verbunden mit dem dauernden Ruherecht, das ihnen durch

eine weltweite Vereinbarung zugesichert wurde.

Ein Ausmaß an Hinterlassenschaft, das der Volksbund kaum |zu bewältigen vermag.

[Nach langen Bemühungen sind die ersten Soldatenfriedhöfe [inRußland dem Volksbund übergeben worden. Erstmals konn­ten Angehörige die Gräber ihrer dort ruhenden Kriegstoten besuchen.

[Aber - in Rußland gibt es noch 2,2 Millionen deutsche - [Kriegstote ohne Grab.

Kriegsgräber sind eine dauernde Mahnung zum Frieden.

[Wer selbst einmal inmitten von mehr als 30.000 Kreuzen ge­ltenden hat, kann sich dieser eindringlichsten aller Friedens- Imahnungen nicht entziehen. i

Mehr als 115.000 Jugendliche aus 28 Ländern nahmen an ^ lugendlagern des Volksbundes unter dem MottoVersöhnung über den Gräbern" teil.

Oer Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge leistet aktive iFriedensarbeit.

Diese zu unterstützen ist unser aller Verpflichtung. |

Ichrufe Sie deshalb zur Hilfe auf.

linder Zeit vom 1. bis 17.11.1984 findet die Haus- und KtraBensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräber- Birsorge statt.

Inder Stadt Montabaur wird die Sammlung wiederum durch Sol- Beten der Bundes weh rkaserne erfolgen. Sie beginnt am Dienstag, Bern 13. Nov. und endet am Donnerstag, dem 15. Nov. 1984. elfen Sie mit einer S p e n d e-

Jnterstützen Sie das weltweite humanitäre Wirken des Volks- Bundes.

Bielen Dank.

Br.Possel-Dölken, Dieter Kranz,

Bürgermeister Beauftragter des Volksbundes

Hinweis

Bf die neuen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen reine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

bl, Januar 1984 wurden die versicherungsrechtlichen Voraus­setzungen für eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähig- Beit verschärft. Ein Anspruch auf eine solche Rente besteht rundsätzlich nur noch dann,

Bl wenn die Wartezeit erfüllt ist (= 60 Monate Versicherungs- B zeit vor Eintritt der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

oder 240 Monate Versicherungszeit vor der Antragstellung)

B Un dvon den letzten 60 Kalendermonaten vor Eintritt der B ® eru f $ ' oder Erwerbsunfähigkeit mindestens 36 Kalender-

^°nate mit Beiträgen für eine versicherungspflichtige Beschäf-

^ong oder Tätigkeit belegt sind

oder

ynn die Wartezeit erfüllt ist, vor dem 1. Januar 1984 eine H ers ' c herungszeit von 60 Kalendermonaten zurückgelegt | JJWde und seit Januar 1984 jeder Kalendermonat bis zum

Ode des Kalenderjahres vor Eintritt des Versicherungsfalles '"'l Beiträgen (Pflicht- oder froiwillioen Beiträaen) beleat ist

oder in diesen Monaten ein gleichgestellter Tatbestand vorliegt. Gleichgestellte Tatbestände sind z.B. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, die eine versicherungspflichtige Beschäf­tigung unterbrochen haben, Zeiten der Arbeitslosigkeit,

Zeiten der Schulausbildung, Zeiten der Erziehung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr eines Kindes.

Beim Eintritt der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im 2.Halb­jahr 1984 müssen die Monate Januar bis Juni 1984 belegt sein.

Bei Versicherten, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausüben und die deshalb die Voraussetzungen unter Buchstabe a) nicht erfüllen, bleibt eine erworbene An­wartschaft auf eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähig­keit nur aufrechterhalten, wenn die Voraussetzungen nach Buchstabe b) erfüllt werden. Das kann ggf. durch eine freiwilli­ge Beitragsleistung geschehen.

SIE WERDEN BERATEN:

1. Vom Sachbearbeiter für Rentenangelegenheiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung,

Herrn Stenner oder Herrn Schrupp.

Telefon: 126156, Rathaus-Altbau, Zimmer 21

2. Vom Beratungsdienst der Bundesversicherungsanstalt für An­gestellte (BfA) an jedem 1. und 3. Dienstag im Monat.

von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr.

Vom Beratungsdienst der Landesversicherungsanstalt Rhein­land-Pfalz (LVA) am 13.11.1984 und 4.12.1984 von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr.

Für die Nachmittagssprechstunden wollen Sie bitte einen Ter­min vereinbaren.

Diese Beratungen - bei denen auch ein mobiles Datensichtge­rät zur Verfügung steht - werden im Rathaus-Altbau, Zimmer 21, durchgeführt. (Terminvereinbarung telefonisch unter der Nr. 02602/216156)).

Fußgängerzone in Montabaur am 3.11.1984

Die Innenstadt von Montabaur wird am verkaufsoffenen Sams­tag, dem 3.11.1984 für jeglichen Verkehr in der Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr gesperrt. Die Sperrstrecke und die Umleitungen entsprechen denen der bisherigen Fußgängerzonen.

Die HaltestelleRathaus" wird für diesen Tag an den Konrad- Adenauer-Platz verlegt.

Die Sperr- und Umleitungsstrecken sind entsprechend beschil­dert, wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um besondere Auf­merksamkeit und Rücksichtnahme. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde -

Vereine u.Verbände berichten

Liederabend der freischaffenden blinden Künstler des Deutschen Musikverbandes

Ursula Emmerich-Apel, Sopran Klavierbegleitung

Werke von F. Schübert, R. Schumann, J. Brahms, R. Strauß und A. Dvorök, Montabaur, den 9. November 1984, 20.00 Uhr im Rittersaal des Schlosses.

Karten sind an der Abendkasse erhältlich. Der Reinerlös fließt ausschließlich den blinden Künstlern und deren Unterstützungs­kasse zu.

Kartoffelspeise wertprüfung

Am 6.11.1984 veranstaltet die Staatl. Seratungs- und Weiter­bildungsstelle für Land- und Hauswirtschaft, Kirchstr. 45,

543 Montabaur, um 14 Uhr eine Kartoffelspeisewertprüfung.