Montabaur 4/44 / 84
Lehrer und Schüler schlagen Brücken zur ruandischen Patengemeinde des Westerwaldkreises
Müller, Freilingen und Anja Börner, Niedererbach, den zentralafrikanischen Staat bereisen.
Während das Glück bei einer Verlosungsaktion des Arbeitskreises Ruanda „für 2,50 DM nach Ruanda" den beiden Schülerinnen die Reise bescherte, unternehmen die beiden Lehrkräfte die Excursion in eines der ärmsten Länder der Welt auf eigene Kosten.
BÜRGERMEISTER DOKTOR POSSEL-DÖLKEN, der Schirmherr dieser Verlosungsaktion war, überreichte im Rathaus den beiden Schülerinnen die Flugtickets. Die Flugkarten wurden aus der Verlosungsaktion finanziert. Den fehlenden Restbetrag spendete die Stadt Montabaur.
Die bisherige Bilanz der Ruandahilfe im Westerwaldkreis brachte den stattlichen Betrag von weit übei;50.000,- DM, die von Kirchen und ihren Gruppen, Verbänden, Vereinen und Privatpersonen gespendet wurden. Mit diesem Geld wird zur Zeit das Gesundheitszentrum in Mugesera wieder in einen menschen- und patientenwürdigen Zustand hergerichtet.
Weitere Aktionen des Arbeitskreises Ruanda sind in der Vorweihnachtszeit ein Weihnachtsbasar und im März 1985 eine Ausstellung in der Bürgerhalle des Rathauses in Montabaur.
VOLKSHOCHSCHULE DER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR
Volkshochschule sucht noch weitere freundliche Helfer
Damit wir nicht nur in Montabaur und in gewissem Umfang in den Ortsgemeinden ein Programm planen und verwirklichen können, richten wir an freundliche Helfer folgende Bitte:
Wer -ehrenamtlich - bereit ist, in seiner Gemeinde für die VHS Kontakte zu knüpfen bzw. zu pflegen, d.h. uns bei dem Versuch zu unterstützen, die VHS-Arbeit stärker in den Außenbereichen der Verbandsgemeinde wirksam werden zu lassen, möge sich bitte bei der Geschäftsstelle melden.
Kommunalpolitisches Seminar der Volkshochschule
Aufgrund verschiedener Anfragen bietet die Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur ein kommunalpolitisches Seminar an.
DAS ANGEBOT RICHTET SICH AN
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(insbesondere an die am 17. Juni 1984 neugewählten Ratsmitglieder)
andere in der Kommunalpllitik tätige Personen, sonstige interessierte Bürger.
MÖGLICHE THEMEN oo Stellung der Gemeinden im Verfassungsgefüge der Bund«
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republik Deutschland,
Aufgaben der Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise,
die Gemeindeorgane (Gemeinderat/Bürgermeister), ihre Aufgaben und die Abgrenzung ihrer Kompetenzen, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder Wie kommt ein Ratsbeschluß zustande? der Haushaltsplan der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde.
Wünsche der Kursteilnehmer werden berücksichtigt.
DAUER DES SEMINARS: ca. 5 Doppelstunden (90 Min.l Beginn: Mittwoch, 7. Nov. 1984, 19.30 Uhr
Hauptschule Montabaur, Schulzentrum
Wenn Sie Interesse haben, an einem kommunalpolitischem Seminar und den vorgenannten Kursen der Volkshochschule, teilen Sie dies bitte der
Geschäftsstelle der VHS Konrad-Adenauer-Platz 5430 Montabaur Telefon: 02602/126.109
mit.
Ausstellung der VHS-Hobbykurse
in der Bürgerhalle des Rathauses 12. November -17. November 1984
Ikebana
Makramee
Batik
Bauernmalerei Porzellan-Malerei Aquarelles Malen Graphisches Zeichnen und Keramik
Krieff
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MITGLIEDER DER KOMMUNALEN VERTRETUNGsJ KÖRPERSCHAFTEN H
ZIEL DES SEMINARS
ist es, einen Überblick über die Arbeitsweise der Räte und der Verwaltung der Gemeinden und Verbandsgemeinden zu geben, über Rechte und Pflichten der Mandatsträger zu informieren, Kurzum: das nötige Hintergrundwissen zu verschaffen, um Zusammenhänge der Arbeit in den Kommunen besser verstehen zu können.
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Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr . 41
Telefon (02624) 3 061-4. >Telex 869502 mgirm - Veranfwor*/»ch für den Inhalt Linus Wittich. Bezugspreis mo natl. DM 2,30 bei Ortszustefiung Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,80 + Versandkosten
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0?FE NT LACHEN BEKANNTMACHUNGEN DER KOMMUNALVERWMT«» c ®I Für Anzeigenveröffenflr'chungen v. Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste- Sei ^ ■ Zieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen
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