Montabaur
15/43/84
EITELBORN
öffentliche Bekanntmachung über die Nachricht zum Ab- markungstermin und die Offenlegung des Abmarkungsergeb- nisses
1, Terminsnachricht
Am Freitag, dem 2.11.1984 von 8.30 -11.30 Uhr ffndet in der Gemeinde Eitelborn (Treffpunkt Sitzungszimmer im Gemeindehaus ) ein Abmarkungstermin statt, zu dem hiermit öffentlich benachrichtigt wird.(siehe §§ 9 und 10 des Landesgesetzes über die Abmarkung der Grundstücke vom 7.12.1959 IGVBI. S. 240, BS 219-2) in der Fassung vom 4.12.1972 (GVBI. S. 361).
Betroffen sind die unter Nr. 3 aufgeführten Anliegerflurstücke desStreimerich. Der Abmarkungstermin findet statt aufgrund r von der Verbandsgemeinde beantragten Teilungsvermessung und Grenzfeststellung.
Während des Abmarkungstermines wird den betroffenen Grundstückseigentümern Gelegenheit gegeben, sich mit der Abmarkung einverstanden zu erklären. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch bei Nichterscheinen abgemarkt werden kann» Die Wahrnehmung des Termines geschieht auf eigene Kosten.
2. Offenlegung des Abmarkungsergebnisses Grundstückseigentümer, die an dem oben genannten Abmarkungstermin nicht anwesend sind, können sich über die erfolgten Abmarkungsmaßnahmen im Einzelnen anhand der Abmarkungsniederschrift unterrichten, die in der Zeit vom 5.11.1984 bis Freitag, den 30.11.1984 in den Diensträumen des Katasteramtes Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Montabaur, Tel.: 02602/4017 montags bis freitags von 8.00 bis 12.00
Uhr offenliegt (siehe § 14 Abs. 1 des Abmarkungsgesetzes).
Gegen die offengelegten Abmarkungsergebnisse kann inner- Jhalb von drei Wochen nach Ablauf der Offenlegungsfrist eine (Nachprüfung der Abmarkung bei dem Katasteramt beantragt werden. Die Kosten der Nachprüfung fallen dem Antragstel-
J er zur Last, wenn sich die Richtigkeit der Abmarkung bestä- igt (§ 14 Abs. 2 bis 7 des Abmarkungsgesetzes).
Betroffene Flurstücke Die folgenden Flurstücke der Gemarkung Eitelborn sind betroffen:
: lur 4, Flurstück Nr.
HO, 2/13, 2/8, 2/6, 2/12, 69/1,15/1,15/2,15/3,15/4,
5/5,15/6,16/1, 68/9, 70/1, 17/5,17/1, 17/2, 17/4,18/1,19/7, 1/1,31/3, 31/5, 31/4, 31/2, 32/1, 32/2, 36/1, 36/2, 36/3, 6/4,37/1, 37/2, 38, 39, 40, 41/1,11/1, 10, 9, 7/2, 7/6,
40/10,175/1,174/6, 220/4, 68/8,178/9, 68/7,178/10,
78/11,178/12, 185/7, 68/6, 186/8, 186/9, 187/8, 222/3,
8,188/7,188/6,188/5, 223/5, 68/5, 192/4,192/2,
®/4,224/2, 68/3,193/8,193/7,193/6, 193/13* 185/8.
öntabaur, den 2Z10.1984 ptasteramt
frn Aufträge: gez. Unterschriften
adenbach
Entliehe Bekanntmachung
>a nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet ^Mittwoch, 31.10.1984 um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt
[agesordnung
|1fentfiche Sitzung
' 9 ene hmigung von überplanmäßigen Ausgaben j eratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines
, Zuschi
usses an den Kath. Kindergarten Arzbach
3. Beratung und Beschlußfassung über die Art der Ausleuchtung der Triftstraße und des Verbindungsweges Westerwald/ Triftstraße sowie anschließende Auftragsvergabe
4. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau des Verbindungsweges Westerwald-/Triftstraße und ggf. Auftragsvergabe
5. Beratung und Beschlußfassung über die Art der Oberflächengestaltung für die Triftstraße (unterer Teil)
6. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes bis 1988
7. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Ortlsage" im Bereich des Flurstückes Nr 24 (ßlur 19)
8. Beratung und Beschlußfassung über Festlegungen zu Sitzungsniederschriften, Ratssitzungen und zur Informationspflicht des Bürgermeisters - Antrag der FWG-Fraktion - Dombo -
9. Beratung und Beschlußfassung über eine Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kadenbach - Antrag der FWG-Fraktion - Dombo -
10. Verschiedenes
5411 Kadenbach, 22.10.1984 gez. Karbach, Ortsbürgermeister
Termine Fraktionssitzungen
Wählergruppe Karbach - Freitag, 26.10.1984,19.00 Uhr im Bürgermeisteramt
SPD-Fraktion - Montag, 5.11.1984, 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt
Die Festlegung der Termine für die Fraktionssitzungen der CDU-Fraktion und der FWG-Dombo erfolgt intern.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 17.10.1984
Verpflichtung eines in den Rat nachgerückten Mitgliedes
Zu Beginn der Sitzung am 17.10.1984 verpflichtet der Ortsbürgermeister durch Handschlag das in den Rat nachgerückte Mitglied Herbert Best. Herr Best war in den Rat einberufen worden, nachdem der I. Ortsbeigeordnete Karl G. Bechtle die Niederlegung seines Ratsmandates erklärt hatte. Gemäß den Bestimmungen in der Gemeindeordnung ist die Verpflichtung die Voraussetzung für die Aufnahme der Arbeit im Rat, d.h. ohne diese ist der in den Rat Berufene nicht berechtigt an Entscheidungen mitzuwirken.
Zuschußgewährung an ev.-Kirchengemeinde Neuhäusel beschlossen
Die ev. Kirchengemeinde Neuhäusel hatte an die Beteiligten, d.h. von ihr betreuten Gemeinden ein Antragsschreiben zur Erlangung von Zuschüssen gerichtet. In diesem Schreiben wurde dargelegt, daß die jetzige Raumsituation unzureichend ist und bauliche Erweiterungen erforderlich sind. Für die geplanten Arbeiten wurde eine Unterstützung durch die Gemeinden erbeten. Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde ein Verteilungsmaßstab erarbeitet, der eine Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Kadenbach in Höhe von 1.785,- DM vorsah. Unter Zugrundelegung dieses Kostenverteilungsmaßstabes stimmte der Rat einstimmig einer Zuschußgewährung zu.
Erlaß einer neuen Geschäftsordnung beschlossen Gemäß den Bestimmungen in der Gemeindeordnung hat der Ortsgemeinderat zu Beginn einer Legislaturperiode über die Verabschiedung einer Geschäftsordnung zu beschließen.
Sofern er binnen 6 Monaten nach Beginn der neuen Legislaturperiode dem nicht nachkommt, erlangt eine vom Ministerium des Inneren und für Sport erlassenen Mustergeschäftsordnung Geltung . Von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde vorgeschlagen, eine auf die örtlichen Belange der Gemeinden abgestellte Geschäftsordnung zu beschließen. Hierzu wurde ein Entwurf der in einigen Passagen abweichende Regelungen zur Mustergeschäftsordnung enthält, vorgelegt.

