Montabau
r-19 -39/84
hobingen
Sitzung des Ortsgemeinderates
nie nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am Donnerstag, 4. Oktober 1984, um 20.00 Uhr, im Gemeindehaus,
statt.
TAGESORDNUNG:
I ÖFFENTLICHE SITZUNG
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 21.8.1984
2 Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan 1985
3 Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer neuen Geschäftsordnung
4. Wahl der Mitglieder und Stellvertreter für den Rechnungs- priifungsausschuß
5. Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschußantrag der Grundschule Horbach
6. Beratung und Beschlußfassung über die Gestaltung des Brunnenplatzes
|7. Beratung und Beschlußfassung über die weiteren Reparaturarbeiten in der Buchfinkenlandhalle
|8. Verschiedenes.
. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
|l. Grundstücksangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes.
[Hiibingen, 24.9.1984
IHoffmann, Ortsbürgermeister
was-«^fiwo
HORBACH [Spvgg. Horbach
i Wochenende kommt es zu folgenden Begegnungen: onntag, 30.9.1984:
iStaudt I - Horbach I um 15.00 Uhr
Horbach II — Niederelbert II um 13.00 Uhr
FREITAG, 28. Sept. 1984
|Eswird nochmals an die am Freitag, 28. Sept. 1984, Beginn: (18.00 Uhr, in der Grillhütte Gackenbach stattfindende Grillfete Sir alle Helfer beim Sportplatzbau sowie beim Dorfturnier hin- lewiesen. Der entsprechende Personenkreis ist herzlich eingela-
HUBINGEN
Ausflug der Freiw. Feuerwehr Hübingen
?u unserem Tagesausflug nach Vianden/Luxemburg treffen Mrunsam Samstag, dem 29. Sept., um 6.45 Uhr am Gasthaus ‘ echt.
Um den Tagesablauf nicht zu verzögern, bitten wir alle Aus- jflugsteilnehmer den Abfahrtszeitpunkt möglichst einzuhalten. f*ir erinnern nochmals daran, daß wegen des Grenzübertritts Nh Luxemburg ein gültiger Personalausweis oder Reisepaß Erforderlich ist.
Li
rteiw. Feuerwehr Hübingen - Änderung der Alarmbereitschaft -
> Samstag, dem 29. Sept. 1984, befinden sich die Mitglieder * r ^ re ' w - Feuerwehr auf einer Ausfaugsfahrt.
'Bedarfsfälle ist an diesem Tag eine Alarmierung der Feuerwehr über Notruf 1 1 2 oder 02602/5011 (Schutzpolizei JJontabaur) durchzuführen. f lr ^ tten die Bevölkerung um Beachtung.
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EISBACHGEMEINDEN
GIROD
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, 2. Oktober 1984, um 19.30 Uhr, im Pfarr- und Jugendheim statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 30.8.1984
2. Verpflichtung des in den Rat nachgerückten Ratsmitgliedes
3. Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder
4. Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Umlegungsausschusses
5. Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses
6. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Schulstraße
7. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Au sbau be itragssatzu ng
8. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beitragsangelegenheit
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes.
Girod, 25.9.1984 Leber, Ortsbürgermeister
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Kleinholbach" der Ortsgemeinde Girod;
Bekanntmachung der Genehmigung nach § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG) und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes
Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 30.8. 1984 gemäß §§ 2 und 10 des Bundesbaugesetzes (BBauG) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) die Bebauungsplanänderung/-erweiterung "Kleinholbach" als Satzung beschlossen. Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat beschlossen, diese Satzung gemäß § 155 a Abs. 5 BBauG rückwirkend ab 20.5.1983 in Kraft zu setzen.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 25.9.1984 (Az. 6A/60, 610-13) diese Bebauungsplanänderung genehmigt und gleichzeitig die Genehmigung des Beschlusses über die rückwirkende Heilung von Verfahrensfehlern im Sinne des § 155 a Abs. 5 BBauG erteilt.
Die Genehmigung der Kreisverwaltung hat folgenden Wortlaut:
"Zur Änderung und Erweiterung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebau recht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesbaugesetz und die Weitergeltung städtebaulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), die Genehmigung erteilt.
Gleichzeitig genehmigen wir den Beschluß über die rückwirkende Heilung von Verfahrensfehlern im Sinne des § 155 a Abs. 5 BBäuG.

