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Montabau

r-19 -39/84

hobingen

Sitzung des Ortsgemeinderates

nie nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am Donnerstag, 4. Oktober 1984, um 20.00 Uhr, im Gemeindehaus,

statt.

TAGESORDNUNG:

I ÖFFENTLICHE SITZUNG

1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 21.8.1984

2 Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kul­turplan 1985

3 Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer neuen Geschäftsordnung

4. Wahl der Mitglieder und Stellvertreter für den Rechnungs- priifungsausschuß

5. Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschußantrag der Grundschule Horbach

6. Beratung und Beschlußfassung über die Gestaltung des Brunnenplatzes

|7. Beratung und Beschlußfassung über die weiteren Reparatur­arbeiten in der Buchfinkenlandhalle

|8. Verschiedenes.

. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

|l. Grundstücksangelegenheiten

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes.

[Hiibingen, 24.9.1984

IHoffmann, Ortsbürgermeister

was-«^fiwo

HORBACH [Spvgg. Horbach

i Wochenende kommt es zu folgenden Begegnungen: onntag, 30.9.1984:

iStaudt I - Horbach I um 15.00 Uhr

Horbach II Niederelbert II um 13.00 Uhr

FREITAG, 28. Sept. 1984

|Eswird nochmals an die am Freitag, 28. Sept. 1984, Beginn: (18.00 Uhr, in der Grillhütte Gackenbach stattfindende Grillfete Sir alle Helfer beim Sportplatzbau sowie beim Dorfturnier hin- lewiesen. Der entsprechende Personenkreis ist herzlich eingela-

HUBINGEN

Ausflug der Freiw. Feuerwehr Hübingen

?u unserem Tagesausflug nach Vianden/Luxemburg treffen Mrunsam Samstag, dem 29. Sept., um 6.45 Uhr am Gasthaus echt.

Um den Tagesablauf nicht zu verzögern, bitten wir alle Aus- jflugsteilnehmer den Abfahrtszeitpunkt möglichst einzuhalten. f*ir erinnern nochmals daran, daß wegen des Grenzübertritts Nh Luxemburg ein gültiger Personalausweis oder Reisepaß Erforderlich ist.

Li

rteiw. Feuerwehr Hübingen - Änderung der Alarmbereitschaft -

> Samstag, dem 29. Sept. 1984, befinden sich die Mitglieder * r ^ re ' w - Feuerwehr auf einer Ausfaugsfahrt.

'Bedarfsfälle ist an diesem Tag eine Alarmierung der Feuer­wehr über Notruf 1 1 2 oder 02602/5011 (Schutzpolizei JJontabaur) durchzuführen. f lr ^ tten die Bevölkerung um Beachtung.

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EISBACHGEMEINDEN

GIROD

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, 2. Oktober 1984, um 19.30 Uhr, im Pfarr- und Jugendheim statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 30.8.1984

2. Verpflichtung des in den Rat nachgerückten Ratsmitgliedes

3. Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

4. Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Umlegungsaus­schusses

5. Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Rechnungsprü­fungsausschusses

6. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Schulstraße

7. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Au sbau be itragssatzu ng

8. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beitragsangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes.

Girod, 25.9.1984 Leber, Ortsbürgermeister

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Kleinhol­bach" der Ortsgemeinde Girod;

Bekanntmachung der Genehmigung nach § 12 des Bundesbau­gesetzes (BBauG) und Rechtsverbindlichkeit des Änderungs­planes

Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 30.8. 1984 gemäß §§ 2 und 10 des Bundesbaugesetzes (BBauG) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) die Bebauungsplanänderung/-erweiterung "Klein­holbach" als Satzung beschlossen. Gleichzeitig hat der Orts­gemeinderat beschlossen, diese Satzung gemäß § 155 a Abs. 5 BBauG rückwirkend ab 20.5.1983 in Kraft zu setzen.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 25.9.1984 (Az. 6A/60, 610-13) diese Bebauungsplanän­derung genehmigt und gleichzeitig die Genehmigung des Be­schlusses über die rückwirkende Heilung von Verfahrensfehlern im Sinne des § 155 a Abs. 5 BBauG erteilt.

Die Genehmigung der Kreisverwaltung hat folgenden Wort­laut:

"Zur Änderung und Erweiterung des vorgenannten Bebauungs­planes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebau recht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesbaugesetz und die Weitergeltung städtebaulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), die Genehmigung er­teilt.

Gleichzeitig genehmigen wir den Beschluß über die rückwirken­de Heilung von Verfahrensfehlern im Sinne des § 155 a Abs. 5 BBäuG.