Montabaur 12/37/84
Sportstätte im Bereich der Vogelsanghalle den Sportplatz an der B 49 für den Sportbetrieb zu sperren. Dieser Platz soll nach Veirfüllung mit Erdaushub rekultiviert werden.
RUPPACH - GOLDHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung
1. Die Ortsgemeindeverwaltung Ruppach - Goldhausen beantragt gemäß § 31 des Gesetzes zur Ord'ung des Wasserhaushalts vom 16.1o. 1976 (BGBl. I S. 3017) in der derzeit gültigen Fassung - WHG - sowie §§ 72, 105 Abs. 2 und 114 ff des Landeswassergesetzes vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31 ) - LWG - nach Maßgabe der dem Antrag zugrunde liegenden Planunterlagen bei der Bezirksregierung Koblenz als oberer Wasserbehörde die nachträgliche Planfeststellung für die Errichtung einer Fischteichanlage in der Gemarkung Goldhausen, Flur 10, Flurstück-Nr. 44/671, 1410/3, 41/592, 42/643 und 40/611.
2. Die beantragte Entscheidung gewährt nicht das Recht, Gegenstände, die einem anderen gehören, oder Grundstücke, und Anlagen, die im Besitz eines anderen stehen, in Gebrauch zu nehmen.
3. Es wird darauf hingewiesen, daß die Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens im einzelnen ergeben, in der unter 6. angegebenen Zeit bei der dort aufgeführten Behörde zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen.
4. Einwendungen gegen das Unternehmen und Ansprüche wegen nachteiliger Wirkungen sind bei den unter 7. erwähnten Behörden schriftlich in drei Ausfertigungen einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären, und zwar spätestens
innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist für die Planunterlagen. Hierbei ist das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden maßgebend.
5. Wer innerhalb der angegebenen Frist kgine Einwendungen gegen das Unternehmen erhebt, verliert sein Recht auf Erhebung von Einwendungen.
Wer wegen nachteiliger Wirkungen des zugestandenen Unternehmens keine Ansprüche geltend macht, kann gegen den Inhaber der beantragten Entscheidung Ansprüche, die auf Beseitigung der Störung, auf die Unterlassung des Unternehmens, auf die Herstellung von Schutzeinrichtungen oder auf Schadenersatz gerichtet sind.nicht mehr erheben. Schadenersatzansprüche wegen nachteiliger Wirkungen, die darauf beruhen, daß der Inhaber der beantragten Entscheidung angeordnete Auflagen nicht erfüllt oder Bedingungen nicht eingehalten hat, sind hierdurch nicht ausgeschlossen. Nachteilige Wirkungen, die während des Verfahrens nicht vorausgesehen werden konnten, können noch nachträglich im Rahmen der Vorschrift des § 10 Abs. 2 WHG vom Betroffenen geltend gemacht werden.
Vertragliche Ansprüche werden durch die beantragte Entscheidung nicht ausgeschlossen.
Termin zur mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten über die erhobenen Einwendungen wird erforderlichenfalls gesondert festgesetzt.
6. Die Planunterlagen liegen aus
vom 24.9.1984 bis 24.1o.1984 einschließlich
bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bauamt, Konrad-
Adenauer-Platz 2, 543o Montabaur, Dienstzimmer Nummer
201 .
7. Einwendungen müssen eingehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Bezirksregierung Koblenz, spätestens am 17.11.1984.
Rühle, Bezirksregierung Koblenz
Verloren - Gefunden
Im Ortsbereich wurde ein Schlüsselmäppchen mit Schlüsseln gefunden. Der Verlierer kann die Fundsache bei entsprechen-'
dem Eigentumsnachweis während der Dienststunden im Bürgermeisteramt abholen.
Ferdinand, Ortsbürgermeister
Vertretung des Ortsbörgermeisters
Wegen Abwesenheit des Ortsbürgermeisters vom 16. Septem, ber bis 3o. September 1984, übernimmt die Vertretung der I. Ortsbeigeordnete Reiner Müller, Bodener Weg, Telefon 3406. In dringenden Fällen wird gebeten, unmittelbar mit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Verbindung aufzunehmen.
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was-MM«Zwo
In Zusammenarbeit mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) veranstaltet die VHS einen Diavortrag zum Thema:
Fließgewässer Ausbau in naturaler Form
Gewässergütebestimmung nach biologischen und chemischen Verfahren
Termin: Donnerstag, 27. September 1984, 20.00 Uhr
Ort: Schule Ruppach-Goldhausen
Referent: Dieter Schughart
T>'rn- und Sportverein 1921 Ahrbach Ruppach - Goldhausen - Heiligenroth e.V.
HANDBALL
Am 15.9.1984 finden in der Vogelsanghalle in Heiligenroth folgende Handballspiele statt:
1. männliche A-Jugend Ahrbach - Braubach Anwurf: 16.oo Uhr
2. weibliche B-Jugend Ahrbach II - Neustadt Anwurf: 14.45 Uhr
Folgende Auswärtsspiel sind zu bestreiten:
1. 16.9.1984, 12.45 Uhr
Öamen Neuwied - TuS Ahrbach, Treffpunkt: 11.3o Uhr
2. 16.9.1984, 14.15 Uhr
Senioren Neuwied II - Ahrbach I, Treffpunkt: 13.ooUhr
3. 16.9.1984, 18.oo Uhr
weibliche B-Jugend Hamm - TuS Ahrbach I Treffpunkt: 16.3o Uhr. '
Zuschauer sind recht herzlich eingeiaden.
I un Ai
TRAININGSZEITEN: Donnerstag 18.oo - 19.3o Uhr 19.3o - 22.00 Uhr
männliche Jugend SENIOREN
Freitag 18.oo - 19.3o Uhr weibliche Jugend 19.3o - 22.00 Uhr DAMEN
Das Training findet in der Vogelsanghalle in Heiligenroth jj statt.
Interessierte Spielerinnen und Spieler sind recht herzliche»! laden.
Die Handballabteilung hat am 24.9.1984 eine Spielersitzuns die wie folgt durchgeführt wird: j
1. 18.oo - 19.3o Uhr weibliche B-Jugend I und II f
2. 19.3o - 22.00 Uhr A-Jugend; Damen j
Senioren I und II j
Ort: Bergmanns Klause, Ruppach - Goldhausen I
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HEILIGENROTH 1
Männergesangverein "Hoffnung" Heiligenroth <
Anläßlich einer außerordentlichen Generalversammlung^ 3 19.7.1984, im Vereinslokal Theo Neuroth wurde der Besi gefaßt, die am 15.8.1955 gegründete und als Notlösunggfj dachte Chorgemeinschaft zwischen dem damaligen Kirchsf "Cacilia" und dem Männergesangverein "Hoffnung

