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Montabaur 12/37/84

Sportstätte im Bereich der Vogelsanghalle den Sportplatz an der B 49 für den Sportbetrieb zu sperren. Dieser Platz soll nach Veirfüllung mit Erdaushub rekultiviert werden.

RUPPACH - GOLDHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung

1. Die Ortsgemeindeverwaltung Ruppach - Goldhausen bean­tragt gemäß § 31 des Gesetzes zur Ord'ung des Wasser­haushalts vom 16.1o. 1976 (BGBl. I S. 3017) in der derzeit gültigen Fassung - WHG - sowie §§ 72, 105 Abs. 2 und 114 ff des Landeswassergesetzes vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31 ) - LWG - nach Maßgabe der dem Antrag zugrunde liegenden Planunterlagen bei der Bezirksregierung Koblenz als oberer Wasserbehörde die nachträgliche Planfeststellung für die Errichtung einer Fischteichanlage in der Gemarkung Gold­hausen, Flur 10, Flurstück-Nr. 44/671, 1410/3, 41/592, 42/643 und 40/611.

2. Die beantragte Entscheidung gewährt nicht das Recht, Gegenstände, die einem anderen gehören, oder Grundstücke, und Anlagen, die im Besitz eines anderen stehen, in Ge­brauch zu nehmen.

3. Es wird darauf hingewiesen, daß die Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens im einzelnen ergeben, in der unter 6. ange­gebenen Zeit bei der dort aufgeführten Behörde zu jeder­manns Einsichtnahme öffentlich ausliegen.

4. Einwendungen gegen das Unternehmen und Ansprüche we­gen nachteiliger Wirkungen sind bei den unter 7. erwähnten Behörden schriftlich in drei Ausfertigungen einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären, und zwar spätestens

innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungs­frist für die Planunterlagen. Hierbei ist das Datum des Ein­gangs bei den erwähnten Behörden maßgebend.

5. Wer innerhalb der angegebenen Frist kgine Einwendungen gegen das Unternehmen erhebt, verliert sein Recht auf Erhebung von Einwendungen.

Wer wegen nachteiliger Wirkungen des zugestandenen Unter­nehmens keine Ansprüche geltend macht, kann gegen den Inhaber der beantragten Entscheidung Ansprüche, die auf Beseitigung der Störung, auf die Unterlassung des Unterneh­mens, auf die Herstellung von Schutzeinrichtungen oder auf Schadenersatz gerichtet sind.nicht mehr erheben. Schadenersatzansprüche wegen nachteiliger Wirkungen, die darauf beruhen, daß der Inhaber der beantragten Entschei­dung angeordnete Auflagen nicht erfüllt oder Bedingungen nicht eingehalten hat, sind hierdurch nicht ausgeschlossen. Nachteilige Wirkungen, die während des Verfahrens nicht vorausgesehen werden konnten, können noch nachträglich im Rahmen der Vorschrift des § 10 Abs. 2 WHG vom Be­troffenen geltend gemacht werden.

Vertragliche Ansprüche werden durch die beantragte Ent­scheidung nicht ausgeschlossen.

Termin zur mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten über die erhobenen Einwendungen wird erforderlichenfalls gesondert festgesetzt.

6. Die Planunterlagen liegen aus

vom 24.9.1984 bis 24.1o.1984 einschließlich

bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bauamt, Konrad-

Adenauer-Platz 2, 543o Montabaur, Dienstzimmer Nummer

201 .

7. Einwendungen müssen eingehen bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur oder der Bezirksregierung Koblenz, spätestens am 17.11.1984.

Rühle, Bezirksregierung Koblenz

Verloren - Gefunden

Im Ortsbereich wurde ein Schlüsselmäppchen mit Schlüsseln gefunden. Der Verlierer kann die Fundsache bei entsprechen-'

dem Eigentumsnachweis während der Dienststunden im Bürgermeisteramt abholen.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

Vertretung des Ortsbörgermeisters

Wegen Abwesenheit des Ortsbürgermeisters vom 16. Septem, ber bis 3o. September 1984, übernimmt die Vertretung der I. Ortsbeigeordnete Reiner Müller, Bodener Weg, Telefon 3406. In dringenden Fällen wird gebeten, unmittel­bar mit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Verbin­dung aufzunehmen.

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was-MM«Zwo

In Zusammenarbeit mit dem Bund für Umwelt und Natur­schutz Deutschland (BUND) veranstaltet die VHS einen Diavortrag zum Thema:

Fließgewässer Ausbau in naturaler Form

Gewässergütebestimmung nach biologischen und che­mischen Verfahren

Termin: Donnerstag, 27. September 1984, 20.00 Uhr

Ort: Schule Ruppach-Goldhausen

Referent: Dieter Schughart

T>'rn- und Sportverein 1921 Ahrbach Ruppach - Goldhausen - Heiligenroth e.V.

HANDBALL

Am 15.9.1984 finden in der Vogelsanghalle in Heiligenroth folgende Handballspiele statt:

1. männliche A-Jugend Ahrbach - Braubach Anwurf: 16.oo Uhr

2. weibliche B-Jugend Ahrbach II - Neustadt Anwurf: 14.45 Uhr

Folgende Auswärtsspiel sind zu bestreiten:

1. 16.9.1984, 12.45 Uhr

Öamen Neuwied - TuS Ahrbach, Treffpunkt: 11.3o Uhr

2. 16.9.1984, 14.15 Uhr

Senioren Neuwied II - Ahrbach I, Treffpunkt: 13.ooUhr

3. 16.9.1984, 18.oo Uhr

weibliche B-Jugend Hamm - TuS Ahrbach I Treffpunkt: 16.3o Uhr. '

Zuschauer sind recht herzlich eingeiaden.

I un Ai

TRAININGSZEITEN: Donnerstag 18.oo - 19.3o Uhr 19.3o - 22.00 Uhr

männliche Jugend SENIOREN

Freitag 18.oo - 19.3o Uhr weibliche Jugend 19.3o - 22.00 Uhr DAMEN

Das Training findet in der Vogelsanghalle in Heiligenroth jj statt.

Interessierte Spielerinnen und Spieler sind recht herzliche»! laden.

Die Handballabteilung hat am 24.9.1984 eine Spielersitzuns die wie folgt durchgeführt wird: j

1. 18.oo - 19.3o Uhr weibliche B-Jugend I und II f

2. 19.3o - 22.00 Uhr A-Jugend; Damen j

Senioren I und II j

Ort: Bergmanns Klause, Ruppach - Goldhausen I

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HEILIGENROTH 1

Männergesangverein "Hoffnung" Heiligenroth <

Anläßlich einer außerordentlichen Generalversammlung^ 3 19.7.1984, im Vereinslokal Theo Neuroth wurde der Besi gefaßt, die am 15.8.1955 gegründete und als Notlösunggfj dachte Chorgemeinschaft zwischen dem damaligen Kirchsf "Cacilia" und dem Männergesangverein "Hoffnung