Montabaur 4/33/84
Mc
Wassergeld und Kanalgebühren - III. Quartal 1984 - fällig
Wir weisen darauf hin, daß in Montabaur einschl. Stadtteilen sowie in den Ortsgemeinden Boden Oaubach Eitelborn
' Gackenbach Girod
Großholbach
Heilberscheid '
Heiligenroth
Holler
Horbach
Hübingen
Kadenbach
Neuhäusel
Niederelbert
Niedererbach
Nomborn
Oberelbert
Ruppach-Goldhausen
Simmern
Stahlhofen
Untershausen
Welschneudorf
die Abschläge für das III. Quartal 1984 am 15.8.1984 fällig waren.
Wir bitten, die fälligen Abschläge zu überweisen.
Bei Bankabbuchern wird die III. Rate in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen.
5430 Montabaur, 13.8.1984 Verbandsgemeindewerke Montabaur - Wasserversorgung -
Die Verwaltung in Formiert
Das EURO—STUDIO der Konzertdirektion Landgraf kommt am
FREITAG, 21. September 1984, 20.00 Uhr mit Wallenstein von Friedrich Schiller nach Montabaur,
Haus Mons Tabor.
Gespielt wird eine Einrichtung für einen Abend, wie Schiller - der Theaterpraktiker - in der neu aufgefundenen sogenannten Hamburger Fassung selbst vorschlug. So bleibt der große Spannungsbogen erhalten, die Frage nach der Notwendigkeit der militärischen Eroberungskriege klar herausgestellt.
Die Titelrolle spielt Günter MACK, Lis VERVOEVENdi Gräfin Terzky.
In weiteren Rollen: Ludwig HAAS, Günter WITTE, Ulli KINALZIK, Kurt CONRADI, Hans MARTIN, Friedhelm LEHMANN und viele andere.
Regie führt Kai BRAAK.
Der Kartenvorverkauf hat begonnen. Ihre Kartenbestellung J nen Sie unter der Tel. Nr. 02602/196.110 - Verbandsgemeim Verwaltung Montabaur - aufgeben.
Das „Grüne Telefon" - Zentrale" für Umweltfragen KREIS NENNT BEISPIELE FÜR DEN GRIFF ZUM "GRÜNEN TELEFON"
Im Oktober 1982 hat der Westerwaldkreis eine zentrale AnlaJ stelle für Anregungen und Auskünfte in allen Fragen des Um] weltschutzes in Form eines „Grünen Telefons".geschaffen, „Grüne Telefon" ist bei der Bürgerberatungsstelle der Kreisverwaltung installiert. Unter der Rufnummer 02602/12300 1 werden unabhängig von der Zuständigkeit im Einzelfall Anrjl gungen, Mitteilungen und Beschwerden in Fragen des Umv4 Schutzes jederzeit gerne entgegengenommen.
Die Kreisverwaltung macht die Bürger im Westerwaldkreis nochmals auf diese Einrichtung aufmerksam und nennt Bei -1 spiele dafür, wann zum „Grünen Telefon" gegriffen werden | sollte: Dankbar entgegengenommen werden beispielsweise Hinweise über irgendwo in der Landschaft „abgestellte Autjl die die Natur verschandeln. Ebenso wichtig sind für die KreS Verwaltung Hinweise auf wilde Müllkippen. Wilde Müllablag« gen stören nicht nur empfindlich ■ das Landschaftsbild, hie« steht auch häufig eine Gefahr für das Grundwasser. Besonda dann, wenn Altöl und Alt-Stoffe abgekippt werden. Ein Ana läßt die Behörden beispielsweise auch bei der Bekämpfung [ von Gewässerschäden rechtzeitig tätig werden. Tote Fische I am Ufer sind ein Notsignal, daß Sauerstoff fehlt oder Giftei Wasser sind. Um Schäden zu verhüten müssen gefärbte oder! stark schäumende Gewässer schnellstens untersucht werden!
Dies sind nur einige Beispielsfälle, in denen die Nummer des| „Grünen Telefons" gewählt werden sollte. Umweltschutzb so die Kreisverwaltung, eine Gemeinschaftsaufgabe. Das„G| Telefon" sei das „offene Ohr" für Anregungen sowie Wünsc und Sorgen der Bürger, die nicht nur über Umweltschutz red sondern sich aktiv an der Erhaltung unseres Lebensraumes J beteiligen.
Abbrennen von Stoppelfeldern ist verboten - Verstöße wer« mit empfindlichen Geldbußen geahndet.
Im Hinblick auf diebevorstehende Getreideernte weist die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in ihrer Funktion untere Landespflegebehörde darauf hin, daß das flächenhal Abbrennen der Stoppelfelder nach den Bestimmungen Landespflegegesetzes aus Gründen des Tier-, Pflanzen-und Umweltschutzes ausdrücklich verboten ist. Dieses Verbots dem Schutz des Naturhaushalts dienen und Störungen ab stimmter Lebensgemeinschaften - vor allem in der Kleintierj weit - abwenden. So vernichtet das Feuer Zuflucht- und Li Stätten. Viele Tiere, vor allem Kleirtsäuger, Aphibienund tiere sowie die für das biologische Gleichgewicht besonders wichtige Wirbellosen-Fauna gehen zugrunde.
Aus wichtigen Gründen, insbesondere agrarwirtschaftlicher kann die Kreisverwaltung auf Antrag eine Ausnahmegenehr gung zum Abbrennen einzelner Grundstücke erteilen. Soli Ausnahmefälle können beispielsweise gegeben sein, wenn ungewöhnlich anhaltender Trockemheit und bei schwierij Bodenverhältnissen keine ausreichende Strohrotte möglich 1
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Die Bürgerzeifung ersche/nf wöchentlich. Herausgeber, Drück u. Verlag: Ver/ag + Druck Linus Wiffich. 54I0.Hähr-Grenzhausen, Bheinsfr. 41, PoslfacM
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