Einzelbild herunterladen

Montabaur 2/30/84

offen ti bekanntmachungen

Nähere Auskünfte erteilt Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, als Ortspolizeibehörde, Herr Schenk, Zimmer 106 Tel. 02602/196133.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Berufung von Nachfolgern in den Verbandsgemeinderat

Herr Berthold Isbert (SPD) und Frau Anneliese Grimsel (CDU) haben nach ihrer Wiederwahl zum II. bzw. III. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur ihr Mandat als Mitglied des Verbandsgemeinderates niedergelegt.

Gern. § 45 Abs. 2 und 3 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlge­setz - KWG-) in der Fassung vom 7.9.1982 (GVBI. S. 269,

BS 2021-1) werden hiermit als Nachfolger die noch nicht ge­rufenen Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvor­schlages der

SPD Herr Willi Wirges, Waldstr. 1, 5431 Untershausen

Kulturamt Westerburg Az.: 00-0.2041

öffentliche Bekanntmachung für die Stadt Montabaur, die Ortsgemeinden Niederelbert, Oberelbert, Holler, Untershau­sen und Welschneudorf

ZUTEILUNG VON MASSEGRUNDSTÜCKEN IM FLUR­BEREINIGUNGSVERFAHREN OBERELBERT Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Masseland) wird nach § 54 des Flurbereinigungsgesetzes i.d.F. vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in einem Nachtrag zum Flurbereinigungsplan gegen Geldausgleich zu Eigentum zuge­teilt:

und

CDU Peter Steudter, Bodener Weg 13, 5431 Ruppach-Goldhau­sen in den Verbandsgemeinderat berufen.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufungen werden hiermit gern. § 66 Abs. 2 KWO öffent­lich bekanntgemacht.

Montabaur, 23. Juli 1984 Dr. Possel-Dölken

als Wahlleiter der Verbandsgemeinde Montabaur.

Schutz des Ortsbildes

Für die Stadt Montabaur und alle Ortsgemeinden im Verbands­gemeindegebiet bestehen seit einigen Jahren Satzungen zum Schutz des Ortsbildes.

In diesen Satzungen werden alle Eigentümer bebauter und unbe­bauter Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage ver­pflichtet, ihr Grundstück ordnungsgemäß zu unterhalten.

Dazu gehört insbesondere, daß nicht bebaute Grundstücke, Bau­lücken und nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke so instandzuhalten sind, daß sie nicht in einen verwahrlosten Zustand geraten. Zu diesem Zweck sind sie von Abfall, Unrat, Gerümpel, Unkraut usw. freizuhalten.

GRÜNFLÄCHEN SIND REGELMÄSSIG ABZUMÄHEN Hecken, Büsche und Bäume sind so zu beschneiden, daß keine Äste und Zweige auf Bürgersteige oder öffentliche Verkehrs­flächen verkehrsbehindernd Überhängen.

Wir fordern hiermit alle Grundstückseigentümer, auf , ihren satzungsmäßigen Verpflichtungen nachzukommen und ihre Grundstücke in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.

Bei festgestellten Verstößen müssen die Eigentümer verwahrlo­ster Grundstücke mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeits­verfahrens und dem Erlaß einer Reinigungsanordnung rechnen. Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde

Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaitung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur zur offiziellen Eröffnung des Konrad-Adenauer- Platzes am 15. Sept. '1984 folgendes aus:

Bewirtung der Besucher auf dem Konrad-Adenauer-Platz -- gefordert sind 2 Getränkepavillons mit 25 Garnituren (250 Sitzplätze)

- Standgeld wird erhoben

Schriftliche Angebote mit Standgeldvorschlag können nur von konzessionierten Gaststättenbetrieben aus dem Gebiet der Stadt Montabaur bis zum 22. August 1984 abgegeben werden.

Es handelt sich um folgende Grundstücke: GEMARKUNG OBERELBERT:

Fl.

Flurst. Lagebezeichnung

Nutzungs­

art

Größe ar

Mindest­preis DM

1

29

Himberwies

Grünland

3,98

500,-

2

116

Lenzengarten

Grünland

3,79

500,-

3

20/2

Am Tor

Grünland

11,84

1660;- '!

3

27

Am Tor

Acker

8,92

1000,- *

3

30

Im Seifen

Grünland

37,63

3700,-

3

49

Im Helgenwies

Grünland

6,51

500,- i

3

91

Melmert

Grünland

6,84

600,- 1

3

j

174

Im Seifen

Acker/

Grünland

121,78

10000,-

4

111

Katzeneck

Acker

4,74

450,-

4

112

Katzeneck

Acker

4,15

360,-

Wer an der Zuteilung dieser Grundstücke interessiert ist, wird hiermit aufgefordert, beim Kulturamt bis spätestens 10. August 1984 ein schriftliches Gebot abzugeben.

Für die Landzuteilung gelten die vom Kulturamt festgelegten Zuteilungsbedingungen. Die Bewerber erkennen mit der Ab­gabe ihres Gebotes diese Bedingungen als für sie rechtsverbind lieh an.

Die Zuteilungsbedingungen liegen beim Kulturamt Westerburg, Jahnstr. 5 und beim Ortsbürgermeister in Oberelbert in der Zeit vom 23. Juli 1984 bis einschl. 10. August 1983 jeweils während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Lage der Grundstücke kann dort zur gleichen Zeit aus einer Über­sichtskarte ersehen werden.

Der Kulturamtsvorsteher Herz,Reg.Dir.

Auszug aus der Lärmschutzverordnung

SCHUTZ DER NACHTRUHE

Nach der Lärmschutzverordnung ist es unter anderem zum Schutz der Nachtruhe verboten von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr Anlagen aller Art so zu betreiben, daß d&lurch die Nachtruhel anderer gestört wird. Dieses Verbot gilt in Wohnhäusern auch| in der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Fortsetzung Seite 4 I

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herousgsb er, Druck u. Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach I45 1 j

Te/efon (02624) 3061-4. - Telex 869502 mgirm - Veranfwoft/ich für den Inhalt Linus Wittich. 1

Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,80 + VersandJrosten

BURQER2EITUNQ 0°FENTLI B CHEN BEKANNTMACHUNGEN DER KOMMUNALVERWALTUNGEtlJ

Für Anzeigenveröffenffichungen u. Fremdbei/agen geften unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Niditb* /»eferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag

WfTTICH