Montabaur 2/30/84
offen ti bekanntmachungen
Nähere Auskünfte erteilt Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, als Ortspolizeibehörde, Herr Schenk, Zimmer 106 Tel. 02602/196133.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Berufung von Nachfolgern in den Verbandsgemeinderat
Herr Berthold Isbert (SPD) und Frau Anneliese Grimsel (CDU) haben nach ihrer Wiederwahl zum II. bzw. III. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur ihr Mandat als Mitglied des Verbandsgemeinderates niedergelegt.
Gern. § 45 Abs. 2 und 3 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG-) in der Fassung vom 7.9.1982 (GVBI. S. 269,
BS 2021-1) werden hiermit als Nachfolger die noch nicht gerufenen Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der
SPD Herr Willi Wirges, Waldstr. 1, 5431 Untershausen
Kulturamt Westerburg Az.: 00-0.2041
öffentliche Bekanntmachung für die Stadt Montabaur, die Ortsgemeinden Niederelbert, Oberelbert, Holler, Untershausen und Welschneudorf
ZUTEILUNG VON MASSEGRUNDSTÜCKEN IM FLURBEREINIGUNGSVERFAHREN OBERELBERT Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Masseland) wird nach § 54 des Flurbereinigungsgesetzes i.d.F. vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in einem Nachtrag zum Flurbereinigungsplan gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt:
und
CDU Peter Steudter, Bodener Weg 13, 5431 Ruppach-Goldhausen in den Verbandsgemeinderat berufen.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufungen werden hiermit gern. § 66 Abs. 2 KWO öffentlich bekanntgemacht.
Montabaur, 23. Juli 1984 Dr. Possel-Dölken
als Wahlleiter der Verbandsgemeinde Montabaur.
Schutz des Ortsbildes
Für die Stadt Montabaur und alle Ortsgemeinden im Verbandsgemeindegebiet bestehen seit einigen Jahren Satzungen zum Schutz des Ortsbildes.
In diesen Satzungen werden alle Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, ihr Grundstück ordnungsgemäß zu unterhalten.
Dazu gehört insbesondere, daß nicht bebaute Grundstücke, Baulücken und nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke so instandzuhalten sind, daß sie nicht in einen verwahrlosten Zustand geraten. Zu diesem Zweck sind sie von Abfall, Unrat, Gerümpel, Unkraut usw. freizuhalten.
GRÜNFLÄCHEN SIND REGELMÄSSIG ABZUMÄHEN Hecken, Büsche und Bäume sind so zu beschneiden, daß keine Äste und Zweige auf Bürgersteige oder öffentliche Verkehrsflächen verkehrsbehindernd Überhängen.
Wir fordern hiermit alle Grundstückseigentümer, auf , ihren satzungsmäßigen Verpflichtungen nachzukommen und ihre Grundstücke in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Bei festgestellten Verstößen müssen die Eigentümer verwahrloster Grundstücke mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens und dem Erlaß einer Reinigungsanordnung rechnen. Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde
Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaitung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur zur offiziellen Eröffnung des Konrad-Adenauer- Platzes am 15. Sept. '1984 folgendes aus:
Bewirtung der Besucher auf dem Konrad-Adenauer-Platz -- gefordert sind 2 Getränkepavillons mit 25 Garnituren (250 Sitzplätze)
- Standgeld wird erhoben
Schriftliche Angebote mit Standgeldvorschlag können nur von konzessionierten Gaststättenbetrieben aus dem Gebiet der Stadt Montabaur bis zum 22. August 1984 abgegeben werden.
Es handelt sich um folgende Grundstücke: GEMARKUNG OBERELBERT:
Fl.
Flurst. Lagebezeichnung
Nutzungs
art
Größe ar
Mindestpreis DM
1
29
Himberwies
Grünland
3,98
500,-
2
116
Lenzengarten
Grünland
3,79
500,-
3
20/2
Am Tor
Grünland
11,84
1660;- '!
3
27
Am Tor
Acker
8,92
1000,- *
3
30
Im Seifen
Grünland
37,63
3700,-
3
49
Im Helgenwies
Grünland
6,51
500,- i
3
91
Melmert
Grünland
6,84
600,- 1
3
j
174
Im Seifen
Acker/
Grünland
121,78
10000,-
4
111
Katzeneck
Acker
4,74
450,-
4
112
Katzeneck
Acker
4,15
360,-
Wer an der Zuteilung dieser Grundstücke interessiert ist, wird hiermit aufgefordert, beim Kulturamt bis spätestens 10. August 1984 ein schriftliches Gebot abzugeben.
Für die Landzuteilung gelten die vom Kulturamt festgelegten Zuteilungsbedingungen. Die Bewerber erkennen mit der Abgabe ihres Gebotes diese Bedingungen als für sie rechtsverbind lieh an.
Die Zuteilungsbedingungen liegen beim Kulturamt Westerburg, Jahnstr. 5 und beim Ortsbürgermeister in Oberelbert in der Zeit vom 23. Juli 1984 bis einschl. 10. August 1983 jeweils während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Lage der Grundstücke kann dort zur gleichen Zeit aus einer Übersichtskarte ersehen werden.
Der Kulturamtsvorsteher Herz,Reg.Dir.
Auszug aus der Lärmschutzverordnung
SCHUTZ DER NACHTRUHE
Nach der Lärmschutzverordnung ist es unter anderem zum Schutz der Nachtruhe verboten von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr Anlagen aller Art so zu betreiben, daß d&lurch die Nachtruhel anderer gestört wird. Dieses Verbot gilt in Wohnhäusern auch| in der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Fortsetzung Seite 4 I
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herousgsb er, Druck u. Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach I45 1 j
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