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Nebenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
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Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgentoinden
Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel Niederelbert Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen' • Welschneudorf
sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Jahrgang 1 2
FREITAG, den 27. Juli 1984
Nummer: 30
Großholbach erhielt Genehmigung zur Führung eines eigenen Wappens
ORTSGEMEINDE GROSSHOLBACH
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Beschreibung zum Wappen:
Wellenförmig gespalten (schräg links) von Silber und Grün, vorn ein grünes Eichenlaub mit roten Eicheln, hinten ein goldenes Schwert mit schwarzem Heft 'und goldenem Knauf.
Am 1.12.1983 wurde durch Grundsatzbeschluß vom Ortsgemeinderat festgelegt, für die Gemeinde ein eigenes Wappen erstellen zu lassen. Nach Erarbeitung von mehreren Alternativentwürfen wurde am 9.5.1984 vom Rat der Entwurf bestimmt, der nach Genehmigung von der Gemeinde als Wappen geführt werden soll.
Daran anschließend wurde das förmliche Genehmigungsverfahren eingeleitet.
Durch Urkunde vom 25.6.1984 erklärte der Regierungspräsident die Genehmigung zur Führung des links abgebildeten Wappens:
Erläuterung der Wappensymbolik:
Die Wellenspaltung versinnbildlicht den in den Gelbach abfließenden Holbach, der die Gemarkung durchläuft.
Das grüne Eichenblatt weist auf die jahrhundertealte „Bildches Eich" mit der Mariengedenkstätte hin.
Die Farben Silber und Rot verkörpern die kurtrieri- schen Wappenfarben.
Das gold-schwarze Schwert symbolisiert den Märtyrertod des Heiligen Sebastian, dem Schutzpatron der Gemeinde.
Die Farbe Grün verweist auf den reichen Waldbestand der Gemeinde.
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