Montabaur 5/29/84
Aus den Gemeinden
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MONTABAUR
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Wer möchte in Tonnerre 2jähriges Kind betreuen?
Aus der Partnerstadt Tonnerre wurde der Wunsch an die deutsch-französische Gesellschaft Montabaur herangetragen, ob sich nicht für die Sommermonate ein deutsches Mädchen bereiterklären würde, in einer jungen Familie ein 2jähriges Kind zu betreuen.
Die junge Mutter der Familie erwartet im August ein 2. Kind. Wer Interesse an dieser sicherlich interessanten Tätigkeit in der Partnerstadt Tonnerre hat, wende sich bitte an G. Windeck,
Tel. 02602/4206.
Westerwaldverein e.V., Zweigverein Montabaur
Wanderung am Sonntag, dem 22.7., Welschneudorf, Römerturm, Blöskopf, rund um die Hohe Bahn, Caffe Schöne Aussicht, Kemmenau.
Wanderstrecke etwa 16 Kilometer. Vorherige Anmeldung bei Wanderwart W. Nagel, Tel. 17171. Abfahrt mit Bus um 9.00 Uhr vom Haus Selker.
SG Horressen / Eigendorf
Am Sonntag, dem 22. Juli 1984, findet in Wirges ein Vorbereitungsspiel statt. Dabei stehen sich die I. Mannschaften der Eintracht Glas-Chemie und der SG Horressen / Eigendorf gegenüber. Die Zuschauer dürfen sich auf ein interessantes Spiel freuen, da beide Vereine mit sämtlichen Neuerwerbungen antreten wollen. Anstoß: 15.00 Uhr.
Hausfrauenbund Montabaur
Am Donnerstag, dem 26. Juli T984, Ferienfahrt mit Kindern und Familienangehörigen nach Brockscheid in der Eifel zur Besichtigung einer Glockengießerei mit anschließendem Besuch des Adler- und Wolfsparks in Kasselburg. Gäste sind herzlich willkommen.
Abfahrt 8.30 Uhr ab Kalbswiese.
Anmeldung bei Christa Kissel, Tel. 4620.
AHRBACHGEMEINDEN
BODEN:
öffentliche Bekanntmachung
Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat Boden
Die in den Ortsgemeinderat gewählte Frau Anni Eulberg hat nach ihrer Wiederwahl zum Ortsbürgermeister die Niederlegung ihres Ratsmandates erklärt.
Gemäß § 45 Abs.2 und 3 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunahlwahlgesetz) KWG) in der Fassung vom 7.9.1982 (GVBI. S. 269, BS 2021-1) wird hiermit als Nachfolger der noch nicht berufene Bewerber
mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages Eulberg Herr Johann Schmitt, Hauptstr. 33 in den Ortsgemeinderat berufen.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gem.§ 66 Abs. 2 KWO öffentlich bekanntgemacht.
Boden, 16. Juli 1984
Herz, I. Ortsbeigeordneter
als stellvertretender Gemeindewahlleiter
HEILIGENROTH:
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet" der Ortsgemeinde Heiligenroth
Bekanntmachung der Genehmigung nach § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG) und Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung
Die vom Ortsgemeinderat Heiligenroth in seiner Sitzung am 13.3.1984 gemäß §§ 2 und 10 BBauG in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung „Industriegebiet" wurde durch Verfügung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 5.7.1984 Az. 6A/60, 610-13, genehmigt.
Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
„Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der
Fassung vom ,8.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesbaugesetz und die Weitergeltung städtebaulicher Pläne vom 1o.11.1982 (GVBI. S. 422) die Genehmigung erteilt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen
a) Planurkunde
b) Text
c) Begründung
d) Grünordnungsplan.
Die Bebauungsplanänderung hat zum Inhalt:
Der entlang der Industriestraße ausgewiesene Grünstreifen (verlaufend an der nördlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke Nr. 70/2, 69/2, 69/3, 69/4, 67/2, 66, 65, 64, 63/2, 62/4 und 59) wird von 10,00 m auf 5,00 m reduziert; der Grünordnungsplan wird der Bebauungsplanänderung angepaßt.
Diese Genehmigung wird hiermit gern. § 12 des Bundesbaugesetzes öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Änderungsplan nebst Text und Begründung sowie der geänderte Grünordnungsjjlan können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 219, 5430 Montabaur, während der Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) hingewiesen.
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.
Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

