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kj e Berufung wird hiermit gern. § 66 Abs. 3 KWO öffentlich

ekanntgemacht.

431 Nentershausen, 5. Juli 1984 ferne, Ortsbürgermeister |ls Gemeindewahlleiter

Helmut Perne für weitere 5 Jahre zum Ortsbürgermeister L 0 n Nentershausen gewählt

In der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates Nenters­hausen wählte der Rat_roit grqßer Mehrheit den bisherigen Vntsinhaber, Helmut P^erne, für die kommende Legislatur- äriode zum Ortsbürgeripneister. Auch die Ämter des ersten und |weiten ehrenamtlicheo,prtsbeigeordneten wurden an die bisherigen Amtsinhaber vergeben:

n. Ortsbeigeordneter ist auch künftig Arthur Steinebach, ll.Orts- eigeordneter Ernst Weidenfeiler. Zum III. Ortsbeigeordneten wählte der Rat Reinhold Ortseifen.

Vahl des Orts'iürgermeisters

Für das Amt des Ortsbürgermeisters wurden Helmut Perne und (urt Rörig vorgeschlagen. In geheimer Abstimmung erhielt Hel­nut Perne 12 Stimmen, 3 Stimmen entfielen auf Kurt Rörig.

)ie Ernennung nahm das dafür zuvor gewählte Ratsmitglied Vthur Steinebach vor. Händigte Helmut Perne die Ernennungs­urkunde aus.

)a es sich um eine Wiederwahl handelte, entfielen Vereidigung [ind Einführung.

)er wiedergewählte Ortsbürgermeister von Nentershausen Erklärte, er werde auch in der kommenden Legislaturperiode leine Kraft dafür einsetzen, das Wohl der Ortsgemeinde Nen­tershausen und ihrer Einwohner zu fördern.

Vahl der Beigeordneten

für die Wahl des I. Beigeordneten gab es nur einen Wahlvorschlag, lämlich den bisherigen Amtsinhaber Arthur Steinebach. In ge­heimer Wahl gaben 11 Ratsmitglieder Arthur Steinebach ihre stimme, zwei stimmten mit Nein und zwei enthielten sich der Stimme.

Einziger Kandidat für das Amt des 11. Ortsbeigeordneten war Ernst Weidenfeller, der dieses Amt auch schon in der letzten Legislaturperiode ausübte. Ernst Weidenfeller erhielt 12 Ja- Stimmen. Zwei Ratsmitglieder enthielten sich und 1 Ratsmit- glied stimmte mit Nein.

\uch für das Amt des III. Beigeordneten kandidierte nur eine Person, nämlich Reinhöld Ortseifen, der 12 Ja-Stimmen auf sich gereinigte. Drei Ratsmitglieder stimmten mit Nein.

>ie Ernennung der Ortsbeigeordneten nahm Ortsbürgermeister 'erne vor.

)er III.Ortsbeigeordnete Reinhold Ortseifen wurde von Orts- jürgermeister Perne vereidigt und in sein Amt eingeführt.

[Im Falle des I. und II. Ortsbeigeordneten entfielen Vereidigung jnd Einführung, da es sich um eine Wiederwahl handelte.

BebauungsplanIm Strichen" u.a." wird geändert \m 16.12.1983 hatte der Ortsgemeinderat beschlossen, den Be­bauungsplanIm Strichen u.a." im Bereich des Grundstückes 3671/5 so zu ändern, daß die bisherige Festsetzung als Grünflä­che aufgehoben und eine eingeschränkte gewerbliche Baufläche für die Ansiedlung eines Dachdeckerbetriebes mit Wohnhaus [angewiesen wird.

Es wurde ein Bebauungsplan entworfen, der diesem Beschluß [Rechnung trägt. In der Textfestsetzung heißt es: In dem einge­schränkten Gewerbegebiet sind nur sonstige nicht wesentlich ptörende Gewerbebetriebe sowie die in § 8 Abs. 3 Nr. 1 Bau- tiutzungsverordnung genannten Betriebswohnungen.zulässig.

[In der Sitzung am 6. Juli 1984 erteilte der Ortsgemeinderat zu dem erstellten Bebauungsplanentwurf seine Zustimmung. Gleichzeitig wurde beschlossen, auf die vorgezogene Bürgerbe- jteiligung zu verzichten, da sich die Planänderung auf das Plan­ebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung erhielt den Auftrag, das Be- [teiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § 2

Abs. 5 BBauG einzuleiten. Außerdem beschloß man, den Än­derungsbebauungsplan mit Text und Begründung gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG offenzulegen. Auf diese Offenlegung wird in Kür­ze an dieser Stelle durch eine öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.

NENTERSHAUSEN:

Auszugsweise Stellungnahme des Straßenbauamtes Diez vom 29.5.1984 zum Thema:

Ortstafel in der Ortsgemeinde Nentershausen im Zuge der Kreisstraße Nr. 163

Zu der Frage der Ortstafelversetzung an den neu geschaffenen Einmündungspunkt wurde seitens des Straßenbauamtes Diez im Rahmen des Beteiligungsverfahrens im Jahre 1981 beiliegende Stellungnahme vom 27.2.1981 an die Kreisverwaltung in Montabaur,Verkehrsabteilung, abgegeben.

In Ziffer II der Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 310 der StVO ist festgelegt, daß diese Zeichen (Ortstafeln) ohne Rück­sicht auf Gemeindegrenzen und Baulast dort anzubringen sind, wo die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten be­ginnt. Die geschlossene Bebauung ist unseres Erachtens identisch mit dem Begriff des Erschließungsbereiches einer Ortsdurch­fahrt gern, den Ortsdurchfahrtenrichtlinien. Diese besagen, daß im Erschließungsbereich direkte Zufahrten und Zugänge zugelassen werden, während im Verknüpfungsbereich nur indi­rekte Erschließungen über Ortsstraßen zur Straße des übergeord­neten Verkehrs möglich sind.

Die Ortstafel ist daher zwischen dem Erschließungs- und Ver­knüpfungsbereich angeordnet. Eine Versetzung der Ortstafel würde eine Versetzung in den Außenbereich von Nentershausen bedeuten.

Im übrigen möchten wir darauf hinweisen, daß gern. Bebauungs­plan im Verlauf der freien Strecke der Kreisstr. Nr. 163 die Nachbargrundstücke zur Kreisstraße auch lückenlos einzufrie­digen sind und der fußläufige Verkehr dann nur über die Ortsstraße (Weserstraße) und dem in Verlängerung angelegten Fußweg zur Ortsmitte hin und zu dem der Kreisstraße gegen­überliegenden Spielplatz und der Schule abgewickelt werden soll. Wären die Nachbargrundstücke der Kreisstraße entspre­chend lückenlos eingefriedigt - wie im Bebauungsplan gefordert­wäre eine Gefährdung von Fußgängern und spielenden Kindern ausgeschlossen.

Wir sind daher abschließend der Auffassung, daß die Ortstafel am jetzigen Aufstellungspunkt entsprechend den hierzu gelten­den Vorschriften zu belassen ist, die Geschwindigkeitsbeschrän­kung von 70 km/h von der neuen Erschließungsstraße bis zur Ortstafel gern. Anordnung der Verkehrsbehörde ausreichend ist und die lückenlose Einfriedigung der Anliegergrundstücke endlich durchgeführt werden sollte, damit weder Personen noch Fahrzeuge von der Kreisstraße auf die Grundstücke noch umgekehrt gelangen können.

Damit wäre unseres Erachtens für alle Beteiligten eine Lösung gefunden.

Nentershausen erscheint auf der Autobahn

Die Neubeschilderungen an der Autobahnabfahrt sind abge­schlossen.

In beiden Fahrtrichtungen erscheintNENTERSHAUSEN" auf den Autobahnabfahrtsschildern.

Ein bedeutendes Ereignis für die Gemeinde, das in der Orts­chronik festgehalten wird.

Turnhalle geschlossen

Die Turnhalle ist für die Zeit vom 16.7. bis 22.8.1984 (Schul­ferienende) geschlossen.

Von dieser Schließung sind die Kirmesveranstaltungen ausge­nommen.

Perne, Ortsbürgermeister