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Montabaur 13/25/84

Zu dieser wichtigen Versammlung laden wir hiermit alle Mit­glieder auf das herzlichste ein. Besonders weisen wir darauf hin, daß in diesem Jahr die Neuwahl des gesamten Vorstandes an - steht.

Tagesordnung:

1, Eröffnung und Begrüßung durch den I. Vorsitzenden

2, Feststellung der Anwesenden

3, Totenehrung

4, Bericht des I. Vorsitzenden und aller Abteilungsleiter

5, Aussprache zu den Berichten

6, Satzungsänderung

7, Neufestsetzung der Beiträge

8, Bericht der Kassenprüfer

g. Wahl eines Versammlungsleiters und Entlastung des Vor­standes

10 . Neuwahl des Vorstandes

11. Anträge

12. Verschiedenes.

Die unter Punkt 11 genannten Anträge müssen bis spätestens 27. Juni 1984 schriftlich beim I. Vorsitzenden abgegeben werden. Um pünktliches und zahlreiches Erscheinen wird gebe­ten.

AUGST

NEUHÄUSEL Reiten im Walde

Kaum ist im Staatswald des Forstrevieres Neuhäusel die Decke eines Hauptabfuhrweges erneuert worden, wurde sie bereits am Tag nach Fertigstellung, das war Samstag, der 9. Juni 1984, von 4 - 5 Reitern beritten, so daß ernsthafte Schäden entstanden sind. Es kann sich hierbei nur um geistig minderbe­mittelte oder bösartige Reiter oder Reiterinnen handeln. Es ist dies jetzt innerhalb kurzer Zeit der zweite Fall, daß neu herge­richtete bzw. neu angelegte Waldwege mit wassergebundener Decke zerritten werden.

Dadurch wird selbst das reiterfreundlichste Forstamt dazu ge­zwungen, ab sofort jeden Reiter zur Anzeige zu bringen, der innerhalb des Naturparks Nassau auf nicht freigegebenen Wegen reitet.

Zum Wohle der Allgemeinheit bitten wir um Mithilfe der Be­völkerung, damit diesen schwarzen Schafen unter den Reitern das Handwerk gelegt werden kann.

Forstamt Neuhäusel Senftleben, Forstdirektor

öffentliche Bekanntmachung

VEREINFACHTE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGS­PLANES

"Auf der Haid" der Ortsgemeinde Neuhäusel für die Grund- stück(e) Flur: 10, Flurstück(e): 2/2 und 83 gemäß § 13 des Bundesbaugesetzes (BBauG) hier: Bekanntmachung gern. § 12 (BBauG)

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung vom 15.12.1983 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Haid" gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

1. Im nordwestlichen Bereich des Grundstückes Nr. 2/2 (Flur 10) - bisherige Bezeichnung Nr. 47/11 - Parkplatz südlich der Kreissparkasse - wird eine überbaubare Grund­stücksfläche ausgewiesen.

2. Ander nordwestlichen Grenze des Flurstückes Nr. 83 (bisherige Bezeichnung Nr. 39) wird eine Grünfläche

j ausgewiesen).

Die Kraisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach- [ len Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zuge­stimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201, 5430 Montabaur wäh­rend den Dienststunden, sowie in den Diensträumen des Orts­bürgermeisters in Neuhäusel während den ortsüblichen Dienst­stunden eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeich- neten Vermögensnachteile eingetreten sind.

Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeifüh­ren, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile ein­getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 aBBauG:

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungs­plänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennut­zungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(3) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.

Hinweis auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung gel­tend gemacht worden ist.

Neuhäusel, 15.6.1984

Hümmerich, Ortsbürgermeister.

SIMMERN

Weitere Entscheidungen des Ortsgemeinderates Simmern vom 22. Mai 1984

Ergänzend zu der Berichterstattung in der vorangegangenen Ausgabe des Wochenblattes werden noch folgende Entschei­dungen des Ortsgemeinderates Simmern aus der Sitzung vom 22.5.1984 zur Kenntnis gegeben:

a) Renovierung der Schutzhütte "Im Steinbruch" Ortsbürgermeister Schneider gab dem Rat zur Kenntnis, daß der Naturpark Nassau für Instandsetzungsmaßnahmen von Einrichtungen im Naturpark im Haushaltsjahr Zuschüsse in Höhe von 50 % der entstehenden Kosten, max. bis zu 750,- DM, gewährt. Um in den Genuß dieser Mittel zu kommen, wurde vorgeschlagen Renovierungsmaßnahmen an der Schutz­hütte "Im Steinbruch" vorzusehen.

Zu diesem Vorschlag erklärte der Rat einstimmig sein Einver­ständnis.

b) Geschwindigkeitsbegrenzung am Ortseingang - aus Richtung Neuhäusel kommend - beantragt

Seitens der Ortsgemeindeverwaltung wurde angeregt, die Ge­schwindigkeit im Ortseingangsbereich - aus Richtung Neu­häusel - durch eine Beschilderung auf 70 km zu reduzieren.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauf­tragt, an die zuständige Behörde einen entsprechenden Antrag weiterzuleiten.