Montabaur 12 / 24 / 84
Für die CDU-Fraktion begründete I.Beigeordneter Dr. Hütte den Vorschlag, die neue Haupterschließungsstraße mit der Bezeichnung „Wilhelm-Mangels-Straße" zu versehen. Er verwies auf die Verdienste von Bürgermeister Mangels um die Entwicklung der Stadt Montabaur. Auch aus der Bürgerschaft habe es entsprechende Anregungen gegeben.
Zwar habe man zu einem früheren Zeitpunkt grundsätzlich entschieden, Straßen nicht nach Personen zu benennen. Im Falle von Herrn Mangels sei jedoch eine Ausnahme gerechtfertigt.
Er habe das Aufstreben u. die Entwicklung der Stadt maßgeblich geprägt und sich große Verdienste um die Stadt erworben. An und für sich hätte die CDU-Fraktion es sich gewünscht, die Namensgebung der innerstädtischen Haupterschließungsstraße nach dem früheren Bürgermeister in einer Sondersitzung zu beschließen, und zwar bei der Einweihung des Konrad-Adenauer- Platzes. Andererseits sei man aber der Auffassung, daß diese Namensgebung noch durch den alten Stadtrat erfolgen solle, der den größten Teil der Legislaturperiode mit Herrn Mangels zusammengearbeitet habe. Da der Konrad-Adenauer-Platz noch nicht fertiggestellt sei, lasse sich die Vorstellung der CDU- Fraktion nicht verwirklichen und man habe sich deshalb dafür ausgesprochen, die Entscheidung in der letzten Sitzung der laufenden Legislaturperiode zu treffen.
Für die FWG-Fraktion erklärte Paul Heinz Schweizer, man stimme dem Vorschlag der CDU-Fraktion nicht zu. Er erinnerte an den Grundsatzbeschluß, Straßen nicht nach Personen zu benennen. Diese Auffassung habe auch der verstorbene Bürgermeister Wilhelm Mangels vertreten.
Aus der Bürgerschaft sei angeregt worden, neue Straßen im Stadtgebiet nach den Ehrenbürgern der Stadt zu benennen.
In diesem Zusammenhang sei zu überlegen, ob man nicht in einem Neubaugebiet eine Straße nach dem verstorbenen Bürgermeister Wilhelm Mangels und andere Straßen nach Ehrenbürgern der Stadt benennen solle.
Dem Vorschlag, die innerstädtische Haupterschließungsanlage mit der Bezeichnung „Wilhelm-Mangels-Straße" zu versehen, stimme man nicht zu.
Der Stadtrat beschloß sodann mit deutlicher Mehrheit, die innerstädtische Haupterschließungsstraße zwischen Kolping- und Wallstraße nach dem früheren Bürgermeister der Stadt, „Wilhelm- Mangels-Straße" zu benennen.
Öffentliche Bekanntmachung über die Nachricht zum Abmarkungstermin und die Offenlegung des Abmarkungsergebnisses
1. TERMINSNACHRICHT
Am Montag, dem 25. Juni 1984 findet von 13.00 bis. 15.45 Uhr in der Stadt Montabaur-Elgendorf (Treffpunkt: Köppelstraße- Ecke Baumbacher Straße - ein Abmarkungstermin statt, zu dem hiermit öffentlich benachrichtigt wird (siehe §§ 9 und 10 des Landesgesetzes über die Abmarkung der Grundstücke vom 7.12. 1959 (GVBI. S. 240, BS 219-2) in der Fassung vom 4.12.1972 (GVBI.S. 361).
Betroffen sind die unter Nr. 3 aufgeführten Anliegerflurstücke der Köppelstraße .
Der Abmarkungstermin findet statt aufgrund der von der Stadt beantragten Straßenverschlußvermessung.
Während des Abmarkungstermines wird den betroffenen Grundstückseigentümern Gelegenheit gegeben, sich mit der Abmarkung einverstanden zu erklären. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch bei Nichterscheinen abgemarkt werden kann. Die Wahrnehmung des Termines geschieht auf eigene Kosten.
2. OFFENLEGUNG DES ABMARKUNGSERGEBNISSES Grundstückseigentümer, die an dem oben genannten Abmarkungstermin nicht anwesend sind, können sich über die erfolgten Abmarkungsmaßnahmen im einzelnen anhand der Abmarkungsniederschrift unterrichten, die in der Zeit vom 26.6.1984 bis 26.7.1984 in den Diensträumen des Katasteramtes
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Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Montabaur, Tel. 02602/4017 montagä bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr offenliegt (siehe § 14 Abs. 1 des Abmarkungsgesetzes)
Gegen die offengelegten Abmarkungsergebnisse kann innerhalb! von drei Wochen nach Ablauf der Offenlegungsfrist eine Nachprüfung der Abmarkung bei dem Katasteramt beantragt werden! Die Kosten der Nachprüfung fallen dem Antragsteller zur Last f wenn sich die Richtigkeit der Abmarkung bestätigt (§ 14 Abs. 2 bis 7 des Abmarkungsgesetzes)
3. BETROFFENE FLURSTÜCKE
Die folgenden Flurstücke der Gemarkung Eigendorf sind betroffen:
Flur
Flurstücke Nr.
97/1, 97/2, 100/2, 103/1, 103/2, 105, 156/3, 165/2, 108, 109, 110/1, 113/2, 113/1,115/1, 115/2,159/3.
28, 29, 30/2, 32/1,33, 34, 35, 36, 39/3, 75/3, 47/1,49/2, 78/5, 52/1,54/4, 56/1, 57, 58/1,58/31 ' 58/4,64,66/2,68,69,73/2, 75/1.
31
74/1, 141, 142, 143, 144/1, 144/2, 144/3,145/1 145/2,147/5,147/ 6 172,153.
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MONTABAUR:
Thekenmannschaft Ettersdorf
Am Samstag, 16.06.1984 findet unser diesjähriges Fußballturnier für Hobby- und Freizeitmannschaften statt. Am Turnier nehmen 12 Mannschaften teil. Turnierbeginn ist um 8.30 Uhr.
Wegen des Feiertages am Sonntag kann an diesem Tag nicht gespielt werden, sodaß es bereits Freitag, 15.06.1984,18.00 Uhr zu einer Begegnung zwischen nicht aktiven Spielern Oberdorf gegen Unterdorf kommt. Im Anschluß spielt die TM Ettersdorf gegen eine Auswahl aus Stahlhofen. An beiden Tagen sind die Bewohner und Gäste herzlich eingeladen.
Freiwillige Feuerwehr Horressen Feuerlöscherüberprüfung
Am 28. und 29.06.1984 findet zum zweiten Mal in unserem Ort eine Feuerlöscherüberprüfung statt. Entsprechendes Inforl mationsmaterial ist bereits zugestellt worden, so daß Sie sicli| mit der beigefügten Anmeldung schriftl. anmelden können. Telefonisch wird Ihre Anmeldung bei Jens Diel, Ringstr. 1, I Tel. 16835 entgegengenommen. Die Geräte werden bei lhnen| dann abgeholt und zwar wie folgt:
1) Westerwaldstr. und links der Westerwaldstr. (Richtung Niederelbert) Mittwoch, 27. Juni 1984 ab 17.00 Uhr Diese geprüften Geräte können dann am Donnerstag, 28.06. am Gerätehaus abgeholt werden.
2) Rechts der Westerwaldstr. werden die Feuerlöscher am Donnerstag, 28.06.abgeholt.
Diese Löscher können am Freitag, 29.06.1984 am Geräte- haus wieder abgeholt werden.
Der Prüfpreis beträgt wie vor zwei Jahren 15,- DM.
Denken Sie an Ihre eigene Sicherheit. Melden Sie sich an. Auch neue Feuerlöscher sowie Autolöscher stehen zum Erwerb kostengünstig bereit
Ski-Club Horressen
Am 30.05.1984 fand in Horressen eine Gründungsversammlung statt. Die erste Veranstaltung — eine Wanderung zum Koppel — ist für alle Interessenten am 01.07.1984. TreffP un 1 9.30 Uhr, Parkplatz Feuerwehrhaus in Horressen. Anmeldimi erbeten bis 23.06.1984, Tel. 02602/16835 oder 02602/48781
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