ntabaur 21/23/84
Süden: von der Bundesstraße Nr. 49
festen: tlw. von der Landesstraße Nr. 314 und
Morden und
sten: insbesondere von der oberirdischen kV-Freileitung.
3 ] Girod, 30. Mai 1984 Ortsbürgermeister
entliehe Bekanntmachung üb6r die Festsetzung der emeindeabgaben für das Kalenderjahr 1984 estsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer- etzesvom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO )77-vom 14.12.1976-BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden' Fassung iwie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Lan sgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz jm28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
.2020
äitig
bare
ie Ortsgemeinde erhebt im Kalenderjahr 1984 eGrundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirt- tiaft (Grundsteuer A)- und die Grundstücke des Grundver- ögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach >n gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1983.
aänderti
atzes)
dert.
iel-
ue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. (Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid u festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des
Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde aingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Girod, den 4.6.1984 Ortsgemeindeverwaltung Girod Leber, Ortsbürgermeister
jung
ezeich-
Wohn-
NOMBORN/HEILBERSCHEID:
„Tag der offenen Tür „Hochbehälter Eichheide'
H'rv»T*TF?
l!J
A W
Jüü
Mehr als 300 Einwohner der beiden Gemeinden überzeugten sich am Tag der offenen Tür von der Funktionstüchtigkeit des neuen Hochbehälters in Nomborn.
Erster Beigeordneter Reusch stellte fest,daß dieser Behälter mit 700 cbm Fassungsvermögen sowohl die Wassermengen einschließlich der Brandreserve für die Orte Nomborn und Heilberscheid enthalte als auch Ausgangsbehälter für die Gemeinden Nentershausen und Niedererbach ist.
Bei dieser Gelegenheit trug er vor, daß in den Gemeinden täglich pro Kopf 901 Wasser verbraucht werden.
ig) liegt
donners -1 10 Uhr ind 13.3Ü| ung genauer ] Drtsbiir- i )ienst-
eit bei - Ortsschrift
” umfaß'| ä bauten n wiese 1 , Planbe-
lOSSHOLBACH: lloren - Gefunden
per Telefonzelle Einmündung Bergstraße in die Hauptstraße, F Damensfockschirm stehengeblieben.
[Verlierer kann gegen Eigentumsnachweis diesen Schirm prend der Dienststunden beim Ortsbürgermeister abholen, jternich '
ptliche Bekanntmachung
Pnächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet
IMittwoch, 13. Juni 1984 um 19.30 Uhr im Gemeindehaus
nt.
|GES0RDNUNG: ffentliche Sitzung: '
■Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates N9. Mai 1984
peratung und Beschlußfassung über den I. Nachtragsfällungs- pfür das Jahr 1984
fenntnisnahme und Genehmigung von Haushaltsüberschrei- lingen
4. Beratung und Beschlußfassung über Entwässerungsmaßnahmen oberhalb des neuen Friedhofes
5. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Bekanntgabe von unvorhergesehenen Kosten
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes.
5431 Großholbach, 5.6.84 Metternich, Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN:
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Am Dienstag, 12. Juni 1984 findet in der Zeit von 17.30 -
18.30 Uhr die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters statt.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes und die Wahlhelfer werden daran erinnert, daß um 19.00 Uhr in der Turnhalle in Nentershausen eine Unterrichtung zu den Kommunalwahlen am 17. Juni 1984 stattfindet.
Herz, Ortsbürgermeister

