Montabaur 20/23/84
Horbach:
MGV „Cacilia" Horbach
Die nächste Chorprobe findet am Freitag, dem 8. Juni 1984 um 20.00 Uhr statt.
EISBACHGEMEINDEN
GIROD:
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Kleinholbach" der Ortsgemeinde Girod, hier: Veröffentlichung
a) der Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 22.3.1984
b) des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 6 i.V.m. § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 22.3.1984 die Bebauungsplanänderung „Kleinholbach" als Satzung gemäß §
10 BBauG beschlossen. In seiner Sitzung am 21.5.1984 hat der Ortsgemeinderat diesen Satzungsbeschluß aufgehoben und beschlossen, das Änderungsverfahren erneut durchzuführen und die Bebauungsplanänderung gemäß § 155 a Äbs. 5 BBauG rückwirkend ab 20.5.1983 in Kraft zu setzen. Denn an den Entscheidungen im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens hat ein nach § 22 Äbs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) befangenes Ratsmitgiied mitgewirkt, die Beschlüsse sind deshalb gemäß § 22 Abs. 5 GemO unwirksam.
Es handelt sich somit um einen Formfehler, der gemäß § 155 a Abs. 5 BBauG geheilt werden kann. Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 21.5.1984 beschlossen, die Bebauungsplanänderung gemäß § 155 a Abs. 5 BBauG rückwirkend ab 20.5.1983 in Kraft zu setzen.
Die vom Ortsgemeinderat am 21.5.1984 erneut beschlossene Bebauungsplanänderung umfaßt:
1 Die Borngasse wird in ihrer tatsächlichen Trassenführung dargestellt
2. Der vorgesehene Kinderspielplatz wird aus wirtschaftlichen Gründen in seiner Größe reduziert.
3. Die Anbindung der künftigen Landesstraße Nr. 314 an die Bundesstraße Nr. 49 wird in ihrem Verlauf geringfügig geändert. Die Schutz- und Grünstreifen an der Ostseite erhalten hierdurch einen neuen Zuschnitt.
4. Da die Flurstücke Nr. 35 - 38 bereits in den Planbereich des Bebauungsplanes einbezogen wurden, wird eine entsprechende überbaubare Fläche ausgewiesen. Zur Erschließung dieser Grundstücke wird der Weg Nr. 2020 bis zum Flurstück Nr. 35 bzw. 36 verlängert. Gleichzeitig wird ein Wohnweg zum Flurstück Nr. 38 ausgewiesen.
5. Im Bereich des Grundstückes 57/22 wird die überbaubare Fläche dem vorhandenen Gebäudebestand angepaßt.
6. Bedingt durch einen Teil der v.g. Änderungen (z.B. geänderte Straßenführung und . Verkleinerung des Kinderspielplatzes) werden die überbaubaren Flächen entsprechend geändert.
7. Die Festsetzung ,j}D‘ wird aus dem Bebauungsplan herausgenommen.
8. Die Parzelle Nr. 1253/2 wird nur zur Hälfte in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen.
9. Die zeichnerische Darstellung „Lückenlose Einfriedigung" wird für die Parzelle Nr. 20/3 (Flur 11) - bisherige Bezeichnung 1068/1 (Flur 11) - im Bereich des bestehenden Wohnhauses aus dem Plan herausgenommen.
Dieser Beschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 i.V.m. § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
5431 Girod, 30. Mai 1984 Ortsgemeinde Girod Leber, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Kleinholbach" der Ortsgemeinde Girod hier: Offenlage gemäß § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugeset- zes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.5.1984 die Änderung des Bebauungsplanes „Kleinholbach" folgenden Inhalts neu beschlossen:
1. Die Borngasse wird in ihrer tatsächlichen Trassenführung dargestellt.
2. Der vorgesehene Kinderspielplatz wird aus wirtschaftlichen Gründen in seiner Größe reduziert.
3. Die Anbindung der künftigen Landesstraße Nr. 314 an die Bundesstraße Nr. 49 wird in ihrem Verlauf geringfügig geändert. Die Schutz- und Grünstreifen an der Ostseite erhalten hierdurch einen neuen Zuschnitt.
4. Da die Flurstücke Nr. 35 - 38 bereits in den Planbereich des Bebauungsplanes einbezogen wurden, wird eine entsprechende überbaubare Fläche ausgewiesen.
Zur Erschließung dieser Grundstücke wird der Weg Nr. 2020 bis zum Flurstück Nr. 35 bzw. 36 verlängert. Gleichzeitig wird ein Wohnweg zum Flurstück Nr. 38 ausgewiesen.
5. Im Bereich des Grundstückes 57/22 wird die überbaubare Fläche dem vorhandenen Gebäudebestand angepaßt.
6. Bedingt durch einen Teil der v.g. Änderungen (z.B. geändert! Straßenführung und Verkleinerung des Kinderspielplatzes! werden die überbaubaren Flächen entsprechend geändert.
7. Die Festsetzung "OD" wird aus dem Bebauungsplan herausgenommen.
8. Die Parzelle Nr. 1253/2 wird nur zur Hälfte in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen.
9. Die zeichnerische Darstellung „Lückenlose Einfriedigung" wird für die Parzelle Nr. 20/3 (Flur 11) - bisherige Bezeichnung 1068/1 (Flur 11) im Bereich des bestehenden Wohnhauses aus dem Plan herausgenommen.
Der Ortsgemeinderat hat in dieser Sitzung ebenfalls Beschluß darüber gefaßt, daß die Änderung des Bebauungsplanes gemäß ] § 155 a Abs. 5 BBauG rückwirkend ab 20.5.1983 in Kraft j gesetzt werden soll. Denn im Rahmen des bereits durchgefiihr-J ten und inhaltlich der jetzigen Änderung entsprechenden Ver-3 fahrens hat ein nach § 22 Abs 1 Nr. 1 GemO befangenes Rats-1 mitglied mitgewirkt; die - Entscheidungen sind gemäß § 22 I Abs.5 GemO unwirksam. Es handelt sich hierbei um einen J Formfehler, der gemäß § 155 a Abs. 5 BBauG geheilt wird; -fl die Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes soll nach § 1 155 a BBauG rückwirkend ab 20.5.1983 in Kraft gesetzt fl werden. fl
Der Entwurf des Änderungsplanes (einschl. Begründung) liegtJ gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom fl
18.6. bis 18.7.1984 (einschließlich) I
jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners l tags und freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr I bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.31 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung , I Montabaur, 5430 Montabaur, Zimmer 201, Konrad-Adenauerl Platz 2 sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbür- 1 germeisters in 5431 Girod während der ortsüblichen Dienst- I stunden öffentlich aus. I
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei I der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Orts- I gemeinde Girod schriftlich oder mündlich zur Niederschrift I vorgebracht werden. I
Der Planbereich des Bebauungsplanes „Kleinholbach" umfaß!» insbesondere den innerhalb des im Zusammenhang bebauten ■ Ortsteil Kleinholbach in den Gemarkungsteilen „Bornwiese, I „Im Dorf", „Ober dem Dorf" und „Bornstück". Der Planbe- I reich wird im groben wie folgt umgrenzt: I

