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KOMMUNAL-WAHLEN1984
Mehr Mitwirkung für den Bürger. Ein Leitfaden, das neue Wahlrecht zu nutzen.
DAS IST NEU
Sie haben künftig für die Wahl zum Gemeinderat, Verbandsgemeinderat, Stadtrat, Kreistag, zu der Sie wahlberechtigt sind,
EINE LISTENST1MME
- UND DAS IST NEU -
SECHS
PERSONENSTIMMEN
Mit der LISTENSTIMME entscheiden Sie sich wie bisher für eine Partei oder Wählergruppe.
Mit den PERSONENSTIMMEN können Sie einzelne Bewerber der gewählten Liste begünstigen und deren Chance erhöhen, in den Rat einzuziehen.
Für die Wahl zum Bezirkstag des Bezirksverbands Pfalz bleibt es bei der bisherigen Regelung.
KUMULIEREN
Die Wirkung Ihrer Personenstimmen können Sie durch Kumulieren noch verstärken, indem Sie einem "Bewerber
statt einer Personenstimme
K
K
K
***
oder drei Ihrer sechs Personenstimmen geben
Einem Bewerber können Sie höchstens drei Stimmen geben
Wahlvorschlag 3
Z-Paitei
1. Kübel, Bernd
2. Knoke, Fritz
3. Kehlen, Achim
4. Wunder, Josef
5. Putz, Frieda
6. Voßmeyer, Lutz
_ A
7. Fasold, Otmar
8. Scharfe, Klaus
9. Gabler, Rudolf
10. Preuß, Gemod
K
11. Denzler, Max
LISTENSTIMME
Sie geben Ihre Listenstimme ab, indem Sie die Partei oder Wählergruppe Ihrer Wahl in der Kopfleiste des Stimmzettels kennzeichnen
Wahlvorschlag 1
X-Partei
1. Roth, Hans
2. Möbus, Wilhelm
3. Sand, Karl
4. Haack, Dieter
5. Schletz, Renate
6. Köhler, Gerd
7. Kasper, Franz
8. Rüffner, Paul
9. Kraus, Otto
10. Rusam, Theo
11. Pohl, Amo
Wenn Sie mit der von der Partei oder Wählergruppe vorgeschlagenen Reihenfolge der Bewerber einverstanden sind,
können Sie auf die Abgabe Ihrer Personenstimmen verzichten.
Sie geben damit zu erkennen, daß Sie den Wahlvorschlag unverändert annehmen wollen.
Wenn Sie also sicher sein wollen, daß Sie von Ihrem Wahlrecht in vollem Umfang Gebrauch gemacht haben, dann
• kreuzen Sie auf Ihrem Stimmzettel eine Partei/Wählergruppe an und
• vergeben Sie
höchstens sechs Personenstimmen an die von Ihnen bevoizugten Bewerber der gewählten Partei oder Wählergruppe.
Ihr Stimmzettel ist ungültig, wenn Sie mehr als einen Wahlvorschlag (Partei/ Wählergruppe) ankreuzen
Ihre Personenstinunen sind ungültig, wenn Sie
# in dem von Ihnen gewählten Wahlvorschlag mehr als sechs Personenstimmen
oder
• Personenstimmen an Bewerber verschiedener Wahlvortchläge
vergeben.
PERSONENSTIMMEN
Falls Sie mit der Reihenfolge der Bewerber
innerhalb des Wahlvorschlags, den Sie gewählt haben.
nicht einverstanden sind und diese verändern wollen, können Sie mit Ihren
sechs Personenstimmen
bis zu sechs Bewerber dieses Wahlvorschlags kennzeichnen und damit deren Chance erhöhen, in den Rat einzuziehen.
Wahlvorschlag 2
Y-Partei
1. Dr. Bayer, Horst
2. Zuleeg, Fritz
3. Schäfer, Ilse-Rose
X
4. Liermann, Otto
5. Wagner, Siegfried
X
/
6. Krause, Leo
x
7. Zebula, Gerda
8. Reichold, Kuno
9. Hopf, Erwin
X
10. Mötsch, Heinz
11. Riedel, Rolf
XL
Das neue Wahlrecht gilt für die Wahlen (personalisierte Verhältniswahl)
zum Kreistag
zum Verbandsgemeinderat zum Stadtrat der Stadt Montabaur zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinden Boden, Eitelborn, Heiligenroth, Kadenbach, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Ruppach-Goldhausen uifd Simmern.
Die Stimmzettel für die personalisierten Verhältniswahlen zum Verbandsgemeinderat, Stadtrat und zu dem Ortsgemeinderat sind in diesem Wochenblatt unter der jeweiligen Gemeinde veröffentlicht.
In den Ortsgemeinden Daubach, Gacken ^ bach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Holler, Horbach, Hübingen, Nomborn, Oberelbert, Stahlhofen, Untershausen und Welschneu- dörf findet Mehrheitswahl zum Ortsgemeinderat statt.
In diesen Gemeinden wird mit einem , amtlichen weißen Stimmzettel, der spätestens am Tage vor der Wahl in die ■ einzelnen Haushalte verteilt wird,gewä™
Vers
liehe bis 1

