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KOMMUNAL-WAHLEN1984

Mehr Mitwirkung für den Bürger. Ein Leitfaden, das neue Wahlrecht zu nutzen.

DAS IST NEU

Sie haben künftig für die Wahl zum Gemeinderat, Verbandsgemeinderat, Stadtrat, Kreistag, zu der Sie wahl­berechtigt sind,

EINE LISTENST1MME

- UND DAS IST NEU -

SECHS

PERSONENSTIMMEN

Mit der LISTENSTIMME entscheiden Sie sich wie bisher für eine Partei oder Wählergruppe.

Mit den PERSONENSTIMMEN können Sie einzelne Bewerber der gewählten Liste begünstigen und deren Chance erhöhen, in den Rat einzuziehen.

Für die Wahl zum Bezirkstag des Bezirks­verbands Pfalz bleibt es bei der bisherigen Regelung.

KUMULIEREN

Die Wirkung Ihrer Personenstimmen können Sie durch Kumulieren noch verstärken, indem Sie einem "Bewerber

statt einer Personenstimme

K

K

K

***

oder drei Ihrer sechs Personenstimmen geben

Einem Bewerber können Sie höchstens drei Stimmen geben

Wahlvorschlag 3

Z-Paitei

1. Kübel, Bernd

2. Knoke, Fritz

3. Kehlen, Achim

4. Wunder, Josef

5. Putz, Frieda

6. Voßmeyer, Lutz

_ A

7. Fasold, Otmar

8. Scharfe, Klaus

9. Gabler, Rudolf

10. Preuß, Gemod

K

11. Denzler, Max

LISTENSTIMME

Sie geben Ihre Listenstimme ab, indem Sie die Partei oder Wählergruppe Ihrer Wahl in der Kopfleiste des Stimmzettels kennzeichnen

Wahlvorschlag 1

X-Partei

1. Roth, Hans

2. Möbus, Wilhelm

3. Sand, Karl

4. Haack, Dieter

5. Schletz, Renate

6. Köhler, Gerd

7. Kasper, Franz

8. Rüffner, Paul

9. Kraus, Otto

10. Rusam, Theo

11. Pohl, Amo

Wenn Sie mit der von der Partei oder Wählergruppe vorgeschlagenen Reihen­folge der Bewerber einverstanden sind,

können Sie auf die Abgabe Ihrer Personenstimmen verzichten.

Sie geben damit zu erkennen, daß Sie den Wahlvorschlag unverändert annehmen wollen.

Wenn Sie also sicher sein wollen, daß Sie von Ihrem Wahlrecht in vollem Umfang Gebrauch gemacht haben, dann

kreuzen Sie auf Ihrem Stimmzettel eine Partei/Wählergruppe an und

vergeben Sie

höchstens sechs Personenstimmen an die von Ihnen bevoizugten Bewerber der gewählten Partei oder Wählergruppe.

Ihr Stimmzettel ist ungültig, wenn Sie mehr als einen Wahlvorschlag (Partei/ Wählergruppe) ankreuzen

Ihre Personenstinunen sind ungültig, wenn Sie

# in dem von Ihnen gewählten Wahl­vorschlag mehr als sechs Personen­stimmen

oder

Personenstimmen an Bewerber verschiedener Wahlvortchläge

vergeben.

PERSONENSTIMMEN

Falls Sie mit der Reihenfolge der Bewerber

innerhalb des Wahlvorschlags, den Sie gewählt haben.

nicht einverstanden sind und diese ver­ändern wollen, können Sie mit Ihren

sechs Personenstimmen

bis zu sechs Bewerber dieses Wahlvor­schlags kennzeichnen und damit deren Chance erhöhen, in den Rat einzuziehen.

Wahlvorschlag 2

Y-Partei

1. Dr. Bayer, Horst

2. Zuleeg, Fritz

3. Schäfer, Ilse-Rose

X

4. Liermann, Otto

5. Wagner, Siegfried

X

/

6. Krause, Leo

x

7. Zebula, Gerda

8. Reichold, Kuno

9. Hopf, Erwin

X

10. Mötsch, Heinz

11. Riedel, Rolf

XL

Das neue Wahlrecht gilt für die Wahlen (personalisierte Verhältniswahl)

zum Kreistag

zum Verbandsgemeinderat zum Stadtrat der Stadt Montabaur zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinden Boden, Eitelborn, Heiligenroth, Kadenbach, Nenters­hausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Ruppach-Goldhausen uifd Simmern.

Die Stimmzettel für die personalisierten Verhältniswahlen zum Verbandsge­meinderat, Stadtrat und zu dem Orts­gemeinderat sind in diesem Wochen­blatt unter der jeweiligen Gemeinde veröffentlicht.

In den Ortsgemeinden Daubach, Gacken ^ bach, Girod, Görgeshausen, Großhol­bach, Heilberscheid, Holler, Horbach, Hübingen, Nomborn, Oberelbert, Stahl­hofen, Untershausen und Welschneu- dörf findet Mehrheitswahl zum Orts­gemeinderat statt.

In diesen Gemeinden wird mit einem , amtlichen weißen Stimmzettel, der spä­testens am Tage vor der Wahl in die einzelnen Haushalte verteilt wird,gewä

Vers

liehe bis 1