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iMontabaur

3/23/84

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LqENBACH, NENTERSHAUSEN, NEUHÄUSEL, NIEDER WRT, NIEDERERBACH, RUPPACH-GOLDHAUSEN LdSIMMERN die Wahlen zum GEMEINDERAT werden nach jen Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl durch- iefiihrt. Der Wähler erhält im Wahlraum nach Feststellung seines Wahlrechts je einen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahl- »rechtigt ist. Die Stimmzettel für die personalisierten Verhält- (iswahlen enthalten in der Kopfleiste jeweils einen unterschied­en, auf das zu wählende Gremium hinweisenden Aufdruck, ußerdem unterscheiden sich die Stimmzettel auch farblich gefolgt:

Kreistag = rot

Verbandsgemeinderat = grün Gemeinderat/Stadtrat = blau

der Stimmzettel erhält für jeden zugelassenen Wahlvorschlag je Spalte, in deren Kopfleiste die Listennummer und das Jennwort der Partei oder Wählergruppe angegeben ist; darunter Len unter fortlaufenden Nummern die Familiennamen und tarnen der von der Partei oder Wählergruppe aufgestellten »werber.

|er Wähler hat

, eine Listenstimme zur Kennzeichnung des Wahlvorschlags, «den er wählen will, und

[sechs Personenstimmen zur Kennzeichnung von Bewerbern indem von ihm gewählten Wahlvorschlag, die er bei der Zu­teilung der Sitze begünstigen will.

pr Wähler gibt seine LISTENSTIMME in der Weise ab, daß er ich ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise deutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag seine Stirn­seiten soll.

[gibt seine sechs PERSONENSTIMMEN in der Weise ab, daß (durch je ein in ein Kästchen gesetztes Kreuz oder auf andere )ise eindeutig bis zu sechs Bewerber in dem von ihm gewähl- iWahlvorschlag kennzeichnet, die nach seinem Willen bei der iteilung der Sitze an die von ihm gewählte Partei oder Wähler­lippe vorrangig zu berücksichtigen sind. Der Wähler kann emvon ihm bevorzugten Bewerber bis zu drei seiner sechs en des Bsonenstimmen (Stimmenhäufung) geben. Der Wähler kann ch auf die Abgabe von Personenstimmen verzichten, wenn er die Wahlwder v <> n der Partei oder Wählergruppe aufgestellten Bewer- einenbW'ihenfolge einverstanden ist.

p Wähler faltet jeden Stimmzettel in der Wahlzelle so, daß

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i/eise ab, durch eia] eisei eiten sollj oder streiä

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|der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, i er gewählt hat.

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Jen Ortsgemeinden DAUBACH, GACKENBACH, GIROD, JRGESHAUSEN, GROSSHOLBACH, HEILBERSCHEID, |

Iller, horbach, hübingen, nomborn, Oberelbert;

JHLHOFEN, UNTERSHAUSEN UND WELSCHNEUDORF, jenen der Gemeinderat nach den Grundsätzen der Mehr- ahl gewählt wird, gibt der Wähler entsprechend den Hin- ®n in der öffentlichen Bekanntmachung des Gerheindewahl- prsüber die Durchführung der Mehrheitswahl seine Stimmen

VL

IWahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung der jlergebnisse sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahl-

soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts mög­est.

VII.

Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Europawahl teilnehmen

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des Westerwaldkreises oder

b) durch Briefwähl.

Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können an den Kommunalwahlen nur durch Briefwahl teilneh­men. Wähler, die durch Briefwahl an der Europawahl und durch Briefwahl an den Kommunalwahlen teilnehmen, müssen zwei Wahlbriefe absenden: den roten Wahlbrief für die Europawahl an den Kreiswahlleiter und den orangefarbenen Wahlbrief für

die Kommunalwahlen an die Verbandsgemeindeverwaltung.

Die Anschriften sind auf den Wahlbriefumschlägen aufgedruckt.

7.1. BRIEFWAHL ZUR EUROPAWAHL

Wer durch Briefwahl zur Europawahl wählen will, muß sich von der Gemeindeverwaltung einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefum­schlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel im verschlossenen Wahlumschlag und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Kreiswahlleiter übersenden, daß er dort spätestens am Wahltage bis 21.00 Uhr eingeht. Er kann den Wahlbrief auch in der Dienststelle des Kreiswahlleiters / Stadtwahlleiters abgeben.

Der Wähler hat die Hinweise auf dem Merkblatt für die Briefwahl zur Europawahl zu beachten, damit seine Briefwahl gültig ist.

7.2. BRIEFWAHL ZU DEN KOMMUNALWAHLEN

Wer durch Briefwahl zu den Kommunalwahlen wählen will, er­hält von der Gemeindeverwaltung die erforderlichen Briefwahl­unterlagen und ein Merkblatt für die Briefwahl zu den Kommu­nalwahlen und verfährt entsprechend dem Wegweiser für die Briefwahl.

Er muß seinen Wahlbrief

mit den Stimmzetteln für Verhältniswahl im unverschlosse­nen gelben Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck "Kommunalwahlen" «

bei Mehrheitswahl zum Gemeinderat den Stimmzettel im unver­schlossenen Wahlumschlag mit dem AufdruckMehrheitswahl zum Gemeinderat"

und den unterschriebenen gelben Wahlschein für die Kom-

munaiwahlen ,

so rechtzeitig der Verbandsgemeindeverwaltung übersenden, daß er dort

spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann den Wahlbrief für die Kommunalwahlen, am Wahltag auch während der Wahlzeit in dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlraum für die Briefwahl abgeben.

VIII.

r

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte zur Euro­pawahl, die zugleich in einem anderen Mitgliedsstaat der Euro­päischen Gemeinschaft wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 3 des E uropawa hlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei­heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetz­buches). Verbandsgemeindeverwaltung

5430 Montabaur, 4. Juni 1984 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

EU?*» der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus Großer Markt 10 und Konrad-Adenauer-Platz, montags, mittwochs bis freitags von 8.00 bis 12.00

iwnstags von 8,00 bis 12ÜÖ Uhr, 16.00 bis 18.30 Uhr.

der Verbandsgemeindeverwaltung 02602/196-0 (Durchwahlmöglichkeit)-nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/196-0-, leemeinH ,/ Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur Dr. Possel-Dölken 02602/196.100 (nach Dienstscbluß 02602/196.184), I. Beigeordneter der Ver- PSsdslr Mont ^aur Reusch 02602/196.101 (nach Dienstschluß 02602/196.187), Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk) nach Dienstschluß: siehe Bereitschafts- L U ®* ,10n »«chlufl für das Wochenblatt ist jeweils montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung.

Ebank LY^'^sgemeindakasse: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017 (BLZ 57051001), Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803 000 212 (BLZ 510 50015),

[ Mo ntabaur Nr. 108 (BLZ 570 910 00), Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 108 006 03 (BLZ 500100 60), Deutsche Bank Montabaur 430 5959 (BLZ 570 700 45).