Montabaur 26/21 / 84
auszuschließen. Die Eintragungen müssen leserlich, dürfen handgeschrieben (möglichst in Blockschrift) oder maschinengeschrieben sein.
IV.
Die Wählergruppe Metternich hat das Recht, nichtamtliche Stimmzettel mit den unter Abschnitt II aufgeführten Personen her- zustelien und außerhalb des Wahlraumes zu verteilen. Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden. Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die er wählen will, er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen.
V.
Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlraumes erhält der Wähler einen weißen Wahlum schlag für die Mehrheitswahl und, falls er dies wünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Danach geht er an den Tisch des Wahlvorstandes und legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet.
Großholbach, den 17.5.1984
Der Ortsgemeindewahlleiter der Ortsgemeinde Großholbach gez. Metternich, Ortsbürgermeister.
GÖRGESHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am
MITTWOCH, 30. Mai 1984, um 19.30 Uhr im Rathaus statt
TAGESORDNUNG:
I. Öffentliche Sitzung ,
1. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung eines Gemeindewappens
2. Beratung und Beschlußfassung über die Umlageberechnung gemäß der Nutzungsvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur und der Gemeinde Görgeshausen für die Löwensteinhalle
3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Benutzungsordnung für die Löwensteinhalle (bezüglich Küche und Sitzungssaal - Benutzungsgebühren-)
4. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eihes Bebauungsplanes für den Bereich "Auf der Bitz"
5. Vorplanung zum Haushaltsplan 1985 (Festlegung der Inve stitionsschwerpunkte für den Planungszeitraum bis 1988)
6. Einteilung für den Wahldienst am 17.6.1984
7. Verschiedenes.
II. Öffentliche Sitzung 1. Verschiedenes.
5431 Görgeshausen, den 21.5.1984
gez. Herz, Ortsbürgermeister.
NENTERSHAUSEN
Bericht über die Sitzung des Ortsgemainderates Nentershausen vom 18. Mai 1984
Vergabe der Turnhalle zur Durchführung der diesjährigen Kirmes
Zwei Angebote von Ortsansässigen lagen dem Rat zur Entscheidung über die Vergabe der Turnhalle für die Durchführung der diesjährigen Kirmes vor. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Rates war die Höhe des gebotenen Pachtvertrages, so daß vom Rat durch einstimmigen Beschluß der Zuschlag dem Meistbietenden erteilt wurde.
Vergabe von Aufträgen
Zunächst wurde vom Rat durch einstimmigen Beschluß der be
reits vor.ab erteilte Auftrag zur Herstellung von Ornamenten für den Dorfbrunnen genehmigt Diese Arbeiten sind inzwischen ausgeführt und verursachten einen Kostenaufwand von ca. 2.700,-- DM. Da keine entsprechenden Mittel im Haushalts ! plan für diese Maßnahme bereit standen, wurde zugleich noch beschlossen, diese Mehrausgabe abzudecken durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Desweiteren wurde der Auftrag zur Montage von Strahlern zur Beleuchtung der Wegekapelle an der B 49 vergeben. Diese Maßnahme soll kurzfristig ausgeführt und nach Möglichkeit noch vor der am 31. Mai 1984 stattfindenden Festveranstaltung abgeschlossen werden.
Bereitstellung der Turnhalle für Kaninchenzuchtverein Eisbachtal
Der Vorsitzende des Kaninchenzuchtvereins Eisbachtal beantragte bei der Gemeinde Nentershausen die Bereitstellung der Turnhalle am 13. und 14.10.1984, um darin eine Vereins- aussteliung durchführen zu können. Der Ortsgemeinderat stimmte dem Antrag sowie dem angebotenen Pachtpreis für diel Überlassung der Halle einstimmig zu.
Grundvoraussetzungen für die Errichtung der geplanten Grundschule sind geschaffen Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde unter anderem vom Rat über den Grunderwerb der Flächen, die zum Bau der später geplanten Grundschule erforderlich sind, beschlossen] Somit sind nun neben den bauplanungsrechtlichen auch die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen für die Errichtung der geplanten Grundschule in Nentershausen.
NOMBORN
Öffentliche Bekanntmachung
über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinderat Nomborn
I.
Die Wahl zum Ortsgemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber | und ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt
II.
Der Wahlausschuß hat in seiner Sitzung am 16.5.1984den vonj der Wählergruppe Meurer eingereichten Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsgemeinderat mit folgenden Bewerbern zugelassen:
1. Meurer, Ralf, geb. 28.12.1943, Polizeibeamter, Bergstr. 5
2. Bendel, Waldemar geb. 10.12.1934, Ortsbürgermeister, Hauptstraße 23
3. Brach, Walter, geb. 28.7.1946, Justiz-Vollzugsbeamter, Schulstr. 9
4. Reusch Reinhard geb. 27.1.1938, Technischer Angestellter, Im Baumort 6
5. Ludwig Manfred, geb. 20.6.1941, Heizungsmonteur, Haupt-| str. 15
S. Frink Karl, geb. 4.7.1945, Bautechniker, Hochstr. 6
7. Sassen, Hans—Josef, geb. 26.11.1928, HandeslVertreter, Neuestraße 2
8. Hübinger Johannes, geb. 17.10.1954, Finanzbeamter, Waldstr. 9
9. Jurytko, Günter, geb. 8.3.1939, Hoch- und Tiefbautechni- ker, Im Baumort 20
10. Noll, Bernd, geb. 9.12.1946, Landwirt, Marienhof
11. Breuer Alwin, geb. 1.4.1936, Postbediensteter, Schulstr. 41 12..Schmitz Karl-Heinz, geb. 20.9.1944, Elektriker, Mittelstr.^J 13. Krausenbaum, Willi, geb. 26.10.1927, Selbstständiger
Kaufmann, Hauptstr. 51 III.
Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeif rat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel vef| teilt Der Wähler hat damit die Möglichkeit, den Stimmzettel bereits zu Hause auszufüllen. Er kann so viele wählbare, min-1 destens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen und Vornamen eintragen wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Pf
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