Montabaur 25/21 / 84
ii-
Der Wahlausschuß hat in seiner Sitzung am 15.5.84 den von der Wählergrüppe Leber eingereichten Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsgemeinderat mit folgenden Bewerbern zugelassen:
1 , Leber, Josef, Bankangestellter, geb. am 15.10.1933 Ober der Kirch 4, 5431 Girod
2, Hannappel Theo, BB-Beamter, geb. am 27.2.1930 .
Gartenstr. 4, 5431 Girod-Kleinholbach
1 Noll, Günther, Forstamtmann, geb. am 7.2.1931 Alte Str. 20, 5431 Girod
4, Daum, Bernd, Vers.-Kaufmann, geb. am 30.9.1941 Kapellenweg 13, 5431 Girod ü Hannappel Josef, Arbeiter, geb. am 2.9.1931 Alte Str. 8, 5431 Girod
6, Schmidt, Gerhard, Schreinermeister, geb. am 16.1.1931 i Mittelstr. 18, 5431 Girod-Kleinholbach |7, Fend Karl-Heinz, Beamter, geb. am 12.5.1950 Kirchstr. 3, 5431 Girod
|& Häßler Karl-Alfred, Dipl.-Ing., geb. am 10.12.1938 Freimühle, 5431 Girod
9 , Meurer Berni, Raumausstatter, geb. am 16.2.1938 Hauptstr. 20, 5431 Girod-Kleinhoibach
10 , Eid, Theo, Kraftfahrer, geb. am 14.2.1953 Bergstr. 8, 5431 Girod
11 . Hommrich, Franz, Beamter, geb. am 6.11.1948 Hauptstr. 60, 5431 Girod
12 . Schmidt, Dieter, Großhandelskaufmann, geb. am 30.9.1956 Gartenstr. 2, 5431 Girod-Kleinholbach
III.
IVordem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinde- liat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel ver- Iteilt Der Wähler hat damit die Möglichkeit, den Stimmzettel ■bereits zu Hause auszufüllen. Er kann so viele wählbare, min- jdestens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen und Vornamen eintragen wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgerückt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Per- Konenangaben (z. B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, lim eine Verwechslung mit anderen gleichnamigen Personen luszuschließen. Die Eintragungen müssen leserlich, dürfen handgeschrieben (möglichst in Blockschrift) oder maschinengeschrie- len sein.
)ie Wählergruppe Leber har das Recht, nichtamtliche Stimm- pttel mit den unter Abschnitt II aufgeführten Personen her- ptellen und außerhalb des Wahlraumes zu verteilen. Der Wäh- pkann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den belassenen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden. Er kenn- pichnet darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig «Personen, die er wählen will, er kann auch Namen anderer phlbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie M andere ersetzen.
® Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel |"Wahlraum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach Bestendes Wahlraumes erhält der Wähler einen weißen Wahlum- Nag für die Mehrheitswahl und, falls er dies wünscht, einen Nichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die phlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlum- % Danach geht er an den Tisch des Wahlvorstandes und
legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet.
5431 Girod, den 16. Mai 1984
Der Gemeindewahlleiter der Ortsgemeinde Girod gez. Leber, Ortsbürgermeister.
Bewertungskommission sucht Gemeinde im Rahmen des Wettbewerbes "Unser Dorf soll schöner werden" auf.
Nachdem der Ortsgemeinderat durch Beschluß für die Gemeinde die Teilnahme am diesjährigen Kreiswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" erklärt hatte, teilt nun die Kreisverwaltung mit, daß die Bewertungskommission zur Begutachtung der Gemeinde am Mittwoch, 6. Juni 1984 gegen 8.00 Uhr die Ortsteile Girod und Kleinholbach aufsuchen wird.
An die Bevölkerung ergeht der Aufruf, das ihrige zu einer erfolgreichen Teilnahme an diesem Wettbewerb zu tun, d. h. es wird gebeten bis zu dem genannten Zeitpunkt Maßnahmen, die der Säuberung und Verschönerung der Grundstücke und Wohnhäuser dienen, durchzuführen.
GROSSHOLBABH Öffentliche Bekanntmachung
über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Großholbach
I.
Die Wahl-zum Ortsgemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt
II.
Der Wahlausschuß hat in seiner Sitzung am 16.5.1984 den von der Wählergruppe Metternich eingereichten Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsgemeinderat mit folgenden Bewerbern zugelassen:
1. Metternich Ludwig, geb. 24.3.1920, Rentner u. Ortsbürgermeister, Birkenweg 2
2. Röther Winfried, geb. 3.8.1948, Rechtsanwalt, Limburger Str. 4
3. Ferdinand Herbert, geb. 2.3.1934, Elektriker, Orgelsweg 3
4. Quirmbach, Stefan, geb. 30.7.1938, Schmied, Am Strüthehen 2
5. Fasel Alfons, geb. 20.10.1924, Beamter i. R. Hauptstr. 46
6. Schmidt, Hubert, geb. 9.4.1940, Kaufmann, Südstr. 13
7. Sturm Paul, geb. 19.1.1928, Kfz.—Meister Hauptstr. 33
8. Heibel Walter, geb. 4.3.1933, Schlosser, Hauptstr. 26
9. Ferdinand Otto, geb. 11.1.1940, Fliesenleger, Orgelsweg 6
10. Hommerich Gregor, geb. 23.11.1929, Rentner, Orgelsweg 23
11. Fischbach Winfried, geb. 9.11.1946, Techn. Beamter, Hauptstr. 41
12. Ganswich, Lothar, geb. 8.1.1949, Maschinenbaumeister, Ringstr. 10
13. Sucke, Franz-Josef, geb. 9.7.1949, Kraftfahrer, Parkstr. 6
14. Link, Elmar, geb. 27.6.1942, Vertreter, Ringstr. 5
15. Schönberger, Albrecht, geb. 1.5.1948, Landwirt, Kirchstr. 3
III.
Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel verteilt Der Wähler hat damit die Möglichkeit, den Stimmzettel bereits zu Hause auszufüllen. Er kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen und Vornamen eintragen wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personenangaben (z. B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleichnamigen Personen

