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Montabaur 10/20/84

ALTE HERREN;

Am Samstag, dem 19.5.1984, spielen wir um 17.oo Uhr bei den Sportfreunden in Höhr - Grenzhausen. Abfahrt ist um 16.oo Uhr.

JSG Horressen /E/E/St.

Samstag, 19.5.1984

14.oo Uhr E-Jugend Horressen /E/E/St. - Montabaur 15.oo " D- " Horressen/E/E/St. - Nauort /S.

Sonntag, 2o.5.1984

9.3o Uhr Bill - Jugend Grenzhausen / H - Horressen/E/E/St Sportplatz in Hilgert

9.3o Uhr Bll - Jugend Dierdorf /U/D I - Horressen /E/E/St.

(Bus)

A I + A II - Jugend spielfrei.

Feuerlöscher - Überprüfung

Auch in diesem Jahr führt die Freiwillige Feuerwehr Horressen wieder eine Feuerlöscher - Überprüfung durch.

Anderslautende Gerüchte sind unwahr und entsprechen nicht der Richtigkeit. Wenden Sie sich in jedem Falle an uns.

Freiwillige Feuerwehr Horressen

Westerwaldverein e.V. Zweigverein Montabaur Unsere für den 2o. Mai vorgesehene Busfahrt muß aus termin­lichen Gründen auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden. Nähere Informationen zu gegebener Zeit von gleicher Stelle und aus der Tageszeitung entnehmen.

Freiwillige Feuerwehr Horressen .

Entgegen anderslautender Aussagen möchten wir hiermit aus­drücklich darauf hinweisen, daß die von uns geplante Feuer­löscherüberprüfung nach Abschluß der Kontrollen des Bezirks­schornsteinfegermeisters umgehend durchgeführt wird.

Entsprechende nähere Informationen gehen Ihnen rechtzeitig mit Terminbekanntgabe persönlich zu.

AHRBACHGEMEINDEN

HEILIGENROTH

"Ein Dorf ißt und trinkt für einen guten Zweck"

Am kommenden Sonntag, dem 2o. Mai, findet traditionsgemäß die von allen Dorfvereinen getragene Veranstaltung "Ein Dorf ißt und trinkt für einen guten Zweck" an der Vogelsang­halle statt. Der Reinerlös dieses Dorffestes ist in diesem Jahr für Pater Peter Kliegel, Casilla / Chile bestimmt.

Essen pnd Trinken wird ab 1o.3o Uhr für Sie bereitgestellt. Für musikalische Unterhaltung ist bestens gesorgt. Alle Bürger, auch der Nachbargemeinden sind herzlich eingeladen.

Kuchenspenden der Bürger werden von Magda Sehuth, Telefon 5767, gerne entgegengenommen. Bitte vorher telefonisch an­melden.

Manns, Ortsbürgermeister

RUPPACH - GOLDHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Am Mühlenweg" der Ortsgemeinde Ruppach Goldhausen

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

Der Ortsgemeinderat von Ruppach - Goldhausen hat in seiner Sitzung am 28.1o.1981 beschlossen, für den Bereich, der be­grenzt wird:

im Norden: im Osten:

im Süden: im Westen:

vom Dammweg

von der Kreisstraße Nr.

Straße")

vom Mühlenweg

vom Bodener Weg

103 ("Langwieser

den Bebauungsplan "Am Mühlenweg" aufzustellen.

An diesem Aufstellungsbeschluß haben Ratsmitglieder mitgewirl bei denen Ausschließungsgründe nach § 22 Abs. 1 der Gemeind Ordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) Vorlagen. Der am 28.1o, 1981 gefaßte Planaufstellungsbeschluß nach § 2 Abs. 1 BBauG war daher unwirksam und wurde in der Sitzung des Ortsgemein' derates am 7.5.1984 wiederholt.

Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 7.5.1984 die Auf­stellung des Bebauungsplanes "Am Mühlenweg" gemäß § 2 Abs. 1 BBauG beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:

im Norden: vom Dammweg im Osten: von der Kreisstraße Nr. 103 ("Langwieser

Straße")

im Süden: vom Mühlenweg

im Westen: vom Bodener Weg

Der Aufstellungsbeschluß vom 7.5.1984 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.

Ruppach-Goldhausen, 15.5.1984 Ferdinand, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan "Am Mühlenweg" der Ortsgemeinde ~

Goldhausen;

hier : Offenlage nach § 2 a Abs. 6 des Bundesbauge­setzes ( BBauG)

Der Ortsgemeinderat von Ruppach - (Goldhausen hat in seiner Sitzung am 7.5.1984 die Aufstellung des Bebauungspla­nes "Am Mühlenweg" beschlossen.

Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:

im Norden: vom Dammweg im Osten: von der Kreisstraße Nr. 103 ("Langwieser Straße")

im Süden: vom Mühlenweg

im Westen: vom Bodener Weg.

Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Text und Begründung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 28-Ma-i 1984 bis 28, Juni 1984 (einschließlich) jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerst und freitags von 7.3o -12.3o Uhr und 13.3o -16.00 Uhr sowie- dienstags von 7.3o -12.3o Uhr und 13.3o -18.3o Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, - Bauamt Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 2, 543o Montabaur, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Qrtsbürgermeisters in 5431 Ruppach - Goldhausen während der ortsüblichen Die« stunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeindi Ruppach - Goldhausen mündlich öder schriftlich vorgebracht werden.

Das Plangebiet ist aus der nachstehend abgedruckten - verklei­nerten - Lageplanskizze ersichtlich.

(siehe nachfolgende Seite Nr. 11 links oben)

Ruppach - Goldhausen, 15.5.1984

Ferdinand

Ortsbürgermeister