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Montabaur 10 / 16/84

TAGESORDNUNG I. Öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts­gemeinderates vom 15.3.1984 (öffentlicher Teil)

2. Erneute Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Monta-

. baur über die Inanspruchnahme städtischen Personals für die Straßenbeleuchtung in Ortsgemeinden

3. Beratung und Beschlußfassung über ein Geschenk zum Rat­hauserweiterungsbau der Verbandsgemeinde

4. Beratung über die LageskizzeHalfterweg" in der Ortsge­meinde Gackenbach

5. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rate? vom 15.3.1984 (nichtöffentlicher Teil)

2. Beitragsangelegenheit

3. Beitragsangelegenheit

4. Verschiedenes.

5431 Gackenbach, 16.4.1984 Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Verloren - Gefunden:

|m Gemarkungsbereich Gackenbach wurde ein ovales Amulett (mit 2 Kinderbildern als Inhalt) gefunden. Der Verlierer kann sich den Fundgegenstand bei der Ortsgemeinde Gackenbach abholen.

Wilhelmi, Ortsbürgermeister

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was* wo

HORBACH:

Spvgg. Horbach

An den Ostertagen kommt es zu folgenden Spielen:

21.4.1984 (Ostersamstag) SG Winden/Horbach I - SV Balduin - stein I um 15.00 Uhr in Winden,

SV Gutenacker II - SG Winden/Horbach II um 15.00 Uhr

23.4.1984 (Ostermontag) SG Winden/Horbach I - TuS Flacht I, um 15.00 Uhr in Winden,

SG Winden/Horbach II - SV Miehlen II um 13.15 Uhr in Winden.

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ELBERTGEMEINDEN |

NIEDERELBERT:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 12.4.1984

Einstimmigkeit prägte den Verlauf der Ratssitzung am 12X1984. Zu den insgesamt 12 im öffentlichen und nichtöffentlichen Teil anstehenden Tagesordnungspunkten wurden sämtliche Beschlüs­se einstimmig gefaßt. Nachstehend werden einige Entscheidungen wiedergegeben:

Erlaß einer Hütten- und Nutzungsordnung für den Grillplatz

Sachbeschädigungen und grobe Verschmutzung während der Benutzung des Grillplatzes und der Grillhütte in derAngst­hardt" waren Anlaß, um im Rat darüber zu diskutieren, in welcher Form diesem Mißstand künftig entgegengewirkt werden könne.

Es wurde festgelegt, eine Hütten- und Benutzungsordnung für die Grillhütte und den Grillplatz zu erlassen. Ein Textentwürf lag dem Rat zur Sitzung vor. Dieser wurde in einer Passage ab­geändert und wird nach Überarbeitung durch Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben. Die wesentlichsten Punkte dieser Hütten- und Benutzungsordnung sind:

a) Die Benutzung der Grillhütte und der Feuerstellen wird nur nach vorheriger Genehmigung durch die Ortsgemeindeverwal­tung genehmigt

b) Übernachtungen in der Hütte sind'nicht gestattet.

c) Für die Benutzung der Hütte und des Grillplatzes wird eine Gebühr von 30,- DM erhoben, die zu 50 % zurückgezahlt wird, wenn die Hütte und der Platz in einem ordnungsge­mäßen Zustand verlassen werden

d) Eine kostenlose Nutzung soll lediglich Schulklassen der Grundschule Niederelbert mit Aufsichtspersonen gestattet werden

Zur Überwachung über die Einhaltung dieser Hütten- und Benutzungsordnung wird dem Ortsbürgermeister bzw. einem von ihm Beauftragten eine Kontroll-und Weisungsbefugnis eingeräumt.

e)

Keine Teilnahme am diesjährigen WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden"

Wegen umfangreicher Baumaßnahmen (Kirchstraße, Garten­straße) sowie der Verlegung der Gasrohre in allen Ortsteilen wurde beschlossen, in diesem Jahr nicht an dem vom Wester­waldkreis initierten WettbewerbUnser Dorf soll schöner wer­den" teilzunehmen.

Aufnahme eines Kommunaldarlehens im Rahmen einer Eil- entscheidung zugestimmt

Neben dem bereits durch Eilentscheidung umgeschuldeten Krej dit über 165.000,- DM nimmt die Gemeinde noch ein Darlehen] über ca. 73.000,- DM in Anspruch. Auch dieses wird im Laufe dieses Jahres umzuschulden sein. Daher wurde von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eine grundsätzliche Ermächtigung zur Umschuldung im Bedarfsfälle erbeten, d.h. bereits jetzt sollte der Verbandsgemeindeverwaltung Montabauj der Auftrag erteilt werden, zu gegebener Zeit einen Kredit in der notwendigen Höhe und zu den bei Aufnahme günstigsten Konditionen zu Umschuldungszwecken aufzunehmen. Diese Verfahrensweise ist angezeigt, da die Angebote der Kreditinstij tute wegen der schwankenden Marktlage nur noch für den Angebotstag gelten. Die frühzeitige Beauftragung der Verwaltuj soll sicherstellen,daß bei einem günstigen Angebot unverzügl. gehandelt werden kann, um Zinsnachteile für die Gemeinde zu| vermeiden.

Dieser Argumentation folgend, sprach der Rat die GrundsatzerJ mächtigung an die Verbandsgemeinde zur Aufnahme eines Ko munalkredites im Bedarfsfälle aus.

OBI Einf und 7. ti

Ein Kommunaldarlehen der Gemeinde über 165.000,- DM, des sen Zinsfestschreibung am 29.2.1984 endete, bedurfte einer Umschuldung, d.h. Neuabschluß eines Darlehens zum Ersatz fiil den auslaufenden Kreditvertrag. Nach Einholung von Konditio-1 nen bei verschiedenen Kreditinstituten zeigte sich, daß der bisherige Darlehensgeber das günstigste Angebot unterbreitete. | Unter diesem Gesichtspunkt erschien es angezeigt, bei diesem die Umschuldung durchzuführen. Da die nächste Ratssitzung erst zu einem späteren Zeitpunkt anstand, jedoch die Entschei l düng nicht länger hinausgeschoben werden konnte, machte der f Ortsbürgermeister von seinem Recht zur Eilentscheidung im Benehmen mit den Ortsbeigeordneten Gebrauch, d.h. er entsch| nach Rücksprache mit den Beigeordneten über die Neuauf­nahme eines Darlehens. Die Eilentscheidung wurde nun in der Sitzung am 12.4.1984 zur Kenntnis gegeben. Im Rat erhob sich| hiergegen kein Widerspruch.

Grundsatzbeschluß zur Aufnahme weiterer Darlehen für Umschuldungszwecke

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Am K 10.30

Versammlung aller wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen von Niederelbert Mltim

Hiermit ergeht herzliche Einladung zu einer Versammlung all* m

wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen der Ortsgemeinde

Niederelbert für Mittwoch, den 2. Mai 1984.

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